Mitgliedschaft und Beitrag

Erläuterungen zum Bescheid

1. Jahr (= Beitragsjahr)

Hier wird das Beitragsjahr aufgeführt, welches in diesem Bescheid entweder abgerechnet oder vorläufig veranlagt wird. Nähere Einzelheiten zu diesen Komponenten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Erläuterungen.

2. Abrechnung

In der Regel war der bisherige Bescheid für dieses Beitragsjahr „vorläufig“. Nach Erhalt des tatsächlichen Gewerbeertrages durch das zuständige Finanzamt wird gemäß der jeweils gültigen Wirtschaftssatzung das betreffende Jahr abgerechnet. Je nach Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb kann es zu einer Nachzahlung bzw. zu einer Erstattung kommen.

3. Vorläufige Veranlagung

Eine „Vorläufige Veranlagung“ für das laufende Wirtschaftsjahr wird mit der Hauptveranlagung, welche in der Regel im März durchgeführt wird, vorgenommen. Nach den Regelungen der aktuellen Wirtschaftssatzung basiert die vorläufige Veranlagung auf den uns zuletzt durch die Finanzbehörden übermittelten Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb.
Eine Abrechnung (in der Regel 2 bis 3 Jahre später) kann erst nach Erhalt der endgültigen Zahlen vorgenommen werden. Im Falle der Erstveranlagung eines Unternehmens zum Kammerbeitrag wird bei der vorläufigen Veranlagung der Mindest-Grundbeitrag erhoben. Eine Abrechnung erfolgt auch hier erst nach Übermittlung der tatsächlichen Gewerbeerträge bzw. Gewinne aus Gewerbebetrieb durch die Finanzbehörden.

4. Jahresbeitrag

Hier werden in Abhängigkeit von der Höhe der Bemessungsgrundlage, der zu zahlende Grundbeitrag und die ggf. zu zahlende Umlage aufgeführt.

5. mit früheren Bescheiden festgesetzt

Hier werden die Beiträge aufgeführt, die mit einem früheren Bescheid festgesetzt wurden.

6. mit diesem Bescheid festgesetzt

Hier werden die Beiträge aufgeführt, die mit diesem Bescheid festgesetzt wurden.

7. Saldo

In dieser Spalte wird der Saldo (Grundbeitrag plus Umlage abzüglich bereits geleisteter Zahlungen) für das jeweilige Beitragsjahr ausgewiesen. Um ein Guthaben handelt es sich für den Adressaten des Bescheides, wenn der Saldo mit einem „G“ und um eine Forderung, sofern mit einem „S“ versehen ist.
Erhalten Sie einen Beitragsbescheid der ein Guthaben ausweist, bitten wir um Mitteilung Ihrer Bankverbindung sofern uns diese nicht vorliegt bzw. aktualisiert werden muss.

8. Bezeichnung und Bemessungsgrundlage

Hier wird die Art der Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb) angegeben. Bei der Berechnung der Umlage für Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb um einen Freibetrag von 15.340,00 Euro gekürzt. Dies bedeutet, dass bei einer Bemessungsgrundlage bis zu der Höhe des Freibetrages keine Umlage erhoben wird.

9. Umlage

Hier wird der Umlagesatz für das jeweilige Beitragsjahr ausgewiesen. Dieser wird jährlich von der Vollversammlung festgesetzt und für die Berechnung der Umlage verwandt.

10. bisherige Zahlungen

Hier werden Zahlungen aufgeführt, die für das betreffende Beitragsjahr bereits geleistet wurden.

11. Gesamtsaldo

In dieser Zeile wird der Saldo aus der aktuellen Beitragsveranlagung und den Beiträgen aus früheren Beitragsbescheiden ausgewiesen. Hier können Sie erkennen, ob Sie noch Zahlungen zu leisten haben oder insgesamt ein Guthaben für Sie besteht. Sofern uns Ihre Bankverbindung bekannt ist, wird Ihnen Ihr Guthaben automatisch überwiesen, ansonsten erfolgt die Erstattung, sobald uns die Bankverbindung schriftlich mitgeteilt wurde.

12. Team Beitrag

Sofern Sie etwaige Fragen „Rund um das Thema Beitrag“ haben sollten, steht Ihnen das Team Beitrag unter den im Beitragsbescheid genannten Durchwahl-Nummern zur Verfügung. Um eine schnelle Beantwortung Ihres Anliegens gewährleisten zu können, geben Sie bitte bei allen schriftlichen oder mündlichen Anfragen Ihre Beleg-/ Debitorennummer an.