Verpflichtende Veröffentlichung auf Landesvergabeplattform
Als ein großes Hemmnis bei der Beteiligung an öffentlichen Aufträgen wurde von kleinen und mittleren Unternehmen immer wieder das Fehlen einer verpflichtenden Vergabeplattform des Landes für kommunale Auftraggeber in Thüringen genannt.
Auf der regionalen Ebene ist festzustellen, dass viele öffentliche Auftraggeber ihre eigenen Veröffentlichungsmedien nutzen, so dass insbesondere für KMUs die Suche nach interessanten Ausschreibungen mit einem betriebswirtschaftlich hohen Aufwand verbunden ist.
Die Thüringer IHKs haben sich immer dafür eingesetzt, dass auch kommunale Auftraggeber verpflichtet werden, die Landesvergabeplattform zur Veröffentlichung von Ausschreibungen zu nutzen. Durch eine Neuerung im Thüringer Vergabegesetz wurde der Forderung der Thüringer IHKs Rechnung getragen.
Seit dem 30. November 2025 sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie kommunale Auftraggeber verpflichtet die Thüringer Landesvergabeplattform oder den Bekanntmachungsservice des Bundes für ihre Bekanntmachungen zu nutzen.