Recht und Steuern
Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachten dient der verbindlichen Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Vertragsparteien über Tatsachenfragen sowie über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages durch einen unabhängigen und unparteiischen Dritten. Durch die Einschaltung eines Schiedsgutachters soll eine gerichtliche Auseinandersetzung möglichst vermieden werden; eine gerichtliche Überprüfung des Schiedsgutachtens bleibt jedoch in engen Grenzen, insbesondere bei offenbarer Unbilligkeit oder grober Unrichtigkeit, möglich. Grundlage ist eine Schiedsgutachtenvereinbarung, mit der sich die Parteien dem Ergebnis des Schiedsgutachtens unterwerfen. Eine solche Vereinbarung kann sowohl bei Vertragsschluss als auch nachträglich einvernehmlich getroffen werden. Die Industrie- und Handelskammer Erfurt kann auf Anfrage geeignete Schiedsgutachter benennen. Hierfür werden regelmäßig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vorgeschlagen.