Bescheinigungswesen

Oman ändert Legalisierungsverfahren

Der Oman hat Änderungen im bisher etablierten Legalisierungsverfahren vorgenommen. Zusätzlich zu den bisher bekannten Schritten über die Ghorfa ist nun zusätzlich eine Online-Legalisierung notwendig.

Folgende Vorschriften gelten seit dem 20. März 2025:

  1. Die Prüfung und das Stempeln durch die Ghorfa ist erforderlich.
  2. Verträge und Vollmachten sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
  3. Handelsregisterauszug ist vom Amtsgericht und Landgericht vorzubeglaubigen.
  4. Für die Bescheinigung des Patentamtes genügt eine Beglaubigung durch das Patentamt.
  5. Zertifikate und Herstellererklärungen sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
  6. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
  7. Im Feld Nr. 3 des Ursprungszeugnis ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestens anzugeben (z. B. Europäische Union ist nicht ausreichend).
  8. Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: „We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“ für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein.
  9. Das Originaldokument soll als Solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden („Kopie“ – Stempel o.ä.).
  10. Alle Dokumente sind nach der Bearbeitung durch die Ghorfa ONLINE  beglaubigen zu lassen. Der Link zum Video erklärt den Prozess der Online-Legalisierung.
  11. Den zu legalisierenden Dokumenten sind ein Anschreiben und ein frankierter und adressierter Rückumschlag beizulegen.
Anschrift der Konsularabteilung:
Botschaft des Sultanats Oman
Clayallee 82
14195 Berlin
Tel.: +49-30 – 810051 – 0
Fax: +49-30 – 810051 – 99