Sachkundeprüfung "Darlehensvermittler nach § 34k GewO"

Verbraucherdarlehensvermittler nach § 34k GewO müssen für das Erlaubnisverfahren ihre Sachkunde nachweisen.
Sie können das u.a. auch durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung.
Die IHK Erfurt nimmt diese Sachkundeprüfung nicht ab.
Weitere Informationen (Termine, Anmeldung, Ablauf der Prüfung und Kosten) zur Sachkundeprüfung finden Sie auf den Seiten der IHK Gera oder bundesweit bei verschiedenen Industrie- und Handelskammern.