09.03.2021

Ein Jahr Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Hand in Hand für Unternehmen: Pilotprojekt der Arbeitsagentur mit weiteren Partnern läuft

Im März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Ziel ist es, Unternehmen bei der Personalrekrutierung von ausländischen Fachkräften zu unterstützen. Die Arbeitsagentur Erfurt führt gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Erfurt und weiteren Arbeitsmarktpartner das Pilotprojekt „Hand in hand for international talents“ durch. „Es sind bei der Anwerbung von ausländischen Fachkräften viele Institutionen mit im Boot. In unserem Pilotprojekt finden wir an konkreten Beispielen heraus, wie die Zusammenarbeit funktioniert und was verbessert werden kann“, sagt Simone Faßbender, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Erfurt.  Die regionalen Unternehmen und die ausländische Fachkraft werden gemeinsam durch den Prozess von der Rekrutierung über das Anerkennungsverfahren, den Sprachkurs im Heimatland bis zu den ersten Arbeitstagen begleitet und dabei werden Wege geebnet. Die ausländischen Fachkräfte aus Vietnam, Brasilien und Indien werden bereits im Heimatland vorbereitet.
„Die Wirtschaft benötigt qualifizierte Beschäftigte. Leider konnte das Potential des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch die Einschränkungen der Pandemie nicht voll ausgeschöpft werden. Dennoch erwarten wir, dass das Interesse an Erwerbsmigration und speziell am beschleunigten Fachkräfteverfahren langsam wieder steigen wird“, sagt Dr. Cornelia Haase-Lerch, Hauptgeschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer Erfurt. Erste Firmen, beispielsweise aus der IT-Branche, würden sich bereits an dem Projekt beteiligen.
Mittelthüringen ist eine von fünf Pilotregionen. Der Fokus liegt auf Herkunftsländern und Berufen, mit denen es bislang wenig Erfahrungen gibt. Rekrutiert werden gezielt Fachkräfte mit Berufserfahrung u.a. in den Bereichen Elektrik, Betriebstechnik, Elektrotechnik, in der Informatik und der Softwareentwicklung. Die enge Zusammenarbeit aller Partner, u.a. der Arbeitsagentur mit den Kammern, der IHK-FOSA als Anerkennungsstelle und den Ausländerbehörden ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Projektes.
Ziel ist es, jetzt die erforderlichen Netzwerke, Strukturen und Prozesse aufzubauen und zu erproben. So kann zukünftig kurzfristig agiert werden, sobald der Bedarf an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt wieder deutlich steigt.
Bundesweit wurden im Jahr 2020 mehr als 1.500 Fachkräfte und Auszubildende aus Drittstaaten durch die Bundesagentur für Arbeit in den Arbeitsmarkt in Deutschland integriert, darunter zum Beispiel Arbeitskräfte aus den Philippinen (362), Mexiko (200), Brasilien (98), Vietnam (85), Indien (39) sowie auch 18 Auszubildende aus El Salvador.