Staffelung IHK-Beitrag 2024

Gewerbeertrag3
in Euro
Grundbeitrag5
in Euro
Umlage4 in % vom Gewerbeertrag
Kleingewerbetreibende1
bis 5.200,000
0,00
0,00
Kleingewerbetreibende
über 5.2000,00 bis 35.000,00
67,50
0,14
Kleingewerbetreibende
über 35.000,00 bis 50.000,00
120,00
0,14
Kleingewerbetreibende
über 50.000,000 bis 65.000,00
180,00
0,14
Handelsregisterfirmen2
bis 65.000,00
180,00
0,14
Kleingewerbetreibende bzw. Handelsregisterfirmen
über 65.000,00 bis 80.000,00
250,00
0,14
Kleingewerbetreibende bzw. Handelsregisterfirmen
über 80.000,00 bis 105.000,00
350,00
0,14
Kleingewerbetreibende bzw. Handelsregisterfirmen
über 105.000,00
450,00
0,14
1 Kleingewerbetreibende (Nichtkaufleute) sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragene Vereine, deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
2 In das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragene Unternehmen oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
3 Der Gewerbeertrag nach Gewerbesteuergesetz errechnet sich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (nach Einkommenssteuergesetz/Körperschaftsteuergesetz) plus Hinzurechnungen minus Kürzungen. Wenn für das Bemessungsjahr ein Gewerbeertrag nicht festgesetzt worden ist, wird hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach dem Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetz herangezogen.
4 Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird zur Berechnung der Umlage die Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag/hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb) einmal um einen Freibetrag von 15.340,00 Euro gekürzt.
5 Für einen verantwortungsvollen sowie an Sparsamkeit und Sorgfalt orientierten Umgang mit Ihrem Mitgliedsbeitrag werden im Wege der Vorauszahlung lediglich 70 Prozent des beschlossenen Grundbeitrags für das Geschäftsjahr 2024 erhoben.