Meisterbonus
Der Freistaat Thüringen gewährt für erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfungen den „Meisterbonus“. Er wird in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Absolvent gezahlt.
Den Meisterbonus können Absolventen erhalten, die eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit DQR-Niveau 6 und 7 bei einer Industrie- und Handelskammer im Freistaat Thüringen erfolgreich abgelegt haben.
- Informationen zum Meisterbonus
Der Meisterbonus wird unter den folgenden Bedingungen gewährt:
- Sie haben eine Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7 erfolgreich abgelegt. Die Prüfung muss bei einer IHK im Freistaat Thüringen abgelegt und das Zeugnis von einer dieser Kammern ausgestellt worden sein. Dies gilt nicht, sofern die Prüfung in Thüringen nicht angeboten wird oder es einen triftigen Grund gibt, warum die Prüfung außerhalb Thüringens abgelegt worden ist.
(Hinweis: Wenn Sie im Kalenderjahr mehrere Abschlüsse erworben haben, die den Kriterien gerecht werden, kann der Meisterbonus nur für den ersten erworbenen Abschluss beantragt und bewilligt werden.) - Die Prüfung fand nach dem 01.01.2023 statt und liegt nicht länger als zwei Jahre zurück.
- Sie haben für den selben Abschluss nicht bereits in einem anderen Bundesland einen Meisterbonus erhalten oder beantragt.
- Ihr Beschäftigungsort oder Ihr Hauptwohnsitz lagen, zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses, im Freistaat Thüringen. Hierzu sind folgende Nachweise erforderlich:
a) zum Nachweis des Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt des Bestehens der Prüfung- die Kopie eines gültigen Personaldokuments. Achtung: Bei jeglicher Adressänderung im Personalausweis (Aufkleber auf der Rückseite) oder Reisepass, wird eine erweiterte Meldebescheinigung (Bestätigung Einwohnermeldeamt) benötigt.
b) zum Nachweis des Beschäftigungsortes zum Zeitpunkt des Bestehens der Prüfung- die Bestätigung des Arbeitgebers auf dem vorliegenden Antrag oder
- eine Tätigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers, ein Arbeitszeugnis oder
- eine Lohnbescheinigung (aus dem Monat, an dem die Prüfung bestanden wurde.)
- Sie haben eine Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7 erfolgreich abgelegt. Die Prüfung muss bei einer IHK im Freistaat Thüringen abgelegt und das Zeugnis von einer dieser Kammern ausgestellt worden sein. Dies gilt nicht, sofern die Prüfung in Thüringen nicht angeboten wird oder es einen triftigen Grund gibt, warum die Prüfung außerhalb Thüringens abgelegt worden ist.
- Antragstellung
Antragstellung
- Bitte senden Sie Ihren Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 200 KB) im Original ausgefüllt und versehen mit allen nötigen Unterlagen an die jeweilige IHK in Thüringen, bei der Sie Ihre Prüfung abgelegt haben.
- Wenn Sie die Prüfung bei einer IHK außerhalb Thüringens abgelegt haben, senden Sie Ihren Antrag bitte an die Thüringer IHK, in deren Bereich Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort liegt.
- Auszahlung
AuszahlungDie Auszahlung des Meisterbonus erfolgt 2x jährlich, jeweils zu den Terminen, die in der Richtlinie festgelegt sind.
Der Meisterbonus wird gefördert durch den Freistaat Thüringen.