Nr. 4933440

Umfrage Abstandsregel Windenergie

Auf Antrag der CDU-Fraktion des Thüringer Landtags soll der Mindestabstand für Windkraftanlagen in der Thüringer Bauordnung auf 1.000 Meter festgesetzt werden.
Wir haben dazu folgende Stellungnahme vorbereitet:
IV. Abstandsregelung Öffnungsklausel

Die Ergänzung der Thüringer Bauordnung um einen Mindestabstand von 1.000 m ist aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig.
Prinzipiell begrüßen wir die Festlegung von einheitlichen Mindestabständen zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung als Grundlage für Planungssicherheit der Anlagenbetreiber, diese sollten jedoch bei der Ausweisung von Windvorranggebieten (Abwägungskriterien) im Rahmen der Raumordnung Anwendung finden.
Standortspezifische Mindesabstände, die den örtlichen Gegebenheiten, und technischen Belangen der Anlagen gerecht werden halten wir jedoch für die bessere Methotik.
Zur Begründung:
Einheitliche Mindestabstände setzen einen planerischen Rahmen, können aber nie spezifischen regionalen und technischen Anforderungen gerecht werden.
Dies gilt ebenso für den Schutz von Natur und Bevölkerung, wie für die Ansprüche der Windenergieanlagenbetreiber.
Im gleichen Maße trifft dies für Regulierungen des Mindestabstandes über den Bezug zur Höhe der Anlagen zu, bespielsweise der sogenannten 10H Regelung im Freistaat Bayern.
Eine solche Vorgehensweise wird maximal dem technischen "Ist-Zustand" gerecht und verhindert Innovationen sowie individuelle Lösungen, somit eine Weiterentwicklung der Windenergie im Freistaat Thüringen.
Auch für das Thema Akzeptanz von Windenergieanlagen finden standortspezifische gegenüber pauschalen Mindestabständen die höhere Zustimmung (FA Windenergie(2019), (IASS 2020)).
Aus diesen Gründen sollten zumindest Ausnahmetatbestände im Gesetz verankert werden. Eine Anpassung der Thüringer Bauordnung in diese Richtung erscheint uns eher als sinnvoll.
Bitte teilen Sie uns bis zum 13. November 2020 im folgenden Formularfeld mit, ob die IHK Erfurt sich dazu äußern soll.