Re­geln für die Ent­sen­dung in Europa

Grenzüberschreitende Einsätze und Mitarbeiterentsendung in Europa

Allgemeines

Beim vorübergehenden Einsatz von Mitarbeitern im Ausland sind entsendende Unternehmen mit vielen rechtlichen und formalen Vorgaben konfrontiert.
Innerhalb Europas sind arbeitsrechtliche Schutzvorschriften sowie die als allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorgaben des Zielmarktes einzuhalten. Je nach Einsatzdauer gibt es Melde- und Dokumentationspflichten, die teilweise auch für selbständige Dienstleistungserbringer gelten. Neben den EU-weit einheitlich geregelten Entsendeauflagen gibt es von Land zu Land unterschiedliche Anforderungen sowie Ausnahmen und Zusatznachweise. Ebenfalls abweichend geregelt sind die Anforderungen an den Ansprechpartner für die Kontrollbehörden.
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Einhaltung der anwendbaren arbeitsrechtlichen Vorgaben durch die Entsendeunternehmen zu überprüfen und Regelverstöße zu ahnden. Bei Nichteinhaltung der Entsendeauflagen und der arbeitsrechtlichen Vorgaben werden regelmäßig hohe Bußgelder erhoben, mitunter droht ein zeitweiliger Marktausschluss.
Bereiten Sie deshalb jeden Auslandseinsatz sorgfältig vor. Informieren Sie sich rechtzeitig über:
  • die Entsendeauflagen und Meldepflichten,
  • die dafür erforderlichen Unterlagen sowie
  • die anwendbaren Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Einsatzlandes.
Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen europäischer Länder finden Sie im Dienstleistungskompass, der in Kooperation mit dem Enterprise Europe Network Thüringen erstellt und aktualisiert wird.
Nach Deutschland vorübergehend entsandte Arbeitnehmer unterliegen den deutschen arbeitsrechtlichen Mindestanforderungen bzw. allgemeinverbindlichen tarifvertraglichen Vorgaben. Hauptunternehmer, die mit EU-Subunternehmern kooperieren, haften für die Einhaltung. Der Zoll hat für nach Deutschland entsandte Mitarbeiter Merkblätter in verschiedenen Sprachen veröffentlicht.
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Aktuelle Entwicklungen

Einigung auf digitales Meldeportal für Arbeitnehmerentsendung

Ein lange überfälliger Schritt zur Entbürokratisierung grenzüberschreitender Arbeit in Europa wurde erzielt. Rat und Europäisches Parlament haben sich auf eine Verordnung über ein digitales Entsendemeldeportal geeinigt.
Unternehmen sollen Arbeitnehmerentsendungen künftig über ein einheitliches digitales Portal in allen EU-Amtssprachen melden können. Die neue „e-declaration“ soll Bürokratie abbauen, Sprachbarrieren reduzieren und insbesondere KMU die grenzüberschreitende Entsendung von Mitarbeitenden erleichtern. Teil der Einigung ist auch die Abschaffung der A1‑Bescheinigung bei Dienst‑ und Geschäftsreisen. Beschäftigte sollen künftig bei kurzfristigen Tätigkeiten im EU‑Ausland kein A1‑Formular mehr mitführen müssen.
Ungelöst bleibt allerdings die aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft entscheidende Frage der Verbindlichkeit. Das Portal kann von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis genutzt werden. Die DIHK hatte in der Vergangenheit eine EU-weite Verpflichtung zur Nutzung gefordert und darauf hingewiesen, dass der Entlastungseffekt bei einer Teilnahme aller Mitgliedstaaten deutlich größer wäre als bei einem freiwilligen System. Solange einzelne Länder weiterhin auf eigene Portale setzen, bleibt der erhoffte Vereinheitlichungseffekt begrenzt. Unternehmen könnten dann weiterhin gezwungen sein, sich parallel in verschiedene nationale Systeme einzuarbeiten.