Aus- und Weiterbildung

Meisterbonus

Der Freistaat Thüringen gewährt für erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfungen bei den Industrie- und Handelskammern den „Meisterbonus“. Er wird in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Absolvent gezahlt.
Den Meisterbonus können Absolventen erhalten, die eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit DQR-Niveau 6 und 7 bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt haben.
Antragstellung:
  • Bitte senden Sie Ihren Antrag (PDF-Datei · 200 KB) ausgefüllt und versehen mit allen nötigen Unterlagen im Original an die IHK in Thüringen, bei der Sie Ihre Prüfung abgelegt haben.
  • Erfolgte die Prüfung außerhalb Thüringens, senden Sie Ihren Antrag bitte an die Thüringer IHK, in deren Bereich Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort liegt. Bitte beachten Sie dabei auch die folgenden Infos!
Der Meisterbonus wird gefördert durch den Freistaat Thüringen.