Aus- und Weiterbildung

Meisterbonus


Der Freistaat Thüringen gewährt für erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfungen den „Meisterbonus“. Er wird in Form einer Einmalzahlung pro Absolvent gezahlt.
Sie beträgt:
  • 1000,- Euro, für Abschlüsse mit einer Prüfung vor dem 1. Januar 2026
  • 2.000 Euro, für Abschlüsse mit einer Prüfung ab dem 1. Januar 2026.
Den Meisterbonus können Absolventen erhalten, die eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit DQR-Niveau 6 und 7 bei einer Industrie- und Handelskammer im Freistaat Thüringen erfolgreich abgelegt haben.
Der Meisterbonus wird gefördert durch den Freistaat Thüringen.