Nr. 5400096
Aus- und Weiterbildung

Anmeldung zur Teilnahme an der ergänzenden Prüfung einer Zusatzqualifikation im Beruf Tourismuskaufmann/-frau


Nach § 8 und 9 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann / zur Tourismuskauffrau können im Verlauf der Ausbildung zusätzlich vermittelte Wahlqualifikationen im Rahmen der IHK-Abschlussprüfung gesondert mit geprüft werden.
Das Ergebnis der Abschlussprüfung bleibt vom Ergebnis der Zusatzqualifikation unberührt!
Bitte füllen Sie die unten angegebenen Felder aus, wenn Sie eine solche Zusatzqualifikation geprüft haben möchten. Wir senden Ihnen dann eine gesonderte Prüfungsanmeldung zu.
Beachten Sie bitte, dass Sie die Prüfung dieser Zusatzqualifikation zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung beantragen müssen.