Aus- und Weiterbildung

Informationen zur Schulung und Prüfung


Einführung

Gefährliche Güter (Gefahrgut) dürfen nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschiff (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Fahrer von Gefahrgut benötigen deshalb eine besondere Schulung.
Basiskurs
alle Fahrzeugführer bei Stück- und Schüttguttransport, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
Aufbaukurs Klasse 1
bei Transporten von explosiven Stoffen/Gegenständen der Klasse 1
Aufbaukurs Klasse 7
bei Transporten von radioaktiven Stoffen der Klasse 7
Aufbaukurs Tank
Wenn gefährlich Güter
  • in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC, deren Einzelfassungsraum 3 m³ übersteigt;
  • in fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³;
  • in Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³
transportiert werden

Das Schulungssystem

Das Gefahrgutfahrerschulungssystem umfasst Erst- und Auffrischungsschulungen.
Erstschulungen
Unterrichtseinheiten
Dauer der Prüfung
Basiskurs
19 UE
45 min.
Aufbaukurs Kl. 1
8 UE
30 min.
Aufbaukurs Kl. 7
8 UE
30. min.
Aufbaukurs Tank
13 UE
45 min.
Auffrischungsschulung
12 UE
30 min.

Lehrgangsveranstalter

Die Schulungen dürfen nur von Lehrgangsveranstaltern durchgeführt werden, die von der IHK anerkannt sind. Hier finden eine Übersicht der Lehrgangsveranstalter.

Prüfung der Gefahrgutfahrer

Die Prüfung wird von der IHK durchgeführt. Sie bestimmt auch den Ort und den Zeitpunkt der Prüfung. Nicht bestandene Prüfungen dürfen  einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden. Die Wiederholung muss bei der gleichen IHK erfolgen.

Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung

Wenn der Teilnehmer die Schulung(en) lückenlos besucht und die Prüfung(en) bestanden hat, stellt die IHK eine ADR-Bescheinigung in Form einer ADR-Card mit Passbild aus.

Wie lange gilt die ADR – Schulungsbescheinigung (ADR-Card)?

Die ADR-Schulungsbescheinigung hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren ab dem Datum der bestandenen Grundprüfung. Bei Überschreitung der Geltungsdauer wird diese ungültig, d.h. der Inhaber muss eine neue Grundschulung (Basiskurs) besuchen.
ADR-Schulungsbescheinigungen werden um 5 Jahre ab dem alten Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Bescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde. Liegt die Auffrischung vor diesem Zeitraum, wird die neue Gültigkeit ab dem Datum der Auffrischungsprüfung gerechnet. Die Auffrischungsschulung gilt für alle Klassen der Erstschulung. Es gibt daher keine gesonderten Auffrischungskurse für Tanktransport oder für den Transport von Gütern der Klasse 1 bzw. der Klasse 7.

Ersatzausstellung

Im Falle des Verlustes der ADR-Card kann bei der IHK, bei der die Prüfung abgelegt wurde, gebührenpflichtig ein Ersatz beantragt werden. Hierfür ist ein formloser schriftlicher Antrag erforderlich.