Handel mit besonderen Auflagen

Handel mit Waffen und Munition


Stand: Februar 2024
Für den Handel mit Schusswaffen und Munition besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine Beschränkung der Gewerbefreiheit. Das Waffengesetz sieht für den Handel mit Schusswaffen und Munition eine verwaltungsrechtliche Erlaubnis vor. Grundlage hierfür ist ein Fachkundenachweis durch eine bestandene Fachkundeprüfung.

Zum Erlangen der Fachkunde
Zum Erlangen der Fachkunde haben Sie die Option des Selbststudiums oder der Teilnahme an einer Schulung. Letztere kann man deutschlandweit bei einer Bildungseinrichtung mit entsprechendem Angebot absolvieren.
In Thüringen obliegt der IHK Suhl die Abnahme der Fachkundeprüfung. Zu erforderlichen Antragsmodalitäten, Informationen im Zusammenhang mit den Anforderungen des Waffengesetzes sowie zur fachlichen Vorbereitung der Fachkundeprüfung für den Waffenhandel berät Sie die IHK Südthüringen in Suhl

Ansprechpartner IHK Suhl
Maike Voss
03681-362 101
voss@suhl.ihk.de