Digitalisierung der Energiewende
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende möchte die Bundesregierung die Einführung von Smart Grid, Smart Meter und Smart Home Systemen in Deutschland vorantreiben. Kern ist das Messstellenbetriebsgesetz, das den Rollout moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme, den Umfang der Datenerhebung und die Anforderungen an die Verwendung der erhobenen Daten regelt.
Zentrale Aspekte des Gesetzes
Die neuen Regeln sollen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen des Einbaus und Betriebs intelligenter Messsysteme schaffen. Es enthält eine Kostenregelung mit Preisobergrenzen. Diese stellen sicher, dass die Kosten den erwarteten Nutzen nicht übersteigen. Der Einbau intelligenter Messsysteme wird darüber hinaus stufenweise erfolgen: Größere Verbraucher und Erzeugungsanlagen übernehmen beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik die Vorreiterrolle, kleinere Stromverbraucher folgen später.
Das Gesetz soll zusätzlich neue verbindliche Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme schaffen, um Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität zu gewährleisten.
Die Messstellenbetreiber werden ihre Kunden informieren, wenn eine Umrüstung der Zähler geplant ist. Gewerbliche Verbraucher selbst brauchen also nicht aktiv zu werden, außer sie möchten von der auch in der Vergangenheit bestehenden Möglichkeit Gebrauch machen, ihren Messstellenbetreiber selbst auszuwählen.