Zollanmeldung

Nutzung nationaler Sammelnummern (9990)

Nationale Sammelnummern der Position 9990 gibt es für verschiedene Warenzusammenstellungen und Sortimente: Chemikalien, Textilien, Werkzeuge. Teilweise muss die Nutzung durch das Statistische Bundesamt genehmigt werden.
Die Sammelnummern sorgen dafür, dass die Bestandteile der Warenzusammenstellungen unter der jeweiligen Sammelnummer zusammengefasst werden können.
Die Sammelnummern werden eingesetzt
  • in der Intrahandelsstatistik
  • bei Zollanmeldungen
Da es sich bei den Sammelnummern der Position 9990 um nationale deutsche Warennummern handelt, können diese auch nur bei in Deutschland abzugebenden Zollanmeldungen verwendet werden – im Gegensatz zu den sonstigen Sammelnummern (9905-9931), die eu-weit gültig sind.
Bitte beachten Sie folgendes für Zollanmeldungen (Ausfuhr bzw. Ausfuhr und Versand):
  • Nationale Sammelnummern können bei der Ausfuhr verwendet werden. Es wird empfohlen, immer eine deutsche Grenzzollstelle einzutragen, auch wenn der Ausgang mutmaßlich über einen anderen EU-Staat erfolgt.
  • Falls das Ausfuhrverfahren vom Spediteur in ein Versandverfahren überführt wird, gilt folgendes: Am 21. Januar 2025 endete die Übergangsphase für die neue Version des Versandverfahrens (NCTS5). NCTS5 kennt die nationalen Sammelnummern nicht (mehr), die sechsstellige Warennummer (HS-Code) ist aber eine Pflichtangabe. Der Spediteur kann die aus der Ausfuhrzollanmeldung verwendete nationale Sammelnummer folglich für das Versandverfahren nicht verwenden, sondern er benötigt Angaben zu der/den sechsstelligen HS-Codes. Einzelheiten zur Umstellung auf NCTS5 finden sich in der ATLAS-Info 0702/25 vom 14. Januar 2025.