Immobiliardarlehensvermittler / Vermittlerregister
Die Erlaubnis gem. § 34i GewO erteilt das zuständige Gewerbeamt.
Das Vermittlerregister wird durch Ihre IHK geführt.
Bitte beachten Sie folgende Änderung: Aus Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. wurde mit Wirkung zum 01.01.2023 die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) . Ändern Sie bitte Ihre Erstinformationen, Ihr Impressum, Ihre Signaturen und Visitenkarten etc.
Mitarbeiter sind im Register einzutragen
Arbeitnehmer, welche bei der Immobiliardarlehensvermittlung und der Honorar-Immobiliardarlehensberatung direkt mitwirken, sind über einen Antrag ebenfalls von der IHK im Vermittlerregister einzutragen. Informieren Sie die IHK Erfurt unverzüglich über Änderungen. Ist ein registrierter Arbeitnehmer nicht mehr bei Ihnen beschäftigt, ist er nicht mehr als Vermittler tätig oder ändert sich sein Familienname, sind auch die Registerdaten zu aktualisieren (Formular – Antrag zur Eintragung/Änderung/Löschung von angestellten Immobiliardarlehensvermittlern bzw. angestellten Honorar-Immobiliardarlehensberater (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB)n).
Wo ist welcher Sachverhalt in Bezug auf die Erlaubnis gem. § 34i GewO zu beantragen bzw. zu melden?
Gewerbeamt
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Industrie- und Handelskammer
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Gewerbeanmeldung, -ummeldung und
und -abmeldung |
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Erteilung der Erlaubnis gem. § 34i GewO
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Registrierung Vermittler
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Änderungen und Löschung Registerdaten - Vermittler |
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Registrierung Arbeitnehmer
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Änderungen und Löschung Registerdaten Arbeitnehmer |
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