Energiemanagement lohnt sich

Energiemanagementsysteme

Ein betriebliches Energiemanagementsystem ist das zentrale Instrument, um die Reduktion des Energieverbrauchs systematisch und langfristig im Unternehmen zu verankern. Es setzt die strukturellen Rahmenbedingungen, um kontinuierlich Energieeffizienzpotentiale im Unternehmen zu identifizieren und auszuschöpfen.
Die Nutzung eines Energiemanagementsystems sollte deshalb nicht nur in Unternehmen, die den Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer bzw. die besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Anspruch nehmen wollen, Beachtung finden, denn mit Energiemanagement-Systemen lassen sich die Energiekosten im Unternehmen deutlich reduzieren.
Grundlage des Energiemanagements ist die Bestandsaufnahme und Analyse der betrieblichen Energieverbrauche , um Schwachstellen und Verlustquellen zu lokalisieren und Einsparpotenziale zu identifizieren. Die gewonnen Daten werden in sogenannte Energiekennzahlen überführt und bilden die Energieeffizienz der betrachteten Prozesse ab.
Dabei liegt die Methodik zu Bestimmung der Kennzahlen in Verantwortung des Unternehmens, müssen jedoch plausibel und nachvollziehbar sein.
Ein Kernelement des Energiemanagements ist das Energiecontrolling, das die systematische und kontinuierliche Bewertung der regelmäßig gemessenen Energieverbräuche und gleichzeitig die Überwachung der gesetzten Ziele sicherstellt. Durch das Energiecontrolling können Energieverbrauche einzelnen Kostenträgern zugeordnet und Abweichungen gegenüber den festgelegten Kennzahlen identifiziert werden. So können die Wirksamkeit der entwickelten Maßnahmen immer wieder überprüft und neue Maßnahmen entwickelt werden, um den Energieverbrauch und die Energiekosten stetig weiter zu reduzieren.

Alternativ zu einem Energiemanagementsystem können sich Unternehmen auch einem Energieaudit unterziehen.

Energieaudit

Ein Energieaudit ist eine Vor-Ort-Energieberatung durch einen entsprechend ausgebildeten Experten („Auditor“).
Für große und verbundene Unternehmen gilt seit 2015 eine gesetzliche Pflicht, für kleine und mittlerer Unternehmen (KMU) ist das Energieaudit eine Voraussetzung für die Gewährung steuerlicher Vorteile. Mit der DIN EN 16247-1 wurde im Oktober 2012 ein europaweit einheitlicher Standard veröffentlicht, der die Anforderungen und Rahmenbedingungen für qualitativ hochwertige Energieaudits festlegt. Energieaudits nach dieser Norm können sowohl mit internen Ressourcen als auch durch externe Dienstleister durchgeführt werden.
Das Audit besteht dabei im wesentlichen aus einer Erfassung der Unternehmens- und Energiedatendaten, einer Besichtigung (Vor-Ort-Analyse) der relevanten Unternehmensteile, einem Bericht mit einer Datenanalyse und einem Abschlussgespräch.
Im Abschlussgespräch präsentiert der Auditor der Geschäftsleitung und idealerweise weiteren Mitarbeitern mit energierelevanten Positionen im Unternehmen die Ergebnisse. Im Rahmen der Präsentation werden Detailfragen rund um das Energieaudit beantwortet. Ziel der Präsentation ist es, die Geschäftsleitung zu der Umsetzung der Maßnahmen zu motivieren.
Sind Sie verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen?