Künstliche Intelligenz
Artificial Intelligence Act - das müssen Unternehmen wissen
Künstliche Intelligenz (KI) ist zu einem zentralen Bestandteil der digitalen Wirtschaft geworden. Ob in der Fertigung, im Gesundheitswesen oder im Finanzsektor – KI treibt Innovationen voran und schafft neue Möglichkeiten. Die Europäische Union hat mit dem Artificial Intelligence Act (AI Act) dazu einen rechtlichen Rahmen verabschiedet mit dem Ziel, vertrauenswürdige KI und verantwortungsvolle KI-Innovationen in Europa zu fördern. Basierend auf einen risikobasierten Ansatz ist die Verordnung seit dem 1. August 2024 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten sind nun in der Verpflichtung, den AI Act ins nationale Recht einzubinden. Die Konkretisierung der rechtlichen Anforderungen erfolgt aktuell noch an diversen Stellen. KI-entwickelnde wie auch KI-nutzende Unternehmen sollten sich trotzdem jetzt schon auf die Umsetzung vorbereiten. Dafür gilt es, sich früh mit den komplexen Anforderungen des AI Acts auseinanderzusetzen.
- Neue Transparenzpflichten ab August 2026
- Warum gibt es den AI Act?
- Wann tritt der AI-Act in Kraft?
- Wer ist vom AI-Act betroffen?
- Wie wird KI im Rahmen des AI-Act definiert?
- Ist meine KI vom AI-Act betroffen?
- Welche Risikoklassen gibt es?
- Pflichten für Anbieter von Hochrisiko-KI
- Welche gesonderten Vorschriften gelten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck?
- Wie hoch fallen Sanktionen für Verstöße aus?
- Wer ist für die Durchsetzung des AI-Acts zuständig?
- Welche Unterstützung gibt es für KMU und Startups?
- Weiterführende Quellen
Neue Transparenzpflichten ab August 2026
Unternehmen sind ab dem 2. August 2026 verpflichtet, in bestimmten Fällen klar kenntlich zu machen, wenn Inhalte mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder wesentlich verändert wurden. Die neuen Transparenzpflichten ergeben sich aus dem AI Act und sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bessere Einschätzung der Herkunft und Authentizität von Inhalten ermöglichen.
Betroffen sind insbesondere KI-generierte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte, die für echte oder von Menschen erstellte Inhalte gehalten werden könnten. Die Regelungen gelten nicht nur für Hochrisiko-KI, sondern können auch KI-Anwendungen mit geringerem Risiko betreffen, beispielsweise Bild- und Videogenerierungsprogramme.
→ Leitfaden zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte der Wettbewerbszentrale finden Sie hier.
- Kennzeichnung von Texten
KI-generierte TexteWelche Texte müssen gekennzeichnet werden?KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Reine Marketingtexte fallen in der Regel nicht darunter. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Sollten diese Texte Claims zur Nachhaltigkeit oder der Gesundheit enthalten, kann die Schwelle zum "öffentlichen Interesse" erreicht sein.Die Transparenzpflicht entfällt, wenn die redaktionelle Verantwortung bei einer juristischen oder natürlichen Person liegt. Konkret heißt das, dass mit einer menschlichen Überprüfung der Inhalte die Transparenzpflicht nicht greift.
- Kennzeichnung von Bildern, Videos und Audio
Wann müssen Bilder, Audio oder Videos gekennzeichnet werden? Bilder, Audio- sowie Videoinhalte müssen gekennzeichnet werden, wenn der erzeugte Inhalt echt wirkt oder irreführend sein könnte (Deepfakes). Die Inhalte müssen maschinenlesbar und für Verbraucherinnen und Verbraucher als KI-Inhalte gekennzeichnet werden.Beispiele für eine Kennzeichnungspflicht:
- KI-generierte Deepfakes, die existierenden Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln oder diese in nicht authentischen Situationen darstellen.
- KI-generierte Bilder von Produkten oder Menschen, die nicht auf echten Produkten bzw. Menschen basieren, jedoch auf Verbraucherinnen und Verbraucher echt wirken können. Dabei reicht es schon, wenn das dargestellte Subjekt in der Realität existieren könnte. Es ist auch stets zu berücksichtigen, wer die Zielgruppe des Bildes ist und über welche durchschnittliche Medienkompetenz diese verfügt.
