HILFSMITTEL

Zoll-Portal & EU-Trader-Portal

1. Bürger- und Geschäftskundenportal (deutsches Zoll-Portal)

Das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls wird zu einem umfassenden Zoll-Portal ausgebaut. Damit werden auch Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes umgesetzt.
Bislang waren wesentlichen Funktionen für Unternehmen:
  • Beantragung und Verwaltung der EORI
  • Beantragung Verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA)
  • Kfz-Steuer
  • Meldeportal Mindestlohn
  • Zoll-Auktion
Aktuell ist bereits eine Vielzahl weiterer Funktionen verfügbar. Dazu gehören:
  • Verbrauchsteuern/EMCS: weitere Steuerarten, generell Bewilligungen, Meldungen und Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren
  • AEO/Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
  • Warenursprung und Präferenzen: Beantragung Ermächtigter Ausführer, REX, buchmäßige Trennung
  • Verlagerung der Buchführung
  • Stundung, Vollstreckungsaufschub, Erstattung/Erlass aus Billigkeitsgründen
  • Antrag auf kostenpflichtige Amtshandlung (u.a. Gestellung außerhalb des Amtsplatzes)
  • Bestellung steuerlicher Beauftragter
  • Zugang zum EU-Traderportal (u.a. für Bewilligungen, die in mehreren Mitgliedsstaaten gelten und hilfsweise für CBAM)
Sämtliche zollrechtliche Bewilligungen sowie die Teilnahme und Zertifizierung für ATLAS und EMCS können z.T. über das Bürger- und Geschäftskundenportal (Zoll-Portal) beantragt werden.
Zugang: Unternehmenskonto, Elsterzertifikat und/oder Zoll-Ident-App

Erforderlich ist ein Unternehmenskonto sowie ein Elster-Zertifikat. Je nach Unternehmensgröße benötigen mehrere Mitarbeitende einen Zugang. Es können unterschiedliche Berechtigungen für die einzelnen Mitarbeitenden festgelegt werden. Die Ausstellung und Zuteilung unterschiedlicher Elster-Zertifikate ist relativ aufwändig und unbeliebt. Dieses Problem löst die Zollverwaltung mit der seit Mai 2024 verfügbaren Zoll-Ident-App. Damit benötigt nur noch der Hauptbenutzer im Unternehmen ein Elster-Zertifikat. Für die weiteren Nutzer können individuelle Nutzer-Codes generiert werden, die Nutzer erhalten damit dann einen Zugang zum Zoll-Portal. Die Zoll-Ident-App ist in den jeweiligen App-Stores (App Shop bzw. App Store) enthalten.
Auch die Anmeldung über den Personalausweis ist möglich, dies ist vermutlich eher für Privatpersonen geeignet. Die bisherige Papier-Antragstellung bleibt möglich.

2. EU-Trader-Portal (für mitgliedstaatenübergreifende Bewilligungen)

Über das EU-Traderportal werden Bewilligungen beantragt, die in mehreren EU-Mitgliedsstaaten gelten. Neben einigen sehr speziellen Bewilligungen ist das insbesondere die Zentrale Zollabwicklung. Weitere Bewilligungen werden hinzukommen, zunächst die des “zugelassenen Ausstellers (ACP)”: Diese neue Bewilligung dient der künftigen elektronischen Ausstellung von T2L/F-Statusnachweisen. Diese sind für Sendungen in steuerliche Sondergebiete innerhalb der EU erforderlich beispielsweise für die Kanarischen Inseln.
In der ATLAS Info 0416/23 werden die Einzelheiten zum EU-Traderportal geschildert. Für den Zugang zum EU-Traderportal ist zunächst ein Zugang zum deutschen Zoll-Portal (Bürger- und Geschäftskundenportal) erforderlich. Dieser erfolgt über die Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“ im Zoll-Portal (siehe 1.)
Die Zollverwaltung informiert, dass ab dem 12. Februar 2025 der Funktionsumfang und der Aufbau der Dienstleistung "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal" mit dem Release 5.0 erweitert und verändert wird. Um die Übersichtlichkeit und die Benutzbarkeit der Dienstleistung zu verbessern, wird die Zertifikatsverwaltung aus den ursprünglichen Anwendungen "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal" und „EU-Trader-Portal - Conformance" herausgelöst und in die separate Dienstleistung „Zertifikatsverwaltung für B2A“ überführt.

Durch die Aufteilung der Anwendung müssen die Zertifikate in Zukunft über die eigenständige Dienstleistung "Zertifikatsverwaltung für B2A" verwaltet werden. Die bereits in den bisherigen Dienstleistungen hinterlegten Zertifikate werden automatisch in die neue Anwendung "Zertifikatsverwaltung für B2A" migriert und können dort wie gehabt genutzt werden.

Mit der Aufteilung der Anwendung erfolgt eine Anpassung des Mindestvertrauensniveaus. Im "EU-Trader-Portal, CBAM-Portal" und in "EU-Trader-Portal - Conformance" wird es weiterhin eine Zugangsoption mit E-Mail und Passwort geben, im "Zertifikatsverwaltung für B2A" wird das nicht möglich sein. Hier benötigen deutsche Unternehmen ein ELSTER-Konto auf Basis einer Steuernummer und sonstige Teilnehmer, die keine Möglichkeit haben ein ELSTER-Konto einzurichten, benötigen ein eIDAS-konformes Signaturzertifikat und die Zoll-Ident App zur Registrierung im Zoll-Portal.

3. Newsletter-Angebot des Zolls

Der Zoll bietet auch einen Newsletter-Service für zahlreiche Themengebiete an. Anmeldung und Konfiguration auf der Seite des Zolls.

Quelle: IHK Stuttgart, Generalzolldirektion