Recht und Steuern
FAQ-Katalog des BMF zur Aktivrente veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den FAQ-Katalog zum Aktivrentengesetz veröffentlicht. Gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft hatte die DIHK mit Eingabe vom 21.12.2025 Praxisfragen bezüglich des Geltungsbereiches und der Voraussetzungen, der Lohnabrechnung, der Kombination mit weiteren Entgeltbestandteilen, der Sozialversicherung sowie des Arbeitsrechts an das BMF gerichtet.
Auf folgende Antworten der FAQs weisen wir Sie besonders hin:
- Die Aktivrente gilt nicht für Minijobs, weil dort pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden (I Frage 2; II Frage 8).
- Bei Midijobs kann die Aktivrente angewendet werden (II Frage 9).
- Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Arbeitgeber eine Prüfung der Rentenstatus-Unterlagen vornehmen müssen. Bei Steuerklasse VI muss der Arbeitnehmer bestätigen, dass die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtig wird (II Frage 3).
- Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht, diese bleibt unverändert bestehen (III Frage 3).
Zur Kombination mit weiteren Entgeltbestandteilen (Anwendung bei Bar- oder Sachlohn bzw. geldwerte Vorteile) wird keine Aussage getroffen. Fragen zu den Themen Arbeitsrecht, Arbeitszeit und Tarifrecht, werden leider nicht beantwortet.