Recht und Steuern

Einigungsstelle

Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist bei der Industrie- und Handelskammer Erfurt für ihren Kammerbezirk eine Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Streitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend gemacht wird, tätig. Die Industrie- und Handelskammer Erfurt führt die Geschäfte der Einigungsstelle.
Sie tritt jährlich ca. drei- bis fünfmal zusammen und entscheidet in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, der die Qualifizierung zum Richteramt besitzt, sowie zwei Beisitzern. Als Beisitzer fungieren je nach Streitfall ein Vertreter der Handwerkskammer bzw. der Verbraucherzentrale und ein Gewerbetreibender.
Die Einigungsstelle ist kein Gericht oder Schiedsgericht. Sie bezweckt die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs mittels einer Aussprache vor einer unabhängigen und sachkundigen Stelle. Er kann darin liegen, dass der Antragsteller auf Grund der mündlichen Erörterung oder auf Grund eines Einigungsvorschlages der Einigungsstelle auf die Geltendmachung des Anspruches verzichtet, insoweit dieser unbegründet ist, oder dass der Antragsgegner sich in einem Vergleich zur völligen oder teilweisen Unterlassung der beanstandeten Wettbewerbshandlung verpflichtet.
Die Einigungsstelle kann von dem kammerzugehörigen Unternehmen direkt angerufen werden, um einen Wettbewerbsverstoß zu rügen. Das Unternehmen kann jedoch den Wettbewerbsverstoß über die Kammer auch der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zuleiten um so anonym die Rechtsverfolgung zu betreiben. Die Palette der zu verhandelnden Gegenstände reicht sehr weit. Sie geht von der unrichtigen Zeitungsanzeige bis hin zur Verwendung der falschen Herkunftsangabe auf Etikettierungen.

Welche Vorteile hat ein Einigungsstellenverfahren?
Das Einigungsstellenverfahren hat wie oben dargestellt grundsätzlich das Ziel, Frieden zwischen den Parteien herzustellen. Daraus ergibt sich, dass ein solches Verfahren eher als ein Gerichtsverfahren geeignet ist, eine Verärgerung zwischen den Parteien zu beseitigen bzw. auszuschließen.
  • Eine schnelle Erledigung der wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten wird über das Einigungsstellenverfahren ermöglicht. Ein aufwendiger Schriftwechsel in der Angelegenheit ist in der Regel nicht erforderlich. Damit kann dem Anliegen der Unternehmen nach einer raschen und unbürokratischen Klärung von Streitfragen Rechnung getragen werden.
  • Die Einigungsstelle selbst arbeitet kostenfrei. Es ist lediglich ein Aufwendungsersatz der Parteien zu tragen, während dessen beim Gerichtsverfahren meist in der ersten Instanz eine vierstellige Summe für Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen ist.
  • Die Einigungsstelle und ihre Angliederung an das Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft, die Industrie- und Handelskammer, verdeutlicht, dass die Wirtschaft in der Lage ist, unlauteren Wettbewerb selbst zu bekämpfen.
  • Mit Hilfe des Einigungsstellenverfahrens werden unnötige Prozesse vermieden, wodurch ein Entlastungseffekt für die ordentlichen Gerichte entsteht.
Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Merkblatt.