Internationale Talente für Ausbildung gewinnen
Ob in Europa, Asien oder Südamerika: Das Interesse an der „Ausbildung made in Germany“ ist groß.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie dieses Potenzial nutzen können, um neue Talente aus dem Ausland für Ihre Ausbildungsplätze zu begeistern – und welche rechtlichen Voraussetzungen Sie beachten müssen. Auch als schematischer Überblick– damit Sie gut vorbereitet sind.
Rechtliche Voraussetzungen
Die duale Berufsausbildung in Ihrem Betrieb basiert – auch bei internationalen Auszubildenden – auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Möchten Sie wissen, ob Ihr Betrieb die dort genannten Voraussetzungen erfüllt? Dann helfen Ihnen unsere Bildungsberater gern weiter.
Azubis aus EU-Staaten
Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz benötigen keine zusätzliche Genehmigung und können ohne Altersbeschränkung eine Ausbildung in Deutschland beginnen.
Nach der Einreise müssen sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Ein Termin sollte möglichst schon vor dem Einzug vereinbart werden.
Azubis aus Drittstaaten
Eine duale Berufsausbildung in Deutschland ist auch für Menschen aus Drittstaaten ohne Altersbeschränkung möglich.
Dafür brauchen sie ein Visum. Dieses muss Ihr Azubis bei der zuständigen Auslandsvertretung in seinem Herkunftsland beantragen – siehe dazu auch "Arbeiten in Deutschland“. Wichtige Voraussetzungen, die der Azubi bei der Beantragung des Visums erfüllen muss:
Sprachkenntnisse: Bei der Visumbeantragung muss i.d.R. ein Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 erbracht werden, sofern kein vorbereitender Deutschkurs vereinbart wurde.
Das Sprachzeugnis muss in der Regel auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen. Derzeit werden die Zeugnisse von folgenden Institutionen anerkannt: Goethe-Institut, Telc GmbH, TestDaF-Institut.
Das Sprachzeugnis muss in der Regel auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen. Derzeit werden die Zeugnisse von folgenden Institutionen anerkannt: Goethe-Institut, Telc GmbH, TestDaF-Institut.
Eine erste Einschätzung ihrer Deutschkenntnisse erhalten Jugendliche im Selbsttest auf der Webseite des Goethe-Instituts. Orientierung bietet Ausbildungsbetrieben auch dieses Merkblatt.
Schulabschluss: Eine Ausbildung kann i.d.R. nur aufgenommen werden, wenn ein Schulabschluss nachgewiesen wird.
Ausbildungsvertrag: Notwendig ist die Vorlage eines unterschriebenen Ausbildungsvertrages. Sie können in diesem Vertrag vermerken, dass er erst wirkt, sobald ein gültiges Visum erteilt wurde.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA): Für Auszubildende bleibt – im Unterschied zur Fachkraft – die Vorrangprüfung der BA bestehen. Zudem prüft die BA, ob die gleichen Arbeitsbedingungen wie bei deutschen Azubis gelten.
Krankenschutz und Lebensunterhalt: Für die Dauer einer betrieblichen Berufsausbildung besteht grundsätzlich eine gesetzliche Krankenversicherung. Der Azubi muss zudem nachweisen, dass er während des Aufenthalts zur Ausbildung seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann. Der Lebensunterhalt zur Einreise ist an den Bafögsatz angelehnt. Derzeit gilt ein Orientierungsbetrag von 959 Euro/Monat. Liegt die Ausbildungsvergütung unterhalb des geforderten Betrags, so kann ein Sperrkonto eingerichtet werden (vgl. Auswärtiges Amt) oder eine Verpflichtungserklärung von Dritten vorgelegt werden.
Aufenthaltstitel: Ihr Azubi benötigt einen Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken sowie ein Visum, was von den Auslandsvertretungen ausgestellt wird.
Fragen zum Aufenthaltsrecht sowie Visabestimmungen beantworten Ihnen gern unsere Experten vom “Service Internationale Fach- und Arbeitskräfte”.
