Recht und Steuern
Gesetzliche Neuerungen 2026 im Überblick
Das neue Jahr startet mit zahlreichen gesetzlichen Neuerungen, die für kleine und mittlere Unternehmen entscheidend sein können. Manche schaffen Entlastung und eröffnen Chancen, andere bringen zusätzliche Pflichten und mehr Bürokratie. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat eine Übersicht erstellt, worauf sich Betriebe einstellen müssen.
Verschärfungen im Entgelttransparenzgesetz
Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz bringt Unternehmen ab Juni 2026 umfangreiche Dokumentations-, Auskunfts- und Berichtspflichten – erstmals auch für Betriebe ab 100 Mitarbeitenden.
Die EU-Richtlinie zur Chancengleichheit von Männern und Frauen verfolgt das Ziel, mehr Klarheit über Gehaltsstrukturen zu schaffen und mögliche Ungleichbehandlungen bei der Bezahlung von Frauen und Männern abzubauen. Dieses Anliegen bringt für Unternehmen jedoch eine Vielzahl neuer Verpflichtungen mit sich, die zu erheblichen zusätzlichen bürokratischen Belastungen führen.
Die Bundesregierung muss die Vorgaben der Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Damit gilt künftig eine Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten (bisher 500). Diese müssen regelmäßig Berichte zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle erstellen. Zeigt sich dabei ein Unterschied von mehr als fünf Prozent, sind Arbeitgeber verpflichtet, gemeinsam mit dem Betriebsrat innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen.
Alle Beschäftigten erhalten zudem einen Anspruch auf Auskunft über ihre eigene Vergütung sowie die durchschnittlichen Entgelte vergleichbarer Tätigkeiten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Über dieses Recht muss der Arbeitgeber einmal jährlich informieren.
Ab Inkrafttreten der neuen Regeln ist auch im Bewerbungsprozess mehr Transparenz vorgeschrieben: Schon in Stellenanzeigen müssen das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne genannt werden.
Die Richtlinie sieht zudem strenge Sanktionsmechanismen, Entschädigungen und Beweislastregelungen vor, die greifen, wenn Unternehmen ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie nicht nachkommen. So liegt im Falle einer Klage wegen Entgeltdiskriminierung die Beweislast beim Arbeitgeber, der nachweisen muss, dass keine Diskriminierung vorliegt. Unternehmen werden deswegen künftig Lohnentscheidungen umfassend dokumentieren müssen, um nötigenfalls den Beweis antreten zu können, dass Lohnunterschiede gerechtfertigt sind. Der deutsche Gesetzgeber muss zudem Sorge tragen, dass Verletzungen der Richtlinie zum Beispiel in Hinblick auf Berichts- und Auskunftspflichten unter anderem Bußgelder nach sich ziehen. Für den Fall ungerechtfertigter Lohnunterschiede drohen Unternehmen Schadenersatz- und Entschädigungsforderungen der Beschäftigten.
Weitere Informationen auf der Website des BMBFSFJ
Produkthaftung wird ausgeweitet
Künftig sollen nicht nur klassische Waren als Produkte gelten, sondern auch Software, KI-Systeme & Co. Die Klagebereitschaft dürfte steigen, in Haftungsprozessen müssen relevante Beweismittel vorgelegt werden.
Die EU modernisiert das Produkthaftungsrecht grundlegend. Mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 sollen Verbraucher in einer digitalen Welt besser geschützt werden. Deutschland muss die Vorgaben bis 9. Dezember 2026 umsetzen. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 11. September 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt.
Was bedeutet das? Künftig gelten nicht nur klassische Waren als Produkte, sondern auch Software, KI-Systeme, digitale Baupläne für 3D-Drucker, smarte Geräte und verbundene Dienste. Auch geraten Unternehmen in die Haftung, die bisher nicht betroffen waren – etwa Anbieter von Software, Betreiber von Online-Plattformen, Fulfillment-Dienstleister oder Firmen, die Produkte wiederaufbereiten.
Die finanziellen Grenzen fallen: Der bisherige Selbstbehalt von 500 Euro und die Haftungsobergrenze von 85 Millionen Euro werden gestrichen. Geschädigte können also künftig den vollen Schaden ersetzt verlangen. Außerdem ist ein erhöhtes Risiko von Kollektivklagen zu erwarten.
