Dienstleistungen

Versicherungsvermittlerregister

Zugangsdaten zum Versicherungsvermittlerregister:
http://www.vermittlerregister.info/recherche

Bitte beachten Sie folgende Änderung: Aus Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. wurde mit Wirkung zum 01.01.2023 die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) . Ändern Sie bitte Ihre Erstinformationen, Ihr Impressum, Ihre Signaturen und Visitenkarten etc. 
Behandlung von Beschwerden durch Versicherungsvermittler und Versicherungsberater 
Versicherungsvermittler und Versicherungsberater müssen gemäß § 17 Absatz 1 VersVermV über Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung verfügen, die von ihnen oder von der Leitung des Gewerbebetriebs verantwortlichen Personen bestimmt wurden. Die Leitlinien müssen den mit der Bearbeitung von Beschwerden befassten Mitarbeitern schriftlich zugänglich gemacht werden.
Die Einhaltung dieser Leitlinien ist zu überwachen.
Gemäß § 17 Absatz 2 VersVermV bestehen u.a. die Verpflichtung zur Einrichtung einer Beschwerdemanagementfunktion und eine Registrierungspflicht bzgl. der Beschwerden. Der zuständigen Industrie- und Handelskammer hat der Versicherungsvermittler/-berater jederzeit Einsicht in sein Beschwerderegister zu gestatten. Wenn der Versicherungsvermittler/-berater der Beschwerde nicht oder nicht vollständig nachkommen kann, hat er den Beschwerdeführer darüber mit entsprechender Begründung zu unterrichten und ihn zu informieren, wie er sein Anliegen weiterverfolgen kann. Wenn der Versicherungsvermittler/-berater für den Gegenstand der Beschwerde nicht zuständig ist, hat er die Beschwerde an die zuständige Stelle weiterzuleiten und den Beschwerdeführer darüber zu unterrichten. Gemäß § 17 Absatz 4 VersVermV besteht für den Versicherungsvermittler/-berater die Verpflichtung, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer die Schlichtungsstelle gemäß § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes anruft. Zu weiteren Details der diesbezüglich bestehenden Pflichten wird auf den Wortlaut von § 17 VersVermV verwiesen.