Netzentgelte

Die Netznutzungsentgelte sind ein Preisbestandteil leitungsgebundener Energieträger wie Gas und Strom. Die Strom- und Gasnetzbetreiber erheben die Entgelte für die Nutzung der entsprechenden Netze.

Netzentgelte

Mit den Netznutzungengelten soll der Neubau, Betrieb und die Instandhaltung der Stromnetze gewährleistet werden. Bezahlt werden sie von den Stromanbietern, die wiederum die Kosten an ihre Kunden weitergeben.

Entwicklung der Netzentgelte 2010 – 2016
Infografik "Entwicklung der Netzentgelte 2010 – 2016" von Strom-Report.de

Je nach Region können die zu zahlenden Netzentgelte stark variieren. Aktuell liegen die Netzentgelte in den ostdeutschen Bundesländern über dem Bundesdurchschnitt. Parallel zu dieser Entwicklung verstärkt sich die Spreizung der Netzentgelte zwischen Stadt- und Landgebieten, zu Ungunsten der ländlichen Gebiete.

Zusammensetzung der Netzentgelte

  1. Grundpreis plus Abrechnungsentgelt (inkl. Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb) pro Abnahmestelle und Jahr,
  2. Leistungspreis pro Kilowatt maximalen Leistungsbezug oder -bereitstellung und Jahr,
  3. Arbeitspreis pro kWh

Systematik nach Verbrauchergruppen

  • Netzentgelte von Haushaltskunden und kleineren Gewerbebetrieben (unter 100.000 kWh/a) ergeben sich in erster Linie aus einem Arbeitspreis pro kWh, hinzu kommt ein Abrechnungsentgelt teilweise einschließlich eines Grundpreises. Die Spanne der Netzentgelte liegt je nach Region zwischen 4 und 9 ct/kWh.
  • Bei Großkunden mit Lastgangmessung (ab 100.000 kWh/a) und mit bis zu 2.500 Vollbenutzungsstunden besteht das Netzentgelt ebenfalls in erster Linie aus dem Arbeitspreis. Hinzu kommt ein Leistungspreis in Abhängigkeit von der Anschlussleistung bzw. der in Anspruch genommenen Höchstleistung und das Abrechnungsentgelt.
  • Bei Großkunden mit mehr als 2.500 Vollbenutzungsstunden entfällt der größte Anteil des Netzentgeltes auf den Jahres- bzw. Monatsleistungspreis entsprechend der in Anspruch genommenen Höchstleistung (Spitzenlast), die Arbeitspreise sind entsprechend geringer.

Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung:

  • Individuelle Netzentgelte nach § 19 Absatz 2 StromNEV bei atypischer Netznutzung: Bei einer vorhersehbaren und erheblichen Abweichung von der Jahreshöchstlast des angeschlossenen Netzes kann das Netzentgelt um bis zu 80 Prozent reduziert werden (§ 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV).
  • Ab einem Verbrauch von 10 GWh pro Jahr und gleichmäßiger Abnahme werden 80 bis 90 Prozent des Netzentgeltes erlassen (§ 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV).
  • Stichleitung nach § 19 Absatz 3 StomNEV: Bei ausschließlicher Selbstnutzung sogenannter Stichleitungen ist ein gesondertes Netzentgelt festzulegen.
  • Bei unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen ohne Leistungsmessung in der Niederspannung, vor allem Speicherheizungen und Wärmepumpen, besteht eine Ermäßigung der Netzentgelte um bis zu 80 Prozent (§ 14a EnWG)
  • Beim Verbrauch von eigenerzeugtem Strom fallen keine Netzentgelte an, sofern der Strom nicht durch ein Netz der allgemeinen Versorgung durchgeleitet wird
  • Der Kraftwerkseigenverbrauch ist von den Netzentgelten befreit und kann zeitungleich erfolgen, Verbrauch und Erzeugung werden also saldiert.