| Thema | Informationen |
|---|---|
| Beschleunigtes Fachkräfteverfahren | Betriebe können zur schnelleren Einreise das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen. Gegen eine Gebühr von 411 € wird das Verfahren in der Regel innerhalb von 6–8 Wochen abgeschlossen. Die Ausländerbehörde stimmt sich dabei direkt mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab, damit Bewerber*innen schneller einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung erhalten. |
| Einreise zur Ausbildungsplatzsuche (§ 17 AufenthG) | Ausbildungsinteressierte aus Drittstaaten können bis zu 9 Monate nach Deutschland einreisen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. |
| Erlaubte Tätigkeiten während der Suche | - Probebeschäftigung: bis zu 2 Wochen möglich - Nebentätigkeit: bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt |
| Deutschsprachkurs zur Vorbereitung | Wer bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken besitzt, darf Deutschkurse oder berufsbezogene Sprachkurse besuchen. Betriebe können Azubis dabei unterstützen und ggf. die Kosten übernehmen. Empfehlenswert sind die Berufssprachkurse des BAMF oder Kurse, die über das Portal Make it in Germany zu finden sind. |
Ablauf und Voraussetzungen für internationale Auszubildende (Video)
| Phase | Thema / Inhalt | Informationen (Stand 2025) |
|---|---|---|
| Vor der Ausbildung | Einreise zur Suche eines Ausbildungsplatzes (§ 17 AufenthG) | Seit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (2020) dürfen auch Ausbildungsinteressierte zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland einreisen. Der Aufenthalt ist bis zu 9 Monate möglich. |
| Voraussetzungen | – Deutschkenntnisse: mindestens Niveau B1– Schulabschluss: Hochschulzugangsberechtigung oder deutsche Auslandsschule– Höchstalter: 35 Jahre– Lebensunterhalt: eigenständig gesichert (Orientierung: BAföG-Höhe)– Beschäftigung: Probearbeit bis 2 Wochen / Nebenjob bis 20 Std. pro Woche erlaubt | |
| Deutschsprachkurs zur Vorbereitung | Wer bereits eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Ausbildung besitzt, darf Deutsch- oder berufsbezogene Sprachkurse besuchen. | |
| Unterstützung durch den Betrieb | Betriebe können bei der Kursvermittlung helfen oder Kosten übernehmen. Eine Übersicht ist auf dem Portal “Make it in germany”. Auch berufsbezogene Sprachkurse werden angeboten. | |
| Während der Ausbildung | Beschäftigung | Auszubildende dürfen zusätzlich bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Eine Genehmigung der Ausländerbehörde ist erforderlich. |
| Abbruch der Ausbildung | Wird die Ausbildung vorzeitig beendet, muss der Betrieb dies innerhalb von 4 Wochen der Ausländerbehörde melden – sonst droht ein Bußgeld. | |
| Wechsel in Beschäftigung (§ 18a AufenthG) | Bereits während der Ausbildung kann ein Angebot als Fachkraft angenommen werden. Dazu ist ein Wechsel des Aufenthaltstitels erforderlich, nach Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. | |
| Wechsel in Ausbildung | Internationale Studierende dürfen eine Ausbildung beginnen, anstatt ihr Studium fortzuführen. Sie erhalten dann eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken. | |
| Wechsel innerhalb der EU | Wer bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in einem anderen EU-Staat hat, kann in Deutschland häufig ebenfalls eine erhalten. | |
| Nach der Ausbildung | Anschlussaufenthalt | Nach erfolgreichem Abschluss kann die Aufenthaltserlaubnis um bis zu 1 Jahr verlängert werden, um einen Arbeitsplatz zu suchen. In dieser Zeit ist uneingeschränkte Beschäftigung erlaubt. |
| Niederlassungserlaubnis | Nach 4 Jahren können Absolventinnen einer Berufsausbildung eine Niederlassungserlaubnis beantragen – ebenso wie Hochschulabsolventinnen. | |
| Abbruch oder Beendigung der Ausbildung | Abbruch |
Mitteilungspflicht an die Ausländerbehörde
Frist: 4 Wochen ab Kenntnis des Abbruchs
|
| Beendigung |
Wechsel des Aufenthaltstitels
Möglicher Anschlusstitel: § 18a AufenthG (Fachkräfte mit Berufsausbildung)
Der Antrag wird bei der Ausländerbehörde gestellt
Wichtig: Erst nach Erteilung des neuen Aufenthaltstitels darf die Person weiterbeschäftigt werden
|
Erfolgreich internationale Auszubildende rekrutieren
Wichtig bei der internationalen Rekrutierung von Auszubildenden sind eine gute Regionen- und Zielgruppenanalyse sowie die individuelle Ansprache der jungen Leute. Und verlassen Sie sich bei der Beurteilung von Bewerbern nicht nur auf Schulnoten, sondern achten Sie auf die für Sie relevanten Kompetenzen.
Seit vielen Jahren kooperiert die IHK Erfurt mit der FAV Service gGmbH bei der Anwerbung von Jugendlichen in Zentralasien. Das Video zeigt ein Beispiel eines regionalen Ausbildungsbetriebes.
Beachten Sie darüber hinaus bitte diese Angebote.