Güterkraftverkehr
Aktuelles:
Bis zum 1. Juli 2026 müssen alle Neufahrzeuge über 2,5 Tonnen, die im internationalen Straßenverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden, mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgestattet sein (Quelle: Fahrtenschreiber im Straßenverkehr | EUR-Lex).
Bis zum 1. Juli 2026 müssen alle Neufahrzeuge über 2,5 Tonnen, die im internationalen Straßenverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden, mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgestattet sein (Quelle: Fahrtenschreiber im Straßenverkehr | EUR-Lex).
Allgemeines
Stand: Mai 2026
Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich Anhänger betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis oder eine Gemeinschaftslizenz. Die Erlaubnis für den Güterkraftverkehr berechtigt ausschließlich zu innerstaatlichen Beförderungen. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Nah-, Fern- und Umzugsverkehr. Die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) berechtigt zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), d.h. Norwegen, Island und Lichtenstein. Die Gemeinschaftslizenz kann ebenfalls für innerdeutsche Beförderungen eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in den vorgenannten EU-Staaten (so genannte Kabotagebeförderungen). Die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis und der Gemeinschaftslizenz beträgt bis zu 10 Jahren. Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis und/oder einer Gemeinschaftslizenz sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde (Stadt- oder Kreisverwaltung) zu stellen, die Ihnen auch die entsprechenden Antragsformulare aushändigt.
Voraussetzung für die Erlaubnis- und/oder Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und des Verkehrsleiters sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist. Die fachliche Eignung kann durch die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr nachgewiesen werden.
Die CEMT-Genehmigung berechtigt zum Verkehr mit den Staaten, die der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) angehören. Diese Genehmigungen sind kontingentiert. Der Antragsteller muss die subjektiven Voraussetzungen nach § 3 Abs. 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) erfüllen. Er muss Inhaber einer Erlaubnis oder einer Gemeinschaftslizenz sein. Darüber hinaus sind weitere Unterlagen vorzulegen. Die Gültigkeit beträgt ein Kalenderjahr. In Ausnahmefällen werden auch CEMT- Monatsgenehmigungen erteilt. Die zuständige Erteilungsbehörde ist das Bundesamt für Logisitk und Mobilität (BALM), Büro Berlin: Postfach 06 01 62, 10051 Berlin, Tel.: 030/ 28 88 563. Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie auf dieser Internetseite des BALMs.
Die bilateralen Genehmigungen haben ihre Rechtsgrundlage in den zwischenstaatlichen Vereinbarungen (Bilaterale Abkommen) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Drittstaaten. Die Genehmigungen werden als Einzelfahrtgenehmigung oder als Zeitgenehmigung ausgegeben. Beantragen können Sie diese beim BALM, Büro Berlin: Postfach 06 01 62, 10051 Berlin, Tel.: 030/ 28 88 563 mit den Antragsunterlagen.
Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen
Seit dem 1. Juli 2024 gilt eine Mautpflicht für LKW auch auf den Bundesstraßen. Betroffen sind Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Die Toll Collect GmbH, die mit der Erhebung der Lkw-Maut beauftragt ist, stellt das technische System auf die Ausweitung der Mautpflicht um.
Wer mit seinen Fahrzeugen viel unterwegs ist, kann die Maut am einfachsten und komfortabelsten über die On-Board Unit (OBU) entrichten. Bereits vorhandene Geräte können weiterverwendet werden, ohne dass die Fahrzeuge in eine Werkstatt müssen. Neu ist, dass die Maut nicht mehr im Gerät, sondern zentral in einem Rechenzentrum berechnet wird. Toll Collect-Kunden erkennen diese Umstellung durch eine neue Anzeige auf dem Display der On-Board Unit: Dort erscheinen jetzt während der Fahrt die Achszahl, die Gewichtsangabe "≥ 3,5 Tonnen" sowie das Land, in dem der mautpflichtige Lkw unterwegs ist. Eine grüne LED-Anzeige signalisiert, dass das Gerät betriebsbereit ist. Das akustische Signal beim Durchfahren eines Streckenabschnitts sowie die Anzeige des Mautbetrages entfallen.
Auch das Verfahren für die manuelle Einbuchung wurde weiterentwickelt: Sowohl registrierte als auch nicht registrierte Kunden können sich auf verschiedenen Wegen einbuchen (online über stationäre PCs oder mobil über Smartphone und Tablet) und die Maut bis 24 Stunden im Voraus bezahlen. Dafür steht eine App zur Verfügung, die die Einbuchung über Smartphone und Tablet erleichtert. Außerdem kann man die Lkw-Maut an rund 1100 Mautstellen-Terminals bezahlen, die u. a. an Raststätten, Autohöfen und Tankstellen zu finden sind. Dort löst man vor Fahrtantritt ein Ticket für die mautpflichtige Strecke.
Für spezielle Fragen können Sie sich direkt an das Service-Center von Toll Collect wenden. Weitere Informationen zur Lkw-Maut erhalten Sie auch beim Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Fahrverbote und Ausnahmen
Von den Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen können für bestimmte Güter Ausnahmen zugelassen werden. Die IHK prüft und bescheinigt mit der Straßenverkehrsbehörde die Dringlichkeit.