Berechnung von Veränderungsraten für Wertsicherungsklauseln

Vertragliche Vereinbarungen über laufende Zahlungen verweisen häufig auf einen Preisindex. Damit wird sichergestellt, dass der Betrag, den der Gläubiger erhält, aktuell jener Geldsumme entspricht, die im Vertrag ursprünglich festgelegt wurde. Wenn langfristige Zahlungen auf diesem Wege vor einer Geldentwertung gesichert werden, spricht man von sog. Wertsicherungsklauseln.
Das Statistische Bundesamt stellt einen Rechner zur Ermittlung des Indexstandes von Wertsicherungsklauseln zur Verfügung. Mit Hilfe des Rechners kann geprüft werden, ob ein bestimmter Schwellenwert (z.B. 5%) zur Anpassung eines bestehenden Vertrags erreicht ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Veränderungsrate beispielsweise seit Abschluss des Vertrages in Prozentpunkten auszurechnen. Umrechnungen sind auch von alten, nicht mehr fortgeführten Indizes auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland möglich.

Weitere Informationen des Statistischen Bundesamtes:
Merkblatt zum Thema Punkte- versus Prozentregelungen: