Grenzüberschreitende Einsätze und Mitarbeiterentsendung in Europa

Beim vorübergehenden Einsatz von Mitarbeitern im Ausland sind entsendende Unternehmen mit vielen rechtlichen und formalen Vorgaben konfrontiert.
Innerhalb Europas sind arbeitsrechtliche Schutzvorschriften sowie die als allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorgaben des Zielmarktes einzuhalten. Je nach Einsatzdauer gibt es Melde- und Dokumentationspflichten, die teilweise auch für selbständige Dienstleistungserbringer gelten. Neben den EU-weit einheitlich geregelten Entsendeauflagen gibt es von Land zu Land unterschiedliche Anforderungen sowie Ausnahmen und Zusatznachweise. Ebenfalls abweichend geregelt sind die Anforderungen an den Ansprechpartner für die Kontrollbehörden.
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Einhaltung der anwendbaren arbeitsrechtlichen Vorgaben durch die Entsendeunternehmen zu überprüfen und Regelverstöße zu ahnden. Bei Nichteinhaltung der Entsendeauflagen und der arbeitsrechtlichen Vorgaben werden regelmäßig hohe Bußgelder erhoben, mitunter droht ein zeitweiliger Marktausschluss.
Bereiten Sie deshalb jeden Auslandseinsatz sorgfältig vor. Informieren Sie sich rechtzeitig über:
  • die Entsendeauflagen und Meldepflichten,
  • die dafür erforderlichen Unterlagen sowie
  • die anwendbaren Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Einsatzlandes.
Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen europäischer Länder finden Sie im Dienstleistungskompass, der in Kooperation mit dem Enterprise Europe Network Thüringen erstellt und aktualisiert wird.
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