- KI-generierte Fotos, die suggerieren, dass ein Ereignis tatsächlich stattgefunden hat.
- KI-generierte Videos, z. B. Interviews oder Reden.
Wann gilt die Kennzeichnungspflicht nicht?- Rein grafische Illustrationen.
- Nicht wesentliche Bildbearbeitungen (z. B. Schärfen, Farbkorrektur oder Belichtungsanpassungen).
- Wenn keine Irreführungsgefahr besteht.
- Kennzeichnung von KI-Interaktionen
Wann muss eine Interaktion mit einer KI gekennzeichnet werden?Nutzer müssen grundsätzlich immer informiert werden, wenn sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen kommunzieren. Darunter fallen KI-Chatbots, automatisch generierte E-Mailantworten (wenn die redaktionelle Verantwortung bei keiner natürlichen oder juristischen Person liegt) oder digitale Avatars.
Warum gibt es den AI Act?
Der AI Act wurde eingeführt, um die potenziellen Risiken, die mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz verbunden sind, zu minimieren. Es gibt Bedenken, dass KI-Systeme diskriminieren könnten,
- z. B. wenn sie auf voreingenommenen Datensätzen basieren (KI Bias),
- Nutzer manipulieren oder täuschen
- oder verwendet werden könnten, um Menschen unrechtmäßig zu überwachen.
Dabei ist der AI Act eine sektorübergreifende Verordnung, die sicherstellt, dass KI die mit EU Bürgerinnen und Bürgern agiert deren Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte wahrt und im Einklang mit europäischen Werten eingesetzt wird.
Wann tritt der AI-Act in Kraft?
Die EU-Staaten haben die Verordnung am 13.Juni 2024 verabschiedet und die Verordnung ist seit dem 01. August 2024 in Kraft. Grundsätzlich findet sie erst nach einer Übergangszeit von 24 Monaten – voraussichtlich August 2026 – Anwendung.
Einige Vorschriften sind aber bereits früher anwendbar:
- KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko sind nach sechs Monaten verboten (Februar 2025)
- Vorschriften zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck greifen nach 12 Monaten (August 2025)
Wer ist vom AI-Act betroffen?
Diese Akteure sind vom AI-Act betroffen:
- Anbieter (auch aus Drittländern), die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen
- Nutzer von KI-Systemen, die sich innerhalb der EU befinden
- Anbieter und Nutzer von KI-Systemen, die in einem Drittland niedergelassen oder ansässig sind, wenn das vom System hervorgebrachte Ergebnis innerhalb der EU verwendet wird
Ausnahmen, die nicht vom AI-Act betroffen sind:
- KI-Systeme für ausschließlich militärische Zwecke
- Internationale Organisationen die KI-Systeme im Bereich der Strafverfolgung in Zusammenarbeit mit der EU oder mindestens einem Mitgliedstaat nutzen
- Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu KI-Systemen
- Open-Source-Software unterliegt im Allgemeinen nicht der Regulierung, es sei denn, sie wird aufgrund ihrer Anwendung als verbotenes oder hochriskantes KI-System eingestuft
Wie wird KI im Rahmen des AI-Act definiert?
KI-Systeme müssen laut AI-Act mit einer der gängigen KI-Techniken entwickelt worden sein und
„[…] im Hinblick auf eine Reihe von Zielen, die vom Menschen festgelegt werden, Ergebnisse wie Inhalte, Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorbringen [können], die das Umfeld beeinflussen, mit dem sie interagieren.“
Ist meine KI vom AI-Act betroffen?
Das Gesetz ist darauf ausgelegt, nur KI-Systeme mit hohem Risiko für die Allgemeinheit strengen Vorschriften zu unterlegen oder zu verbieten. Die meisten KI-Systeme fallen jedoch nicht unter diese Kategorie. Für sie gibt es keine Vorschriften oder nur Transparenzpflichten. Um zu bestimmen, welche Vorschriften für welche KI-Systeme gelten, wurden vier Risikoklassen gebildet.
Welche Risikoklassen gibt es?
Der AI Act legt besondere Anforderungen für unterschiedliche Arten von KI fest, abhängig von ihrem Risikopotenzial. Kurz um gilt: je höher das Risiko, desto strenger die Anforderungen. Unternehmen müssen ihre KI-Systeme nach den klassifizierten Risiken einordnen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
- Unannehmbares Risiko
Gemäß Artikel 5 des AI Act sind bestimmte KI-Praktiken verboten, da sie ein unannehmbares Risiko für die Sicherheit, die Grundrechte oder die Werte der Europäischen Union darstellen.. Diese müssen seit dem 2. Februar 2025 vom EU-Binnenmarkt genommen werden. Dazu gehören:
- Manipulative Techniken: KI-Systeme, die durch unterschwellige Methoden das Verhalten von Personen beeinflussen und deren Willensfreiheit beeinträchtigen.
- Ausnutzung von Schwächen besonders schutzbedürftiger Personen (Ältere, Kinder, Menschen mit Behinderung oder in einer sozioökonomisch schwachen Situation), um deren Verhalten zu beeinflussen. Beispiel: wenn Krankenkassen von älteren Menschen mit chronischen Krankheiten höhere Beitragsforderungen verlangen würden.
- Bewertung des sozialen Verhaltens, etwa Social Scoring für öffentliche und private Zwecke, die zu ungerechtfertigten oder diskriminierenden Behandlungen führt, z.B. wenn ein Vermieter Bewerber aufgrund von Information aus sozialen Medien oder aus anderen digitaler Daten potentielle Mieter bewertet.
- Biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung: Einsatz von KI zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung (z. B. Gesichtserkennung) in Echtzeit in öffentlichen Bereichen, mit bestimmten Ausnahmen wie der Strafverfolgung bei schweren Straftaten, terroristischen Attacken oder der Suche von Vermissten.
- Biometrischen Kategorisierung zur Ableitung der ethnischen Herkunft, religiösen Zugehörigkeit, politischen Auffassung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder sexuellen Orientierung - mit Ausnahmen bei der Strafverfolgung
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen - Der Einsatz von KI zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz ohne Zustimmung der Mitarbeiter ist verboten.. Ausnahme bestehen bei medizinischen Zwecke oder sicherheitsrelevanten Aspekte
Am 4. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission Leitlinien der zur Definition von verbotenen KI-Systemen. Aus dem umfangreichen Dokument wird deutlich, dass die Grenzen zwischen verbotenen und erlaubten KI-Systemen oft schmal sind und eine sorgfältige Prüfung erfordern:Praxisbeispiele zur Verdeutlichung:- Verboten: Ein Einzelhändler setzt ohne Wissen der Kunden KI ein, um deren Emotionen während des Einkaufs zu analysieren und das Kaufverhalten zu beeinflussen.
- Erlaubt: Ein Online-Shop empfiehlt Produkte basierend auf früheren Käufen eines Kunden, wobei der Kunde über diese Funktion informiert wurde und sie deaktivieren kann.
- Verboten: Eine Regierung bewertet Bürger basierend auf ihrem Online-Verhalten und gewährt oder verweigert ihnen daraufhin bestimmte Dienstleistungen.
- Erlaubt: Eine Bank bewertet die Kreditwürdigkeit eines Kunden basierend auf finanziellen Daten, wobei transparente Kriterien verwendet werden und der Kunde die Möglichkeit hat, die Entscheidung anzufechten.
- Hohes Risiko
Die überwiegende Mehrheit der im AI Act angegebenen Maßnahmen beziehen sich auf Hochrisiko-KI-Systemen. Sie können in sensiblen Bereichen eingesetzt werden und bei Fehlfunktionen oder Missbrauch ernsthafte Konsequenzen haben könnten, z.B. beim autonomen Fahren. Für sie gelten strenge Verpflichtungen. Ob ihr KI-System als hochriskant gilt, hängt davon ab, ob es unter eine der Produktregulierung nach Anhang I erfüllt oder in eines der acht Bereiche unter Anhang II gelistet ist.Anhang I bezieht sich auf KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten von Produkten verwendet werden oder selbst als Produkt gemäß der diversen EU-Harmonisierungsvorschriften gelten, die eine Konformitätsprüfung durch Dritte brauchen. Hiervon sind Unternehmen betroffen, die u.a. Spielzeuge, Maschinen oder Fahrzeuge herstellen.Anhang III hingegen listet acht Bereiche auf, in denen der Einsatz von KI-Anwendungen als hochriskant für die persönlichen Grundrechte eingestuft werden:
- Biometrischen Fernidentifizierungssysteme
- KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteile in kritischer Infrastruktur eingesetzt werden, etwa im Straßenverkehr, der Wasser-, Gas-, Wärme- oder Stromversorgung
- KI-Systeme, die die Eignung, Zugangsberechtigung zur oder die Lernergebnisse in der allgemeinen und beruflichen Bildung von Personen bewerten
- KI-Systeme, die in der Beschäftigung, im Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit Einfluss auf die Einstellung, auf ein Arbeitsverhältnis oder die Erteilung von Berufserlaubnissen und Lizenzen haben können, z.B. den beruflichen Aufstieg verhindern
- Zugang und Teilhabe an grundlegenden privaten und öffentlichen Diensten und Leistungen, beispielsweise im Falle eines dringenden Polizei- oder Feuerwehreinsatzes, bei Vergabeentscheidung von Krediten oder bei der Preis- und Risikobewertung von Lebensversicherungen
- Beim Einsatz nach der im europäischen und nationalen Recht zulässigen Strafverfolgung, etwa bei Lügendetektoren oder zur Bewertung von Beweismitteln
- Bei Migration, Asyl und Grenzkontrollen gemäß des europäischen und nationalen Rechts, für Asyl- und Visaanträge oder zur Aufdeckung, Anerkennung und Identifizierung von Personen
- KI-Systeme, die Justizbehörden unterstützen und demokratische Prozesse beeinflussen können, z.B. das Wahlverhalten und Wahlergebnisse.
- Begrenztes Risiko
KI-Systeme, die mit Personen interagieren und nur ein geringes Risiko darstellen, etwa Chatbots, müssen die Nutzer darüber informieren, dass es sich um eine KI handelt oder Inhalte wie Bilder künstlich erzeugt sind.Unternehmen müssen hier die Transparenz- und Informationspflichten des AI Acts anwenden.Insbesondere Deepfakes, die in Form von Bildern, Videos, Audio oder auch Text manipulative oder irreführende Inhalte beinhalten, bedürfen einer entsprechenden Kennzeichnung. Dies muss sowohl in den Metadaten vorhanden sein, wie auch für Menschen erkennbar Dies gilt sowohl für Anbieter als auch Betreiber. für KI-Modelle mit besonders hohem Wirkungsgrad eine weitere Abstufung des systemischen Risikos gibt mit komplexeren Vorschriften für Anbieter.
- Minimales Risiko
Hierzu zählen Systeme, die kein nennenswertes Risiko bergen, etwa Spamfilter. Unternehmen wird nahegelegt, einen freiwilligen KI-Verhaltenskodex umzusetzen. Laut AI Act ist die Kommission verpflichtet, innerhalb von zwölf Monaten nach in Kraft treten des AI Acts einen KI-Verhaltenskodex unterstützend anzubieten.
Pflichten für Anbieter von Hochrisiko-KI
Die umfangreichsten Pflichten müssen Unternehmen erfüllen, die als Anbieter von Hochrisiko-KI definiert werden. Unter Abschnitt II des AI Acts finden Unternehmen die technischen, sicherheitsrelevanten und organisatorischen Pflichten, die im Falle von Nicht-Einhaltung zu hohen Bußgeldern führen können.
- Transparenz und Bereitstellung von Information für Betreiber (Artikel 13)
Damit nachstehende Akteure voll und ganz über die Funktionen, den Verwendungszweck und die Gefahren der KI-Systeme Kenntnis haben, müssen Anbieter ihnen eine gut verständliche Gebrauchsanweisung übermitteln. Dazu gehören u.a.:
- Name und Kontaktdaten des Anbieters (ggf. Auch des Bevollmächtigten)
- Merkmale, Fähigkeiten und Leistungsgrenzen des Hochrisiko-KI-Systems (inkl. Zweckbestimmung)
- Maßnahmen zur menschlichen Aufsichtspflicht
- Mechanismen für den Zugriff auf die Protokollierung
- Die ausführlichen Informationen sind unter Artikel 13 gelistet.
