Mit Kameras und KI gegen Ladendiebstahl
Mit Unterstützung der DIHK hat das Forschungsinstitut ibi research an der Universität Regensburg zwischen September 2025 und Januar 2026 das Phänomen Ladendiebstahl und die Rahmenbedingungen für wirkungsvolle Gegenmaßnahmen untersucht. Ziel der Studie ist es, für das Thema zu sensibilisieren, praxisnahe Handlungsoptionen zu entwickeln und politische Empfehlungen abzuleiten.
Potenziale und Grenzen der Überwachung
Ein Kameraeinsatz kann Täter abschrecken, Beweismittel für Polizei und Justiz liefern sowie ein Gefühl subjektiver Sicherheit für das Personal schaffen. Gleichzeitig ist Videotechnik datenschutzrechtlich sensibel. Die DIHK begreift das Thema deshalb als wirtschaftspolitische Aufgabe: Der Rechtsrahmen soll Sicherheit im Handel ermöglichen, ohne die Grundrechte zu unterlaufen, und zugleich Innovationen nicht verhindern, sondern rechtssicher gestalten.
Die Studie "Kameraeinsatz im Einzelhandel – Chancen und Grenzen der Ladendiebstahlprävention" analysiert unter anderem Formen des Ladendiebstahls sowie Täterstruktur und bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen eines Kameraeinsatzes im Handel. Was ist in puncto Datenminimierung, Zweckbindung oder Transparenz zu beachten? Welche Rechte haben die Betroffene, deren personenbezogene Daten erfasst werden, welche Dokumentationspflichten bestehen für die Betriebe?
Der rechtliche Rahmen
Die Datenschutzgrundverordnung bildet den zentralen Rechtsrahmen für den Kameraeinsatz im Handel. Für Unternehmen sind insbesondere folgende Prinzipien entscheidend:
- Erforderlichkeit und Datenminimierung
Kameras dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie für einen klar benannten Zweck notwendig sind und es keine milderen Mittel gibt. Typische Anlässe sind dokumentierte Diebstähle, Überfälle oder hohe Schadenhöhen in bestimmten Warengruppen. - Zweckbindung
Jede Kamera braucht einen eindeutig beschriebenen Zweck, etwa Diebstahlprävention im Kassenbereich oder Sicherung des Eingangs. Eine nachträgliche Ausweitung des Zwecks ist nicht zulässig. - Transparenz
Kundinnen und Kunden müssen vor Betreten des überwachten Bereichs informiert werden. Hinweisschilder und ergänzende Datenschutzhinweise sind Pflicht. - Speicherbegrenzung
Videodaten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. In der Praxis gelten 48 bis 72 Stunden häufig als Richtwert – ein zentraler Kritikpunkt vieler Händlerinnen und Händler, weil Diebstähle nicht immer sofort auffallen. - Betroffenenrechte und Dokumentationspflichten
Betroffene haben Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsrechte. Unternehmen müssen Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren, in bestimmten Fällen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen und die Zugriffe auf Videodaten streng regeln.
Unzulässig sind unter anderem:
- Überwachung in Pausen- oder Sanitärräumen,
- verdeckte Überwachung ohne Kennzeichnung,
- dauerhafte Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Mitarbeitenden und
- biometrische Gesichtserkennung zur Identifikation von Personen oder zur automatisierten Durchsetzung von Hausverboten.
Was liefert die Studie außerdem?
- Formulierung von Anforderungen an moderne Lösungen
- Vorstellung von Kameramodelle und Kosten
- Tipps zur Planung und Organisation (inklusive einer Checkliste).
- Aufzeigen von strategischen Potenzialen für einen KI-gestützter Kameraeinsatz im Handel etwa für Ladenlayout, Warenverfügbarkeit, Flächenplanung oder Energieeffizienz
- rechtliche und praktische Grenzen für einzelne Funktionen von künstlicher Intelligenz
Hier finden Sie die Studie "Kameraeinsatz im Einzelhandel – Chancen und Grenzen der Ladendiebstahlprävention" zum Download und abgeleitete Forderungen an die Politik.
Quelle: DIHK