IHK-Wahl 2020

Erste Wahlbekanntmachung

Neuwahl der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Erfurt
 

In diesem Jahr werden 78 Mitglieder der Vollversammlung in allgemeiner, geheimer und freier Wahl von den IHK-Zugehörigen für die Wahlperiode 2021 bis 2025 unmittelbar gewählt.
Die Vollversammlung hat durch Beschluss vom 27. Mai 2019 gemäß § 8 Abs. 1 der Wahlordnung der IHK Erfurt vom 2. Dezember 2009 (WO), zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 21. April 2016, zur Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss gewählt, dem folgende Personen angehören:
-    Karin Becherer
-    Henrik Bier
-    Hannelore Neher
-    Herbert Romeis
Der Wahlausschuss hat am 20. Juni 2019 aus seiner Mitte Herrn
Herbert Romeis
als Vorsitzenden gewählt.

Der Wahlausschuss ist am 2. Juni 2020 zu einer Sitzung zusammengetreten und macht hiermit allen IHK-Zugehörigen bekannt:


1.    
Die Wahl der Vollversammlung für die nächsten fünf Jahre erfolgt schriftlich im Wege der Briefwahl (§§ 12, 13 WO).

2.    
Die vom Wahlausschuss zur Vorbereitung der Wahl getrennt für jede Wahlgruppe und jeden Wahlbezirk aufgestellten Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten, § 9 WO) können vom
13. August bis 26. August 2020
durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten an folgendem Ort während der jeweiligen Sprechzeiten eingesehen werden:

Kammergebäude IHK Erfurt                
Sprechzeiten:
Arnstädter Straße 34 (Raum A 2.09)            
Mo – Do 8:00 – 17:00 Uhr
Fr 8:00 – 14:30 Uhr
Tel. 0361 3484-192
Nach individueller Vereinbarung können die Wählerlisten innerhalb der genannten Frist auch in den Regionalen Service-Centern der IHK Erfurt eingesehen werden.

3.
Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe können vom 
27. August bis 2. September 2020
eingereicht werden. Der Wahlausschuss entscheidet darüber und stellt nach Erledigung aller Einsprüche und Anträge die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest (§ 9 Abs. 4 WO).

4.
Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, vom 3. September bis 23. September 2020 für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlausschuss einzureichen. Eine Übermittlung per Fax ist zulässig, ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail an wahl@erfurt.ihk.de (§§ 10 Abs. 2, 11 Abs. 1 WO).
Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf oder Stellung, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung der IHK Erfurt ausschließen (§ 11 Abs. 2 WO).
Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (Selbstvorschlag, § 11 Abs. 3 WO).

5.
Wählbar sind natürliche Personen, die am Wahltag volljährig sind, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt sind und entweder selbst IHK-Zugehörige sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, einer Handelsgesellschaft oder einer nicht rechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt (§ 5 Abs. 1 WO).
Jeder IHK-Zugehörige kann nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein. Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen (§ 5 Abs. 2 WO).
Ist eine natürliche Person in verschiedenen Wahlgruppen bzw. Wahlbezirken wählbar, kann sie nur einmal kandidieren (§ 5 Abs. 3 WO).

6.
Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe und ihrem Wahlbezirk jeweils die nachfolgend festgelegte Anzahl von Mitgliedern (§ 7 Abs. 4 WO in Verbindung mit der Anlage zur Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Erfurt):
 
(Zur vollständigen Ansicht bitte das Bild anklicken)

7.
Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge und macht die gültigen Kandidatenlisten in der Ausgabe 10/2020 der Kammerzeitschrift „Industrie- und Handelskammer Erfurt – Wirtschaftsmagazin“ bekannt.

8.
Die Wahlunterlagen werden den Wahlberechtigten in der Zeit vom 
26. Oktober bis 28. Oktober 2020
übermittelt.

9.
Die Frist, in welcher die Stimmen bei der IHK Erfurt eingehen müssen (Wahlfrist) läuft vom 26. Oktober bis zum 26. November 2020, 17:00 Uhr.

10.
Der Wahlausschuss stellt nach Abschluss der Wahl am
30. November 2020, ab 10:00 Uhr
in der IHK Erfurt, Raum D 2.24
Arnstädter Straße 34
99096 Erfurt
das Wahlergebnis fest. Die Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss ist für die IHK-Zugehörigen öffentlich.

11.
Der Schriftverkehr mit dem Wahlausschuss erfolgt unter folgender Postanschrift:
Geschäftsstelle des Wahlausschusses der Industrie- und Handelskammer Erfurt
Postfach 90 01 55
99104 Erfurt
Tel.: 0361 3484-192
Fax: 0361 3485-973
E-Mail: wahl@erfurt.ihk.de 
Weitere Informationen zur Vollversammlungswahl 2020 finden Sie auch im Internet unter www.erfurt.ihk.de. 

gez.
Der Wahlleiter