Aus- und Weiterbildung
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Laut der Ausbildungsordnung vom 3. Juni 2016 ist in der Abschlussprüfung ein veranstaltungstechnisches Projekt (Betrieblicher Auftrag) durchzuführen.
Dabei soll der Prüfungsteilnehmer in 35 Stunden einen betrieblichen Auftrag realisieren und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Anschließend folgt ein auf den Auftrag bezogenes Fachgespräch von maximal 30 Minuten Dauer.
Vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages ist dem Prüfungsausschuss das Thema (die Aufgabenstellung) zur Genehmigung vorzulegen, einschließlich der Angabe des beabsichtigten Bearbeitungszeitraums.
Die Beantrgung erfolgt über den Digitalen Projektantrag (DiPa). Sobald der Auszubildende für die Prüfung angemeldet wurde, kann er im Azubi-Infocenter über die Kachel “Digitaler Projektantrag” das Thema einreichen und erhält über den DiPa auch die Rückinformation, ob das Thema vom Ausschuss genehmigt wurde oer ob Nachbesserungen erforderlich sind.
Dokumentation
Die Dokumentation sowie die praxisbezogenen Unterlagen werden, nachdem das projekt realisiert wurde, ebenfalls über den DiPa hochgeladen. Dazu ist eine PDF zu erstellen.
Umfang: max. 12 Seiten Text (ohne Anlagen)
Empfohlene Gestaltung:
- Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis
- Beschreibung des Auftrags
- Anlagen (Arbeitsberichte, Schaltpläne, Mess- und Prüfprotokolle, Abnahmeprotokolle)
- Selbstständigkeitserklärung
Abgabetermin: Bitte beachten Sie das Datum im DiPa! Verspätet abgegebene Dokumentationen gehen nicht in die Bewertung ein bzw. werden mit 0 Punkten bewertet.
Die Dokumentation selbst wird nicht bewertet sondern dient als Grundlage für das Fachgespräch. Eine Präsentation des betrieblichen Auftrages, im Vorfeld des Fachgespräches, ist laut Ausbildungsordnung nicht vorgesehen.
Fachgespräch
Im Fachgespräch werden Tätigkeiten und Anforderungen im Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet. Durch den betrieblichen Auftrag sollen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind:
- technische und inhaltliche Anforderungen auszuwerten,
- den Einsatz der Veranstaltungstechnik unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und der Sicherheitsanforderungen zu planen und zu realisieren,
- die Stromversorgung für veranstaltungstechnische Einrichtungen zu konzipieren und nicht stationäre elektrische Anlagen der Veranstaltungstechnik zu errichten und in Betrieb zu nehmen,
- logistische und Veranstaltungsabläufe unter Beachtung ökonomischer Aspekte und rechtlicher Vorgaben zu planen und abzustimmen und
- technische Unterlagen zu erstellen sowie Abläufe zu dokumentieren und zu kommunizieren.