Widerrufsbutton und neue Informationspflichten ab 19.06.2026
Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts wurden weitreichende Anpassungen des digitalen Verbraucherrechts beschlossen. Betroffen sind Änderungen am bestehenden Widerrufsrecht. Ein zentraler Bestandteil ist der neue Widerrufsbutton, quasi die Rückabwicklung per Klick, der ab 19. Juni 2026 verpflichtend von Unternehmen bereitzustellen ist. Damit setzt Deutschland europäische Vorgaben um.
Welche Unternehmen sind betroffen
Die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons gilt für:
- Alle Unternehmen, die Fernabsatzverträge (Kaufverträge, die ohne persönlichen Kontakt, also z. B. per Internet, Telefon oder E‑Mail abgeschlossen werden) mit Verbrauchern online anbieten, unabhängig von Größe, Umsatz oder Rechtsform
- Onlineshops (physische Waren)
- Dienstleistungsverträge (auch digitale Inhalte), d.h. Verträge, bei denen keine Ware zum Anfassen gekauft wird, sondern eine Leistung oder etwas Digitales, welches online bereitgestellt wird (z. B. ein Film-/Musikstream-Abo, ein Online-Sprachkurs oder ein E-Book-Download)
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht
– hier gilt ebenfalls eine digitale Widerrufsmöglichkeit
Nicht betroffen sind B2B‑Geschäfte, also ohne Verbraucher.
Ausgestaltung des digitalen Widerrufsprozesses
Wo muss der Widerrufsbutton platziert sein?
Der Button muss für Verbraucher:
- deutlich beschriftet sein (z. B. "Vertrag widerrufen"),
- gut sicht- und lesbar,
- hervorgehoben platziert,
- ständig verfügbar und
- leicht zugänglich sein.
Der Button soll sich eindeutig von anderen Informationen wie den AGB, dem Impressum oder Ähnlichem abgrenzen.
Wie muss der Widerrufsbutton beschriftet sein?
Klar, eindeutig und unmissverständlich – zugelassene Beschriftungen:
- „Vertrag widerrufen“
- „Widerruf erklären“
Mehrdeutige Begriffe wie „stornieren“ oder „zurückgeben“ sollten vermieden werden.
Wie läuft der digitale Widerruf ab?
Nach Klick auf den Button muss der Nutzer auf eine Widerrufsseite geführt werden. Notwendige Felder:
- Name des Verbrauchers
- Identifikation des Vertrags (z. B. Bestellnummer)
- Kommunikationsweg für die Bestätigung (E-Mail)
Weitere Angaben dürfen nicht verpflichtend abgefragt werden, z. B. eine Abfrage des Widerrufsgrundes.
Um unbeabsichtigte Widerrufe zu vermeiden, ist ein zweistufiger Ablauf vorgesehen. Der Widerruf wird erst durch eine gesonderte Bestätigung, etwa über eine Schaltfläche “Widerruf bestätigen”, wirksam.
Pflichten nach Eingang des Widerrufs
Der Unternehmer muss dem Verbraucher unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger - also unveränderbar, speicherbar und jederzeit abrufbar -, i.d.R. per automatisierter E-Mail, eine Eingangsbestätigung senden, die mindestens enthält:
- Inhalt des Widerrufs
- Datum und Uhrzeit
Ab wann ist der Widerrufsbutton bereit zu stellen?
Wirksam wird die Pflicht zur Bereitstellung des Widerrufsbuttons ab dem 19. Juni 2026.
Unterscheidung Bestell-, Kündigungs- und Widerrufsbutton
Mit der Einführung des Widerrufsbuttons existieren künftig drei gesetzlich geregelte Schaltflächen:
| Button | Zweck | Beispiele | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Bestellbutton | Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags; Pflicht zur klaren Formulierung wie „zahlungspflichtig bestellen“ | Online-Kaufverträge, digitale Produkte, Dienstleistungen | § 312j BGB |
| Kündigungsbutton | Kündigung von online abgeschlossenen entgeltlichen Dauerschuldverhältnissen | z. B. Telekommunikations- Fitness- oder Streaming-Abos, Zeitungen- und Zeitschriften-Abos, Strom- & Gasverträge | § 312k BGB |
| Widerrufsbutton | Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts | Widerruf von Fernabsatzverträgen (Kaufverträge, die ohne persönlichen Kontakt, also z. B. per Internet, Telefon oder E‑Mail abgeschlossen werden) | § 356a BGB n. F. ab 19.06.2026 |
Je nach Geschäftsmodell können mehrere dieser Buttons gleichzeitig erforderlich sein.
Weitere Neuerungen der Reform
Die Reform bringt weitere wesentliche Veränderungen, insbesondere:
Begrenzung der Widerrufsfristen bei Finanzdienstleistungen
Bisher teilweise unbegrenzte Widerrufsrechte bei Finanzdienstleistungen werden zeitlich begrenzt. Künftig endet das Widerrufsrecht
- bei Finanzdienstleistungen spätestens 12 Monate + 14 Tage nach Vertragsschluss,
- bei Lebensversicherungen: 24 Monate + 30 Tage
Verbot von Dark Patterns
Darüber hinaus untersagt der Gesetzgeber den Einsatz sogenannter Dark Patterns in Online-Benutzeroberflächen. Manipulative Gestaltungselemente, die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinflussen oder an der Ausübung ihrer Rechte hindern könnten, dürfen künftig nicht mehr verwendet werden.
Insbesondere zählen dazu
- die gezielte Hervorhebung bestimmter Optionen,
- wiederholte oder aufdringliche Pop-ups sowie
- unnötig erschwerte Kündigungs- oder Abmeldeprozesse
Es gilt: klare Sprache, faire Gestaltung.
Informations- und Erläuterungspflichten bei Finanzdienstleistungen
Die Reform des Gesetzes stärkt die Informations- und Beratungspflichten, insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistungen. Anbieter sind künftig verpflichtet, Vertragsinhalte so aufzubereiten und zu erläutern, dass Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können. Auf Wunsch muss dabei auch eine menschliche Beratung zur Verfügung stehen.
Checkliste zur Umsetzung der neuen Regelungen
Technische Anforderungen
- Widerrufs‑Button in Shop und App gut sichtbar integrieren
- ständige Verfügbarkeit während der Widerrufsfrist sicherstellen
- Vollständig digitalen Widerrufsprozess organisieren
- doppelte Bestätigung („Widerruf bestätigen“) einrichten
- automatisierte Eingangsbestätigung per E‑Mail vorsehen
Rechtliche Anforderungen
- Widerrufsbelehrungen gemäß § 356a BGB anpassen (finale offizielle Versionen noch nicht verfügbar)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen überprüfen und anpassen
- Datenschutzerklärung auf neue Prozesse abstimmen
- Einsatz von Dark Patterns vermeiden und unzulässige Gestaltungselemente entfernen
Organisatorische Vorbereitung
- Interne Abläufe zur Bearbeitung von Widerrufen aktualisieren
- Kundenservice schulen
- Dokumentations- und Nachweispflichten sicherstellen
- Testläufe vor Live-Schaltung durchführen
Spezielle Branchenregelungen (Finanzdienstleistungen)
- Neue Widerrufsfristen berücksichtigen
- Pflicht zu „angemessenen Erläuterungen“ erfüllt
- Möglichkeit menschlicher Beratung eingerichtet
Verstöße können neben zivile- und wettbewerbsrechtlichen Folgen auch Bußgelder nach sich ziehen.
Quelle: IHK Osnabrück- Emsland- Grafschaft Bentheim