- Risikomanagement (Artikel 9)
Ein Risikomanagementsystem für Hochrisiko-KI-Systeme muss eingerichtet, dokumentiert und kontinuierlich während des gesamten Lebenszyklus aufrechterhalten werden. Anbieter müssen umfassende Risikomanagementmaßnahmen ergreifen, um bekannte und vorhersehbare Risiken für die Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte von Personen zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten, einschließlich möglicher Fehlanwendungen und Risiken, die nach der Markteinführung auftreten könnten. Zudem müssen Hochrisiko-KI-Systeme während der Entwicklung regelmäßig getestet werden.
- Daten und Datenverwaltung (Artikel 10)
Die verwendeten KI-Modelle müssen mit Datensätzen trainiert, validiert und getestet werden, die den Qualitätsanforderungen des AI Acts (Artikel 17) entsprechen. Dies betrifft die Menge, Verfügbarkeit und Eignung der Datensätze und die Vermeidung möglicher Verzerrungen, Datenlücken oder Mängel.
- Technische Dokumentation (Artikel 11)
Vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems in der EU muss eine technische Dokumentation erstellt werden. Sie muss belegen, dass alle Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme erfüllt sind und den Behörden ermöglichen, die Konformität des Systems zu überprüfen.
- Aufzeichnungspflichten (Artikel 12)
Hochrisiko-KIs sind so zu entwickeln, dass eine automatische Protokollierung der Ergebnisse abrufbar ist. Dies dient für den Fall, dass wesentliche Änderungen vorgenommen wurden, und können von den Behörden verlangt werden.
- Menschliche Aufsicht (Artikel 14)
Unternehmen müssen bei der Entwicklung einer Hochrisiko-KI eine Mensch-Maschine-Schnittstelle ermöglichen. Durch die Möglichkeit der Überwachung durch natürliche Personen sollen Risiken für die Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte verhindert bzw. minimiert werden. Die Verpflichtung zur KI-Kompetenzvermittlung kommt hier ebenso zum Tragen. Dabei ist sicherzustellen, dass die verantwortliche Person in der Lage ist das KI-System zu verstehen, bei Fehlausführungen entsprechend einzugreifen und die Ergebnisse stehts zu hinterfragen (Vermeidung einer Automatisierungsbias). Kommt es zu erheblichen Ausfällen muss das KI-System technisch ausgeschaltet werden können, beispielsweise mittels einer Stopptaste.Ebenso sollte ein Mensch stets die letzte Entscheidung beim Einsatz von KI haben. Beispiel: Eine Bank benutzt KI zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit von Personen. Das Ergebnis der KI sollte dabei nicht ohne menschliche Einbindung Anwendung finden.
- Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Artikel 15)
- Genauigkeit bezieht sich darauf, wie gut die Vorhersagen des Modells mit den tatsächlichen Daten übereinstimmen.
- Robustheit bedeutet, dass das System widerstandsfähig gegenüber Fehlern, Störungen und Unstimmigkeiten ist, insbesondere in seiner Interaktion mit Menschen oder anderen Systemen.
- Cybersicherheit soll sicherstellen, dass das System gegen Angriffe resistent ist, die seine Leistung oder Sicherheitsmerkmale beeinträchtigen könnten oder Nutzer böswillig manipulieren könnten.
- Weitere Pflichten
Darüber hinaus müssen Anbieter folgenden Pflichten nachkommen:
- Qualitätsmanagement gemäß Artikel 17 einhalten
- Kennzeichnungspflicht (Informationen über den Anbieter)
- Aufbewahrung der Dokumente gemäß Artikel 18
- Korrekte Aufbewahrung der Protokolle
- Konformitätsbewertungsverfahren bevor das KI-System eingeführt oder in Betrieb genommen wird
- EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 erstellen
- CE-Kennzeichnung kenntlich machen an KI-System oder seiner Verpackung
- Registrierungspflichten gemäß Artikel 49, Abs. 1 nachkommen
- Bei Korrekturmaßnahmen die erforderlichen Informationen bereitstellen gemäß Artikel 20
- Nachweispflicht über eingehaltene Verpflichtungen nach Abschnitt II des AI Acts, sofern eine Behörde dies anfordert
- Barrierefreiheitsanforderungen gemäß den Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 erfüllen
Welche gesonderten Vorschriften gelten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck?
