22.05.2026
Statement zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren
Statement von Dr. Cornelia Haase-Lerch, Hauptgeschäftsführerin der IHK Erfurt, zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren:
„Reparaturen zu erleichtern und Ressourcen zu schonen, ist ein richtiges Ziel – ein funktionierender Reparaturmarkt kann Chancen für Reparaturbetriebe, Servicedienstleister und zirkuläre Geschäftsmodelle eröffnen sowie regionale Wertschöpfung stärken. Zugleich greifen gesetzliche Reparaturpflichten tief in Produktentwicklung, Ersatzteilversorgung, Softwaregestaltung, Serviceprozesse und Preisbildung der Hersteller ein; deshalb müssen die Vorgaben klar, verhältnismäßig und wettbewerbsneutral sein und gerade kleine und mittlere Unternehmen vor Überforderung schützen. Besonders kritisch ist, dass der aktuelle BMJ-Entwurf über die EU-Vorgaben hinausgeht und mit der Ausweitung des Mängelgewährleistungsrechts auf den B2B-Bereich nationales Gold-Plating schafft. Wirtschaftspolitisch gilt deshalb: Reparatur stärken, aber marktwirtschaftlich und praxistauglich – Nachhaltigkeit braucht faire Chancen für neue Geschäftsmodelle, nicht zusätzliche Pflichten, die Innovation bremsen, Investitionen verteuern und Wettbewerbsfähigkeit schwächen.“