Krieg in der Ukraine

Schutzschild für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen

Wie von Bundesministern Habeck und Linder am 8. April angekündigt, wird das Maßnahmenpaket für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen Schritt für Schritt umgesetzt. Seit dem 29. April 2022 können bereits Anträge für die Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen eingereicht werden. Das Großbürgschaftsprogramm betrifft Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen.
Die Programme der Bürgschaftsbanken richten sich an KMU mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. Euro.
Das KfW-Kreditprogramm, das kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen sichern soll, soll voraussichtlich am 9. Mai 2022 starten. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen sollen Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken erhalten.
Über die Notfallzuschüsse zur Abfederung der hohen Energiekosten ist noch kein Verfahrensablauf bekannt. Wir informieren sobald wie möglich, bitte beachten Sie auch die Rundschreiben im Bereich Standortpolitik. 
Alle Programme sind zunächst bis Ende 2022 befristet.
Die Pressemitteilung der Bundesregierung und weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: DIHK 2022