Förderprogramme für Schutzrechte

Patente, Gebrauchsmuster oder Marken sind Beispiele für gewerbliche Schutzrechte, die es Unternehmen ermöglichen, rechtlich gegen Fälschungen ihrer Produkte vorzugehen. Dazu ist eine kostenpflichtige Schutzrechtsanmeldung in der Regel beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erforderlich. Da Schutzrechte grundsätzlich nur in dem Staat gelten, in dem sie auch registriert sind, kann für grenzüberschreitend aktive Unternehmen eine mehrfache Anmeldung sinnvoll sein.

Für Thüringer Unternehmen gibt es aktuell zwei Möglichkeiten der Förderung.
Sie wollen zum ersten Mal ein Patent oder ein Gebrauchsmuster anmelden bzw. liegt Ihre letzte Anmeldung bereits länger als drei Jahre zurück? Dann informieren Sie sich bitte über das Programm WIPANO.
Alle anderen Thüringer Unternehmen können eventuell durch ein Förderprogramm der Thüringer Aufbaubank gefördert werden, siehe unter Punkt 2.

1. Die Förderung des Bundesprogramms WIPANO erstreckt sich auf:
  • Recherchen zum Stand der Technik,
  • Kosten-Nutzen-Analyse,
  • Vorbereitungen zur Verwertung einer Erfindung sowie
  • die eigentliche Anmeldung eines Patents oder eines Gebrauchsmusters (sowohl in Deutschland als auch weltweit).
Weiterführende Informationen finden Sie im Link zum BMWI auf der rechten Bildseite unter "weitere Informationen".

2. Im Rahmen der so genannten "Innovationsgutscheine" (Innovationsgutschein C: Technische Schutzrechte) können kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen sowie Thüringer Forschungseinrichtungen durch die "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation" finanziell unterstützt werden, ihre Erfindungen rechtlich schützen zu lassen – dies sogar weltweit.

Voraussetzungen für die Förderung sind eine Recherche zum Stand der Technik sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse. Beide können im Rahmen dieser Förderung bezuschusst werden. Es werden dabei Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 Prozent der angefallenen Kosten durch die Thüringer Aufbaubank gewährt: 
•    für Recherchen zum Stand der Technik (z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt oder im PATON Landespatentzentrum Thüringen) maximal 1.500 Euro,
•    für Kosten-Nutzen-Analysen zur Einschätzung der Marktchancen maximal 1.000 Euro,
•    für Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen (national und international) maximal 10.000 Euro.

Zur Beachtung: Um Fördermittel zu erhalten, müssen Sie erst eine Förderzusage erhalten haben und danach das Schutzrecht sichern (lassen). Das heißt, dass alle Maßnahmen, die Sie vor einer Förderzusage getätigt haben, nicht mehr gefördert werden (kein vorzeitiger Maßnahmebeginn).
Übrigens: Die IHK Erfurt bietet jeden ersten Donnerstag im Monat eine kostenfreie Erfinderberatung an und gibt in ihrem Ratgeber zum Schutz vor Marken- und Produktpiraterie wertvolle Tipps.