Aus- und Weiterbildung
Informationen zu den Prüfungen im Jahr 2023
Zwischenprüfung / Abschlussprüfung Teil 1 im Frühjahr 2023
Nutzung des Azubi-Infocenters:
Bitte melden Sie sich unbedingt für die Nutzung des Azubi-Infocenters an. Über das Azubi-Infocenter erhalten Sie von uns wichtige und tagaktuelle Infos zu Ihrer Prüfung und zum Ort der Prüfung. Den Aktivierungscode für das Azubi-Infocenter finden Sie direkt auf Ihrer Prüfungsanmeldung.
Bitte melden Sie sich unbedingt für die Nutzung des Azubi-Infocenters an. Über das Azubi-Infocenter erhalten Sie von uns wichtige und tagaktuelle Infos zu Ihrer Prüfung und zum Ort der Prüfung. Den Aktivierungscode für das Azubi-Infocenter finden Sie direkt auf Ihrer Prüfungsanmeldung.
Teilnahmebescheinigungen:
Im Anschluss an die Prüfungen werden bundesweit die Ergebnisse ausgewertet und erfasst. Das wird bis Mitte April andauern. Ende April versenden wir die Ergebnisse in Form einer Teilnamebescheinigung per Post und in mehrfacher Ausfertigung an die Ausbildungsbetriebe.
Im Anschluss an die Prüfungen werden bundesweit die Ergebnisse ausgewertet und erfasst. Das wird bis Mitte April andauern. Ende April versenden wir die Ergebnisse in Form einer Teilnamebescheinigung per Post und in mehrfacher Ausfertigung an die Ausbildungsbetriebe.
Nähere Infos zu den Teilnahmebescheinigungen erhalten Sie
hier.
Abschlussprüfung / Abschlussprüfung Teil 2 im Sommer 2023
Versand der Einladungen:
Die Einladungen zur Prüfung versenden wir bis spätestens 28.03.2023 an die Privatanschrift der Prüfungsteilnehmer. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Ihre korrekte Privatanschrift bei uns hinterlegt ist. Im Azubi-Infocenter werden die Prüfungstermine und -ort bereits am 24.03.2023 (für kaufm. Berufe) und am 31.03.2023 (für gew.-techn. Berufe) freigeschaltet.
Die Einladungen zur Prüfung versenden wir bis spätestens 28.03.2023 an die Privatanschrift der Prüfungsteilnehmer. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Ihre korrekte Privatanschrift bei uns hinterlegt ist. Im Azubi-Infocenter werden die Prüfungstermine und -ort bereits am 24.03.2023 (für kaufm. Berufe) und am 31.03.2023 (für gew.-techn. Berufe) freigeschaltet.
Sollten Sie bis zum 5. April keine Enladung bekommen haben, melden Sie sich bitte bei uns!
Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse:
Die Bekanntgabe der (vorläufigen) Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erfolgt etwa ab Ende Mai im Azubi-Infocenter. Für Alle, die dort noch nicht angemeldet sind: Die Zugangsdaten zum Azubi-Infocenter senden wir Ihnen auf Ihrer Einladung!
Die Bekanntgabe der (vorläufigen) Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erfolgt etwa ab Ende Mai im Azubi-Infocenter. Für Alle, die dort noch nicht angemeldet sind: Die Zugangsdaten zum Azubi-Infocenter senden wir Ihnen auf Ihrer Einladung!
- Informationen zum Azubi-Infocenter.
- Informationen zu den vorläufigen Prüfungsergebnissen
- hier geht es direkt zum Azubi-Infocenter
Mündliche Ergänzungsprüfungen:
Sofern Ihre Leistungen in der schriftlichen Prüfung nicht ausreichend waren, kommt ggf. eine mündliche Ergänzungsprüfung in Frage. Wir laden Sie zu dieser Prüfung ein. Alternativ können Sie gern auch selbst eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Sofern Ihre Leistungen in der schriftlichen Prüfung nicht ausreichend waren, kommt ggf. eine mündliche Ergänzungsprüfung in Frage. Wir laden Sie zu dieser Prüfung ein. Alternativ können Sie gern auch selbst eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Welche Folgen hat es, wenn ich an der Prüfung krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann?
Sollten Sie an der schriftlichen Prüfung wegen einer Erkrankung (oder weil Sie in Quarantäne sind) nicht teilnehmen können, kommt eine erneute Teilnahme meist erst zum nächstmöglichen Termin in Frage. Das ist in der Regel sechs Monate später.
Fehlen Sie krankheitsbedingt bei einer praktischen oder mündlichen Prüfung, dann werden wir versuchen, Sie in eine spätere Prüfungsgruppe einzuordnen, wenn es eine solche Prüfungsgruppe gibt.
Bitte melden Sie uns daher ihren krankheitsbedingten Rücktritt unverzüglich und senden Sie uns als Nachweis eine Kopie Ihres ärztlichen Attestes.
Rechtlicher Hinweis:
Im Fall eines Prüfungsrücktritts wegen Krankheit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Verlängerung der Ausbildung bis zum nächsten Prüfungstermin.
Hinweis für Prüfer/-innen:
Der Prüfungsausschuss ist aus seiner Fürsorgepflicht heraus verpflichtet, Prüfungsteilnehmer/-innen von der Prüfung abzuhalten und nach Hause zu schicken, wenn sie erkennbar prüfungsunfähig sind und die Ablegung der Prüfung ein erkennbares Sicherheitsrisiko darstellen würde.
Der Prüfungsausschuss ist aus seiner Fürsorgepflicht heraus verpflichtet, Prüfungsteilnehmer/-innen von der Prüfung abzuhalten und nach Hause zu schicken, wenn sie erkennbar prüfungsunfähig sind und die Ablegung der Prüfung ein erkennbares Sicherheitsrisiko darstellen würde.