Immobiliardarlehensvermittler / Vermittlerregister

Die Erlaubnis gem. § 34i GewO erteilt das zuständige Gewerbeamt.
Das Vermittlerregister wird durch Ihre IHK geführt.
Arbeitnehmer, welche bei der Immobiliardarlehensvermittlung und der Honorar-Immobiliardarlehensberatung direkt mitwirken, sind über einen Antrag ebenfalls von der IHK im Vermittlerregister einzutragen. Informieren Sie die IHK Erfurt unverzüglich über Änderungen. Ist ein registrierter Arbeitnehmer nicht mehr bei Ihnen beschäftigt, ist er nicht mehr als Vermittler tätig oder ändert sich sein Familienname, sind auch die Registerdaten zu aktualisieren (Formular – Antrag zur Eintragung/Änderung/Löschung von angestellten Immobiliardarlehensvermittlern bzw. angestellten Honorar-Immobiliardarlehensberater (PDF-Datei · 186 KB)n).
Gewerbeamt Industrie- und Handelskammer
Gewerbeanmeldung, -ummeldung und
und -abmeldung
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Erteilung der Erlaubnis gem. § 34i GewO X
Registrierung Vermittler X
Änderungen und Löschung
Registerdaten - Vermittler
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Registrierung Arbeitnehmer X
Änderungen und Löschung
Registerdaten Arbeitnehmer
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