Aus- und Weiterbildung
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt
Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) eingeordnet in Stufe: 6
Prüfungs- und Anmeldeschlusstermine
Prüfungsbereiche
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Prüfungstermine
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Abgabe der Zulassungsanträge bis ...*) |
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Volks- und Betriebswirtschaft Rechnungswesen Recht und Steuern Unternehmensführung |
20.03.2024
23.10.2024
26.03.2025
22.10.2025
25.03.2026
21.10.2026 |
01.11.2023
01.06.2024
01.11.2024
01.06.2025
01.11.2025
01.06.2026 |
Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Tag: Situationsaufgabe 1 2. Tag: Situationsaufgabe 2 |
24./25.04.2024
13./14.11.2024
23./24.04.2025
13./14.11.2025
22./23.04.2026
11./12.11.2026 |
01.11.2023
01.06.2024
01.11.2024
01.06.2025
01.11.2025
01.06.2026 |
*) Ihr "Antrag auf Zulassung" muss spätestens bis zu diesem Termin bei der IHK Erfurt vorliegen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Gebühr (ohne AEVO-Teil): 764,- Euro
Die Aufteilung der Gebühr auf die jeweiligen Prüfungsteile entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB).
Zulassung und Anmeldung zur Prüfung
1. Zulassungsvoraussetzungen prüfen:
Über die Zulassungsvoraussetzungen zu dieser Prüfung informieren Sie sich bitte in § 3 der Fortbildungsordnung.
Über die Zulassungsvoraussetzungen zu dieser Prüfung informieren Sie sich bitte in § 3 der Fortbildungsordnung.
2. Einen Antrag auf Zulassung stellen:
Einen Antrag auf Zulassung können Sie über unser Online-Portal bei uns einreichen. Damit erhalten Sie zugleich einen Zugang zu unserem Fortbildungs-Infocenter, über das Sie künftig alle weiteren Informationen zu Ihrem Antrag und zur Prüfung erhalten. Ihre persönlichen Zugangsdaten senden wir Ihnen per Post zu.
Einen Antrag auf Zulassung können Sie über unser Online-Portal bei uns einreichen. Damit erhalten Sie zugleich einen Zugang zu unserem Fortbildungs-Infocenter, über das Sie künftig alle weiteren Informationen zu Ihrem Antrag und zur Prüfung erhalten. Ihre persönlichen Zugangsdaten senden wir Ihnen per Post zu.
3. Zur Prüfung anmelden:
Mit der Zulassung zur Prüfung sind Sie noch nicht zur Prüfung angemeldet. Sobald Sie wissen, zu welchem konkreten Termin Sie Ihre Prüfung ablegen wollen, müssen Sie sich verbindlich (und kostenpflichtig) anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter.
Mit der Zulassung zur Prüfung sind Sie noch nicht zur Prüfung angemeldet. Sobald Sie wissen, zu welchem konkreten Termin Sie Ihre Prüfung ablegen wollen, müssen Sie sich verbindlich (und kostenpflichtig) anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter.