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Wir informieren Sie frühzeitig über den Start der Kandidatur zur IHK-Vollversammlung 2025 und unterstützen Sie auf dem Weg in das „Parlament der Wirtschaft“. Lassen Sie sich jetzt vormerken!
Hinweis: Wählbar zur Vollversammlung der IHK Erfurt sind ausschließlich gesetzlich Vertretungsberechtigte (Geschäftsführer, Vorstände, Inhaber etc.), im Handelsregister eingetragene Prokuristen oder besonders bestelle Bevollmächtigte.
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