18.09.2026

Gemeinsames Statement zur geplanten Kurbeibeitragspflicht von Geschäftsreisenden

Gemeinsames Statement der drei Hauptgeschäftsführer der Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) zur geplanten Kurbeitragspflicht von Geschäftsreisenden:
„Die geplante Ausweitung des Kurbeitrags auf Geschäftsreisende im Sinne einer allgemeinen Übernachtungsabgabe lehnen wir ab. Anders als Kur- und Erholungsgäste übernachten diese aus beruflichen Gründen und besuchen die Region nicht wegen ihrer Parks, Thermen oder anderer touristischer Angebote.
Wenn Geschäftsreisende künftig einbezogen werden sollen, ist eine umfassende Neuordnung der touristischen Abgaben in Thüringen zwingend erforderlich. Dazu gehört die Abschaffung des Tourismusbeitrags und der Ausschluss von kommunalen Betten- und Verpackungssteuern. Alles andere schafft neue Belastungen für touristische Unternehmen und Gäste. Zugleich darf für Geschäftsreisende nicht derselbe Kurbeitrag erhoben werden, wie für Kur- und Erholungsgäste. Nur so entsteht ein ausgewogenes Abgabensystem für unsere Kur- und Erholungsorte, das zusätzliche Belastungen vermeidet und den unterschiedlichen Reiseanlässen Rechnung trägt.“