Meldestelle für den Bereich der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit
Meldestelle der Industrie- und Handelskammer Erfurt für Bereich der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 11a, 34d GewO und der Versicherungsvermittlungsverordnung:
Verstöße, die sich auf die oben genannte aufsichtsrechtliche Zuständigkeit über Versicherungsvermittler beziehen, können gemäß § 34d Abs. 12 GewO i.V.m dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) der Industrie- und Handelskammer Erfurt gemeldet werden.
Wie kann gemeldet werden?
Die Meldung kann wie folgt abgegeben werden:
Per Post | Industrie- und Handelskammer Erfurt Meldestelle gemäß § 34d Abs. 12 GewO Postfach 90 01 55 99104 Erfurt |
Per E-Mail: | meldestelle@erfurt.ihk.de |
Per Telefon: | 0361 3484 206 |
Die Meldung kann auch anonym per Post oder telefonisch abgegeben werden. Bitte achten Sie in diesem Fall selbst darauf, dass Ihr Name oder andere Anhaltspunkte zu Ihrer Identität nicht erkennbar sind (zum Beispiel im Telefon-Display).
Schutz der Hinweisgeber
Die Industrie- und Handelskammer Erfurt muss den Schutz der Hinweisgeber gewährleisten. Sie darf daher die Identität von Hinweisgebern gemäß § 8 HinSchG nicht bekanntgeben. Dies gilt nur dann nicht, wenn die folgenden Ausnahmen von dem Vertraulichkeitsgebot vorliegen:
- In Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden
- Aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgendem Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren oder einer gerichtlichen Entscheidung
- Einwilligung der hinweisgebenden Person (vgl. im Einzelnen § 9 HinSchG https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/__9.html)