Neu sind auch Offenlegungspflichten: In Haftungsprozessen müssen Unternehmen relevante Beweismittel wie Konstruktionsdaten oder Erkenntnisse aus der Produktbeobachtung auf Antrag dem Kläger vorlegen. Wer diese Pflicht ignoriert, hat schlechte Karten – denn die Richtlinie sieht eine gesetzliche Vermutung vor: Wenn der Kläger seinen Schadensersatzanspruch plausibel darlegt, wird angenommen, dass das Produkt fehlerhaft ist.
Zum Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse können Unternehmen beantragen, dass bestimmte Unterlagen vertraulich behandelt werden. Gibt das Gericht dem Antrag statt, kann es Strafen verhängen, falls der Kläger diese Geheimnisse außerhalb des Verfahrens nutzt.
Für Unternehmen heißt das: Sie müssen ihre Prozesse, Dokumentationen und IT-Sicherheit prüfen und anpassen.
Weitere Informationen auf der Website des BMJV
Recht auf Reparatur: Reparieren statt wegwerfen
Die EU will Reparaturen attraktiver machen und die Lebensdauer von Produkten verlängern. Deutschland muss das neue Recht auf Reparatur bis Juli 2026 umsetzen.
Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2024/1799 über das Recht auf Reparatur neue Regeln beschlossen, die bis zum 31. Juli 2026 in Deutschland umgesetzt sein müssen. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Elektroschrott zu reduzieren.
Einen konkreten Entwurf für eine entsprechende deutsche Gesetzesinitiative gibt es zwar noch nicht. Die EU-Richtlinie zeigt jedoch, wohin die Reise gehen dürfte. Danach sollen Verbraucher sollen künftig die Möglichkeit haben, bestimmte Produkte – etwa Smartphones, Tablets, Displays, Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke sowie Fahrzeuge mit Batterien – auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zu einem angemessenen Preis reparieren zu lassen.
Die Reparaturpflicht trifft zunächst den Hersteller. Hat dieser keinen Sitz in der EU, muss ein Bevollmächtigter, Importeur oder Händler die Verpflichtung übernehmen. Hersteller müssen außerdem sicherstellen, dass Ersatzteile und Reparaturinformationen über einen angemessenen Zeitraum verfügbar sind und Reparaturen nicht durch technische Sperren behindert werden.
Darüber hinaus schreibt die Richtlinie vor, dass Reparaturen möglichst einfach und zugänglich sein müssen. Hindernisse für Verbraucher oder unabhängige Werkstätten sind künftig unzulässig.
Tipp für Unternehmen: Hersteller betroffener Produktgruppen sollten bereits jetzt prüfen, ob ihre Produkte technisch reparierbar sind, Ersatzteile und Werkzeuge rechtzeitig verfügbar gemacht werden und klare Prozesse für Reparaturanfragen und -abwicklung bestehen.
Weitere Informationen auf der Website des BMUKN
Aktivrente
Ab 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen bei freiwilliger Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus.
Weitere Informationen auf der Website des BMAS
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Ab 1. Januar 2026 gelten neue Pflichten für den Handel: Rücknahme von Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten an allen Verkaufsstellen, einheitliche Kennzeichnung von Sammelstellen und Informationspflicht am Regal.
Weitere Informationen auf der Website des Bundestages
E-Rechnung
Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz.
Weitere Informationen auf der Website des Bundesfinanzministeriums
Kurzarbeitergeld
Die Bezugsdauer wird von 12 auf 24 Monate bis Ende 2026 verlängert.
Weitere Informationen auf der Website des BMAS
Mindestlohn
Steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro; Minijob-Grenze auf 603 Euro.
Weitere Informationen auf der Website des BMAS
Pendlerpauschale
Ab 2026 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
Weitere Informationen auf der Website des Bundesfinanzministeriums
Umsatzsteuer Gastronomie
Ab 1. Januar 2026 sinkt der Satz für Speisen auf 7 Prozent, Getränke bleiben bei 19 Prozent.
Weitere Informationen auf der Website des Bundesfinanzministeriums
Ehrenamtspauschalen
Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren, werden steuerlich stärker entlastet: Zum 1. Januar 2026 steigt die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr.
Weitere Informationen auf der Website des Bundesfinanzministeriums