Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Laut der Ausbildungsordnung vom 3. Juni 2016 ist in der Abschlussprüfung ein veranstaltungstechnisches Projekt (Betrieblicher Auftrag) durchzuführen.
Dabei soll der Prüfungsteilnehmer in 35 Stunden einen betrieblichen Auftrag realisieren und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Anschließend folgt ein auf den Auftrag bezogenes Fachgespräch von maximal 30 Minuten Dauer.
Vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages ist dem Prüfungsausschuss das Thema (die Aufgabenstellung) zur Genehmigung vorzulegen, einschließlich der Angabe des beabsichtigten Bearbeitungszeitraums.
Wir empfehlen Ihnen für die Antragstellung die Formulare der PAL - Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle, IHK Region Stuttgart:
Bitte laden Sie sich den Projektantrag herunter, füllen Sie ihn aus und reichen Sie ihn zusammen mit der Prüfungsanmeldung bei der IHK Erfurt ein.
Mit der Bearbeitung darf erst begonnen werden, nachdem die genehmigung vom Prüfungsausschuss vorliegt. Bitte beachten Sie das bei der Terminauswahl für Ihre “Veranstaltung”.
Dokumentation
Die Dokumentation sowie die praxisbezogenen Unterlagen sollen in entsprechender Form geheftet sein (A4-Schnellhefter mit Klarsichtsdeckel) und 12 Seiten Text ohne Anlagen nicht überschreiten.
Folgende Gestaltung wird empfohlen:
- Deckblatt
- Kopie der Genehmigung des Projektes durch den Prüfungsausschuss
- Inhaltsverzeichnis
- Beschreibung des Auftrags
- Anlagen (Arbeitsberichte, Schaltpläne, Mess- und Prüfprotokolle, Abnahmeprotokolle)
- Selbstständigkeitserklärung
Die Dokumentation ist am Tag der schriftlichen Prüfung an den prüfungsausschuss oder die IHK zu übergeben. Verspätet abgegebene Dokumentationen gehen nicht in die Bewertung ein bzw. werden mit 0 Punkten bewertet.
Die Dokumentation selbst wird nicht bewertet sondern dient als Grundlage für das Fachgespräch. Eine Präsentation des betrieblichen Auftrages, im Vorfeld des Fachgespräches, ist laut Ausbildungsordnung nicht vorgesehen.
Fachgespräch
Im Fachgespräch werden Tätigkeiten und Anforderungen im Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet. Durch den betrieblichen Auftrag sollen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind:
- technische und inhaltliche Anforderungen auszuwerten,
- den Einsatz der Veranstaltungstechnik unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und der Sicherheitsanforderungen zu planen und zu realisieren,
- die Stromversorgung für veranstaltungstechnische Einrichtungen zu konzipieren und nicht stationäre elektrische Anlagen der Veranstaltungstechnik zu errichten und in Betrieb zu nehmen,
- logistische und Veranstaltungsabläufe unter Beachtung ökonomischer Aspekte und rechtlicher Vorgaben zu planen und abzustimmen und
- technische Unterlagen zu erstellen sowie Abläufe zu dokumentieren und zu kommunizieren.