Häufig gestellte Fragen

Interview mit Wahlleiter Herbert Romeis

Häufig gestellte Fragen zur IHK-Vollversammlungswahl 2020

Der Countdown läuft: Im vorliegenden Wirtschaftsmagazin hat der Wahlausschuss bereits die Erste Wahlbekanntmachung veröffentlicht. Wahlleiter Herbert Romeis beantwortet nun immer wieder gestellte Fragen zur IHK-Wahl.

Wann findet die IHK-Vollversammlungswahl statt?

Herbert Romeis: Vom 26. Oktober 2020 bis zum 26. November 2020, 17:00 Uhr, wählen die wahlberechtigten Mitglieder der IHK Erfurt im Briefwahlverfahren die 78 Vertreter der Vollversammlung. Die Wahlunterlagen werden ab 26. Oktober 2020 versandt. Die kostenfreie Rücksendung der Wahlunterlagen muss dann so rechtzeitig erfolgen, dass sie innerhalb der Wahlfrist bei der IHK eingehen.

Wer kann wählen?

Herbert Romeis: Wahlberechtigt sind die Mitgliedsunternehmen unserer IHK, wobei jedes Unternehmen unabhängig von Größe oder Umsatz nur eine Stimme hat. Nicht wählen dürfen IHK-Zugehörige, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.
Kammerzugehörige natürliche Personen (z.B. Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintragung, eingetragener Kaufmann) üben ihr Wahlrecht selbst aus. Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten wählen durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Das Wahlrecht kann also z.B. durch ein im Handelsregister eingetragenes Vorstandsmitglied, einen Geschäftsführer oder Prokuristen ausgeübt werden. 

Wer kann sich in die Vollversammlung wählen lassen?

Herbert Romeis: Jeder, der berechtigt ist, zu wählen und wer am Wahltag volljährig ist, kann auch in die Vollversammlung der IHK gewählt werden. Da nur natürliche Personen in die Vollversammlung gewählt werden können, sind dies IHK-zugehörige Personen, Vertretungsberechtigte einer juristischen Person, Handelsgesellschaft oder Personenmehrheit, Prokuristen, aber auch der besonders bestellte Bevollmächtigte. Will jemand als besonders bestellter Bevollmächtigter kandidieren, muss er dem Wahlausschuss die Voraussetzungen für die Anerkennung als besonders bestellter Bevollmächtigter gesondert nachweisen. Jedes IHK-zugehörige Unternehmen kann aber nur durch eine Person in der Vollversammlung vertreten sein. 

Wie kann ich Bewerber zur Wahl vorschlagen bzw. mich selbst für einen Sitz in der Vollversammlung bewerben?

Herbert Romeis: Jeder wahlberechtigte IHK-Zugehörige kann schriftlich oder per Fax innerhalb der vom Wahlausschuss festgelegten Frist vom 3. bis 23. September 2020 für seine Wahlgruppe und seinen Wahlbezirk einen Wahlvorschlag beim Wahlausschuss einreichen. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per Mail. Bewerber können nur für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk vorgeschlagen werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind. Eigenvorschläge sind dabei zulässig.

Kann ich mich einer anderen Wahlgruppe zuordnen lassen?

Herbert Romeis: Der Wahlausschuss stellt zur Vorbereitung der Wahl getrennt nach Wahlgruppen und Wahlbezirken Listen der Wahlberechtigten auf (Wählerlisten). Die Wählerlisten können von den Wahlberechtigten oder ihren Bevollmächtigten vom 13. bis 26. August 2020 zu den üblichen Geschäftszeiten im Kammergebäude der IHK Erfurt sowie nach individueller Vereinbarung auch in den Regionalen Service-Centern eingesehen werden. Anträge auf Aufnahme oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe/ zu einem anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung können vom 27. August bis zum 2. September 2020 eingereicht werden. Wählen kann nur, wer in den vom Wahlausschuss festgestellten Wählerlisten eingetragen ist.

Wie kann ich mich über die Kandidaten informieren?

Herbert Romeis: Der Wahlausschuss macht die gültigen Kandidatenlisten in der Ausgabe 10/2020 der Kammerzeitschrift „IHK Erfurt – Wirtschaftsmagazin“ sowie im Internet unter www.erfurt.ihk.de bekannt. Darüber hinaus werden die Kandidaten in einem den Briefwahlunterlagen beigefügten Flyer vorgestellt. 

Wie wird gewählt?

Herbert Romeis: Die IHK-Zugehörigen werden auf dem Wege der Briefwahl in allgemeiner, geheimer und freier Wahl von den IHK-Zugehörigen unmittelbar gewählt. Der Wahlberechtigte darf auf dem Stimmzettel höchstens so viele Kandidaten ankreuzen, wie in seiner Wahlgruppe und seinem Wahlbezirk zu wählen sind.