Hinweis zur vorläufigen Beitragsveranlagung 2024

Der Wirtschaftsplan der IHK Erfurt für 2024 schließt gemäß dem Finanzstatut der IHK Erfurt mit einem ausgeglichenen Haushalt ab. Er beinhaltet unter anderem die vorläufige Veranlagung in Höhe von 70 Prozent des Grundbeitrages. Dies minimiert das Risiko hoher Beitragsrückzahlungen in Folgejahren und stellt zugleich eine sinnvolle Alternative zu häufigen Beitragsanpassungen dar. So berücksichtige der Haushalt laut Präsident Dieter Bauhaus die Gebote von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerade mit Blick auf die schwer absehbare wirtschaftliche Entwicklung.