Meldepflicht für Erneuerbare Energieanlagen
Nach der Anlagenregisterverordnung sind die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien verpflichtet, ab dem 1. August 2014 neu in Betrieb genommene Anlagen zu melden.
Die Meldepflicht betrifft folgende Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien:
- Windkraftanlagen an Land
- Windkraftanlagen auf der See
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Geothermie
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft
- PV-Freiflächenanlagen und deren Genehmigungen
Meldungen sind ausschließlich mit dem Meldeformular möglich und müssen drei Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage gemacht werden.
Photovoltaikanlagen müssen weiterhin unter Verwendung des PV-Meldeportals der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Eine Ausnahme hiervon gilt für PV-Freiflächenanlagen, die unter Verwendung des Formulars des Anlagenregisters gemeldet werden müssen.
Photovoltaikanlagen müssen weiterhin unter Verwendung des PV-Meldeportals der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Eine Ausnahme hiervon gilt für PV-Freiflächenanlagen, die unter Verwendung des Formulars des Anlagenregisters gemeldet werden müssen.
Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur.