Begabtenförderung Berufliche Bildung
Weiterbildungsstipendium
Mit dem Förderprogramm "Weiterbildungsstipendium" unterstützt die Bundesregierung gezielt junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung und ermöglicht eine Karriere durch Zusatzqualifikationen. Absolventen der Berufsausbildung, welche die unten angegebenen Voraussetzungen erfüllen, können innerhalb von 3 Jahren eine Förderung von maximal 8.700 EUR in Anspruch nehmen.
Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss der Berufsausbildung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser oder
- Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder
- ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.
Zu Förderbeginn (01.02. jedes Jahr) darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Studenten und Hochschulabsolventen sind nicht förderfähig.
Gefördert werden dürfen:
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, Softwarekurse, Qualitätsmanagement
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen (etwa Maschinenbau, Betriebswirtschaft, Pflegemanagement)
Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen:
- Stipendiatenstammblatt
- Kopie Ihres Prüfungszeugnisses (IHK)
- Kopie Ihres Berufsschulzeugnisses
- Nachweis Ihrer derzeitigen Berufstätigkeit
Anmeldeschluss:
- 30. November jeden Jahres (wiederholte Bewerbungen sind möglich)
Bitte bewerben Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Ihr Prüfungszeugnis ausgestellt hat.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Eine Auswahlkommission der IHK Erfurt entscheidet nach Leistungen unter Beachtung der Parität der Geschlechter, der Häufigkeit entsprechender Berufsabschlüsse und der Gleichberechtigung schulischer Vorbildung. Im Falle einer Zusage für das Förderprogramm kann und sollte die geplante Weiterbildungsmaßnahme im Jahr der Aufnahme beginnen, um die Förderbeträge optimal nutzen zu können.