EU-Exportkontrollgesetz neu gefasst

Neufassung der Dual-Use-Verordnung

Am 09.09.2021 ist die Reform der Verordnung (EU) 2021/821 bzgl. der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use) in Kraft getreten. Dadurch werden Ausfuhrkontrollen teilweise ausgeweitet. 
Die neuen Codierungen sind in ATLAS-Ausfuhr seit dem 1. Oktober 2021 verfügbar und zwingend anzuwenden. Die bisherigen Genehmigungscodierungen für Dual-use-Güter (Codierung X002/...) können in ATLAS-Ausfuhr dann nicht mehr angemeldet werden.
Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Codierungen kann der beiliegenden ATLAS-Info (PDF) entnommen werden.

Welche Verschärfungen sind vorgesehen?

Besonderes Augenmerk erfordern zwei neue Catch-all-Regelungen, bei denen es um mögliche Beschränkungen bei ungelisteten Gütern geht. Die bisherigen kritischen Verwendungszwecke werden ausgeweitet. So sieht das neue Gesetz Beschränkungen für ungelistete Güter der digitalen Überwachung vor, wenn diese im Zusammenhang mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verwendet werden könnten. Ebenso können bei bestimmten Gütern Verwendungen im Zusammenhang mit terroristischen Akten und bei Gefährdung der nationalen Sicherheit eine Ausfuhrgenehmigungspflicht auslösen.

Welche Erleichterungen sind vorgesehen?

Erleichterungen durch die Einführung neuer Allgemeiner Genehmigungen sind vorgesehen für Großprojekte mit längerer Laufzeit sowie für die Ausfuhr von genehmigungspflichtiger Software und Technologie im Konzernverbund. Neu ist, dass die Erbringung technischer Unterstützung jetzt EU-weit einheitlich geregelt ist, statt wie bisher national.

Was müssen Unternehmen tun?

Unternehmen müssen sich mit den neuen Auflagen auseinandersetzen und ihre innerbetrieblichen Exportkontrollprozesse ggf. anpassen.

Rechtsgrundlage von 2009 wird nun modernisiert

Bereits 2016 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Novelle der bislang gültigen EG-Dual-Use-Verordnung von Mai 2009 vorgelegt. Im November 2020 konnte in diesem sehr komplexen Dossier unter deutscher Ratspräsidentschaft eine politische Einigung erzielt werden. Nachdem das Europäische Parlament am 25. März 2021 und der Rat am 10. Mai 2021 den Text formell verabschiedet haben, wurde die Neufassung der Dual-Use-Verordnung am 11. Juni 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 90 Tage später, also am 9. September 2021, in Kraft.

Wo gibt es Informationen?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) plant Leitlinien für die betriebliche Umsetzung der neuen catch-all-Vorschriften. Eine kurze Zusammenfassung bietet der Artikel Neufassung der Dual-Use-Verordnung auf der Website des BAFA. Auch die DIHK informiert auf ihrer Webseite über die geplanten Neuerungen.
Eine ausführliche Darstellung der seit dem 9. September 2021 geltenden Rechtslage bietet das Merkblatt Die neue EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821) (PDF).
Das Merkblatt zum Art. 5 der neuen EU-Dual-Use-Verordnung (PDF) bietet den Unternehmen eine Hilfestellung bei der Anwendung des neu eingeführten Art. 5 EU-Dual-Use-VO.

Virtuelle Informationsveranstaltung

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), die Industrie- und Handelskammern (IHKs) und das BAFA informierten am 16. Juni 2021 über das neue Gesetz. Die Aufzeichnung und die gezeigte Präsentation sind jetzt auf der DIHK-Webseite verfügbar.