Recht und Steuern

Der Schlichtungsausschuss

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© IHK Erfurt
Die Industrie- und Handelskammer Erfurt hat gemäß § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz einen Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden eingerichtet. Dieser ist für alle Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis innerhalb des Kammerbezirkes zuständig. Verhandelt wird zum Beispiel über
  • den Fortbestand des Ausbildungsverhältnisses,
  • die Zahlung der Ausbildungsvergütung,
  • die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen,
  • den Bestand disziplinarischer Maßnahmen.