Dienstleistungen

Finanzanlagenvermittlerregister

Wichtige Hinweise zu den Zuständigkeiten bei der Erteilung der Erlaubnis gem. § 34f oder § 34h GewO und der Registrierung im Vermittlerregister gem. § 11a GewO.
Die Erlaubnis gem. § 34f bzw. § 34h GewO erteilt das zuständige Gewerbeamt.
Das Vermittlerregister wird durch Ihre IHK geführt.
Bitte beachten Sie folgende Änderung: Aus Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. wurde mit Wirkung zum 01.01.2023 die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) . Ändern Sie bitte Ihre Erstinformationen, Ihr Impressum, Ihre Signaturen und Visitenkarten etc. 
Arbeitnehmer, welche bei der Anlagenvermittlung und -beratung mitwirken, sind in das Vermittlerregister einzutragen. Den Antrag senden wir Ihnen gern per Email zu.

Wo ist welcher Sachverhalt in Bezug auf die Erlaubnis gem. § 34f oder § 34h GewO zu beantragen bzw. zu melden?
Gewerbeamt
Industrie- und Handelskammer
Gewerbean-, um und -abmeldung
        X
Erteilung der Erlaubnis gem. § 34f GewO
        X
Registrierung Vermittler
        X
Änderungen und Löschung
Registerdaten - Vermittler
        X
Registrierung Arbeitnehmer
                    X
Änderungen und Löschung
Registerdaten Arbeitnehmer
                    X
Zugangsdaten zum Versicherungsvermittlerregister:

Zuständige Stellen

Finanzanlagenvermittler müssen in Thüringen ihre Erlaubnis und Registrierung bei dem zuständigen Gewerbeamt beantragen. Das Gewerbeamt erteilt die Erlaubnis und leitet die Registerdaten an die zuständige IHK weiter. Die IHK Erfurt ist Registerbehörde und trägt Sie ins Vermittlerregister ein. Danach erhalten Sie von der IHK Erfurt eine Eintragungsbestätigung und Ihre Registrierungsnummer.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Erlaubnis nach § 34f GewO nur noch die Anlagevermittlung i. S. d. § 1 Absatz 1a Nummer 1 KWG und die Anlageberatung i. S. d. § 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG erbracht werden dürfen. Für die Abschlussvermittlung ist eine Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG erforderlich.

Mitarbeiter sind im Register einzutragen

Arbeitnehmer, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung von Finanzprodukten mitwirken, sind über einen Antrag ebenfalls von der IHK im Vermittlerregister einzutragen. Informieren Sie die IHK Erfurt unverzüglich über Änderungen. Ist ein registrierter Arbeitnehmer nicht mehr bei Ihnen beschäftigt, ist er nicht mehr als Vermittler tätig oder ändert sich sein Familienname, sind auch die Registerdaten zu aktualisieren (Formular – Antrag zur Eintragung/Änderung/Löschung von angestellten Finanzanlagenvermittler (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 94 KB)n).

Gebühren

Die Einrichtung und der Betrieb des Registers sowie die technische Unterhaltung und die Registerführung werden von den IHKn finanziert und als Gebühr umgelegt. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung der IHK Erfurt. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB)

Mitteilung von Änderungen an das zuständige Gewerbeamt

Teilen Sie bitte alle Änderungen unverzüglich dem Gewerbeamt mit (Umzug, Geschäftsführerwechsel etc.).

Registrierung durch IHK oder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)?

Bitte beachten Sie: Sie können nicht gleichzeitig in dem von der IHK geführten Register nach der Gewerbeordnung und im Register der vertraglich gebundener Vermittler nach dem Kreditwesengesetz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingetragen sein.