ATLAS-Zollverfahren

ATLAS-ZELOS: Nutzungspflicht bei Einfuhr ab 01.07.2027

Für Importeure und Zollbeteiligte steht eine bedeutende verfahrenstechnische Änderung an: Der bislang weitgehend freiwillige digitale Austausch von Unterlagen über die ATLAS-Fachanwendung Zelos wird schrittweise zur Pflicht.

Was ist ATLAS-Zelos?

Das ATLAS-Modul Zelos steht für den „Zentralen Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen“. Es dient als durchgehend digitaler Kommunikationskanal zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Zollstellen. Ziel ist ein komplett medienbruchfreier Datenaustausch, der zeitaufwändige manuelle Kommunikationswege wie E-Mails, Faxe oder postalische Zusendungen überflüssig macht.
Zelos unterscheidet dabei zwei Kommunikationswege:
  • Reaktiver Austausch: Das Zollamt fordert im Rahmen der Zollabfertigung spezifische Dokumente (z. B. Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse oder Lizenzen) digital beim Unternehmen an. Der Teilnehmer lädt die Dateien hoch, welche automatisch dem Vorgang zugeordnet werden.
  • Proaktiver Austausch: Unternehmen können relevante Belege, von denen sie vorab wissen, dass der Zoll sie zur Prüfung benötigt, direkt nach Erhalt der Registriernummer (z. B. der ATB-Nummer) von sich aus an das Zollsystem übermitteln, um das Abfertigungsverfahren zu beschleunigen.

Die Neuerung: Verpflichtende Nutzung im Bereich Einfuhr

Während das Modul Zelos in der Praxis bereits seit einiger Zeit integriert ist, war die Nutzung für Unternehmen bislang optional. Dies ändert sich nun grundlegend.
Wie die Generalzolldirektion in ihrem aktuellen Schreiben an die Wirtschaftsverbände mitteilt, wird die Nutzung von ATLAS-Zelos im gesamten Verfahrensbereich Einfuhr verbindlich.
  • Stichtag für die Nutzungspflicht: Nach derzeitiger Planung soll die verpflichtende Nutzung von ZELOS für den Einfuhrbereich zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
  • Betroffene Prozesse: Ab diesem Datum müssen sämtliche Unterlagenanforderungen der Zollstellen bei der Einfuhr zwingend über die Zelos-Schnittstelle elektronisch beantwortet werden. Analoge oder separate digitale Einsendungen außerhalb von ATLAS sind dann für Regelfälle nicht mehr zulässig.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Die Umstellung erfordert sowohl technische als auch organisatorische Vorbereitungen. Die GZD empfiehlt den Wirtschaftsakteuren dringend, zeitnah aktiv zu werden:
  1. Software-Kompatibilität prüfen: Kontaktieren Sie Ihren Zollsoftware-Anbieter (EDI-Dienstleister) und stellen Sie sicher, dass die Zelos-Module für die Einfuhr vollständig implementiert, getestet und einsatzbereit sind.
  2. Proaktive Nutzung erproben: Nutzen Sie die verbleibenden Monate, um die Abläufe im Unternehmen zu testen. Insbesondere das proaktive Senden von Unterlagen kann schon jetzt Arbeitsabläufe beschleunigen und Fehlerquellen vor der Deadline minimieren.
  3. Mitarbeiter schulen: Die Sachbearbeitung im Zollbereich muss darauf vorbereitet werden, dass Rückfragen und Dokumentenformate künftig ausschließlich systemseitig über ATLAS gesteuert und überwacht werden.