Statistisches Bundesamt

Berechnung von Veränderungsraten für Wertsicherungsklauseln


Vertragliche Vereinbarungen über laufende Zahlungen verweisen häufig auf einen Preisindex. Damit wird sichergestellt, dass der Betrag, den der Gläubiger erhält, aktuell jener Geldsumme entspricht, die im Vertrag ursprünglich festgelegt wurde. Wenn langfristige Zahlungen auf diesem Wege vor einer Geldentwertung gesichert werden, spricht man von sog. Wertsicherungsklauseln.
Das Statistische Bundesamt stellt einen Rechner zur Ermittlung des Indexstandes von Wertsicherungsklauseln zur Verfügung. Mit Hilfe des Rechners kann geprüft werden, ob ein bestimmter Schwellenwert (z.B. 10 Prozent) zur Anpassung eines bestehenden Vertrags erreicht ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Veränderungsrate beispielsweise seit Abschluss des Vertrages in Prozentpunkten auszurechnen. Umrechnungen sind auch von alten, nicht mehr fortgeführten Indizes auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland möglich.
Eine Anleitung für die Berechnung von Schwellenwerten und Veränderungsraten für Wertsicherungsklauseln (Stand: Januar 2024) finden Sie hier als Download.
Außerdem stellt das Statistische Bundesamt ein Merkblatt zum Thema Punkte- versus Prozentregelungen (Stand: Januar 2024) zur Verfügung.