Begabtenförderung für Weiterbildungen

Weiterbildungsstipendium

Mit dem Förderprogramm "Weiterbildungsstipendium" unterstützt die Bundesregierung gezielt junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung und ermöglicht eine Karriere durch Zusatzqualifikationen. Absolventen der Berufsausbildung, welche die unten angegebenen Voraussetzungen erfüllen,  können innerhalb von 3 Jahren eine Förderung von maximal 8.700 EUR in Anspruch nehmen. 

Kann ich mich bewerben?

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.
Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Welche Voraussetzungen sind notwendig?

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
    oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen
    oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen
  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, Softwarekurse, Qualitätsmanagement
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen (etwa Maschinenbau, Betriebswirtschaft, Pflegemanagement)

Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen bis zum 31.10. des Jahres?

  • Interessentenantrag

Wie geht es weiter?

Sobald wir Ihre Daten aus dem Interessentenantrag erfasst haben, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zum IBS (Internetbasierte Bewerbungs- und Stipendiatenverwaltung).
Bitte beachten Sie, dass die Internetseite nicht über Mobile Endgeräte genutzt werden kann. Ein Laptop bzw. PC ist zwingend erforderlich!
Beim ersten Login werden Sie gebeten, sich ein neues Passwort zu vergeben und Ihre Daten zu vervollständigen. Nachdem Sie dies getan haben, generiert sich das „Stammblatt für Stipendiaten“.
Dieses Stammblatt senden Sie bitte im Original per Post an uns mit den erforderlichen Unterlagen:
  • Kopie Prüfungszeugnis IHK
  • Bescheinigung über die Berufstätigkeit
  • ggf. Bescheinigung über anrechenbare Zeiten
Sobald Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Post.