Unter KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose Artifical Intelligence, GPAI) versteht man KI-Systeme, die eine Vielzahl von Funktionen ausführen und sich an verschiedene Aufgaben anpassen können. Ein populäres Beispiel hierfür ist ChatGPT von Open AI. Das KI-Modell kann Audio- und Textdaten verarbeiten, Texte und Bilder generieren und viele weitere Aufgaben bewältigen. Da GPAI stark an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz gewinnen, gelten für sie gesonderte Risikokategorien. Diese richten sich nicht der jeweiligen Anwendungen, sondern der Funktion des zugrunde liegenden Basismodells.
Für normale GPAI gilt:
- Zusätzliche technische Dokumentation
- Detaillierte Aufstellung über die Verwendung urheberrechtlich geschützter Trainingsdaten
- Anforderungen zur Kennzeichnung generierter Inhalte
Für GPAI mit erheblichen Auswirkungen, worunter man „sehr leistungsstarke“ Basismodelle, die systemische Risiken bergen können, versteht, gilt zusätzlich:
- Pflichten in Bezug auf die Überwachung schwerwiegender Vorfälle
- Modellbewertung
- Angriffstests
Wie hoch fallen Sanktionen für Verstöße aus?
Die Strafen für Verstöße gegen die Vorschriften werden entsprechend der Größe und dem Geschäftszweck des Unternehmens festgelegt.
- Anwendung verbotener KI-Systeme: Bis 35 Mio. Euroder 7 Prozent des Umsatzes.
- Verstöße gegen Verpflichtungen des AI-Acts: Bis 15 Millionen EUR oder 3 Prozent des Umsatzes.
- Angabe falscher Informationen: Bis 7,5 Millionen Euro oder 1,5 Prozent des Umsatzes.
Wer ist für die Durchsetzung des AI-Acts zuständig?
Jedes EU-Land muss bis August 2025 eine nationale KI-Aufsichtsbehörde benennen. Diese Behörde hat neben der entsprechenden Überwachungsfunktion zusätzlich die Aufgabe, Innovation und Wettbewerb zu fördern. In Deutschland sind für diese Rolle die Bundesnetzagentur, die Datenschutzbehörden oder auch eine neu zu gründende Behörde im Gespräch.
Auf EU-Ebene werden die nationalen Aufsichtsbehörden im Ausschuss für künstliche Intelligenz vertreten. Zusätzlich befasst sich das Amt für künstliche Intelligenz (AI-Office) mit der Überwachung, Beaufsichtigung und Durchsetzung der Anforderungen des AI-Acts an KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI).
Welche Unterstützung gibt es für KMU und Startups?
Um europäische Start-ups und KMU bei der Entwicklung von AI-Act konformen KI-System zu unterstützen, sollen sog. KI-Reallaboren entstehen. Sie sollen eine Möglichkeit bieten, KI-Systeme unabhängig und unter Regulierungsaufsicht zu entwickeln und zu testen, bevor sie auf den Markt kommen. Die KI-Reallabore sollen alle relevanten Akteure – öffentliche und private, einschließlich notifizierter Stellen, Normungsorganisationen und Forschungseinrichtungen – einbeziehen und für KMU und Startups grundsätzlich kostenfrei sein.
Weiterführende Quellen
- DIHK: Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung anwendungsfreundlich gestalten
- Den finalen Entwurf des AI-Acts können Sie auf der Seite der offiziellen Website der EU einsehen.
- Das EU AI Act Conformity Tool vom Europäischen Institut für Innovation und Technologie (EIT) hilft Ihnen, herauszufinden unter welche Risikoklasse Ihre KI-Anwendung fällt.
- Die EU AI Act Compliance Journey des appliedAI Institute for Europe ist eine „Landkarte“, die die Navigation durch das KI-Gesetz erleichtert, da alle Phasen und Entscheidungspunkte in dem Flussdiagramm auf einen Blick zu sehen sind.
- Die EU Ethik-Leitlinien für vertrauenswürdige KI können Sie bei ethischen Fragestellung in der KI-Entwicklung zu Rate ziehen.