Integration von Flüchtlingen

Förderung der beruflichen Integration ausländischer Fach- und Arbeitskräfte (FIF)

Das Gemeinschaftsprojekt der Thüringer Wirtschaftskammern unterstützt die Thüringer Unternehmen beim Matching zwischen vakanten Stellen und ausländischen Bewerbern. In dem Projekt engagieren sich 6 Integrationsberater- es wird seit 2015 von der IHK Erfurt geleitet.

Wir beraten und begleiten diese Zielgruppen

  • Menschen mit Fluchthintergrund: mit Aufenthaltserlaubnis, mit Gestattung oder Duldung, Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz, die keine Grundsicherung für Arbeitssuchende, „Bürgergeld“ (SGB II) erhalten,
  • Menschen mit Migrationshintergrund aus der EU oder aus Drittstaaten, die nicht langzeitarbeitslos sind (mit Wohnsitz in Thüringen).
Dabei nutzen wir das Thüringer Dolmetschprogramm, welches die kostenfreie Unterstützung durch Dolmetscher ermöglicht.
Zur Ausbildungsaufnahme wird das Sprachniveau B2 empfohlen.

Für Unternehmen (mit Sitz in Thüringen)

Wir beraten Sie zu diesen Themen:
  • Integration ausländischer Arbeitskräfte in Ausbildung oder Arbeit, wenn sie ihren Wohnsitz bereits in Thüringen haben,
  • Gesetzgebungen, wie z. B. Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Berufsbildungsgesetz (auch Verweisberatung),
  • Fördermöglichkeiten und Unterstützungsleistungen während der Beschäftigung,
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse,  zum Prüfverfahren der IHK FOSA und zur (Nach-) Qualifizierung/Weiterbildung (auch Verweisberatung) oder
  • Organisatorische Rahmenbedingungen für die Fachkräfteeinwanderung 

Für ausländische Bewerber (mit Wohnsitz in Thüringen)

Unsere Unterstützungsangebote:
  • Begleitung bei der Suche und Vermittlung in berufsorientierende Praktika, Einstiegsqualifizierung, Ausbildung und Arbeit,
  • Hilfestellung bei aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen mit Behörden,
  • Informationen zum dualen Ausbildungssystem und zu Ausbildungsberufen,
  • Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen,
  • Feststellung von Kompetenzprofilen,
  • Erstellung individueller Qualifizierungs- und Berufswegepläne,
  • Tipps zu Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgesprächen und
  • Verweis zu Netzwerkpartnern der Flüchtlingsintegration bzw. Migrationsberatung.

Hilfreiche Links

Zu oben benannten Themen empfehlen wir weiterführende Informationen:

Veranstaltungen

Unsere Webinar-Reihe „Integration gemeinsam meistern“ beleuchtet alle Aspekte der Beschäftigung von migrantischen Personen. Experten geben Tipps zu oben benannten Themen und Personalverantwortliche können sich austauschen.
Termine und Themen veröffentlichen wir demnächst an dieser Stelle.
Das „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ (NUIF) bietet ebenfalls Veranstaltungen an.

Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Geflüchtete: Auswirkungen auf Betriebe und Beschäftigung

Der Europäische Rat hat beschlossen, die Sonderregelungen für den vorübergehenden Schutz von Ukrainern in der EU bis mindestens März 2026 zu verlängern. Dies betrifft etwa eine Million Schutzsuchende in Deutschland. Aktuell müssen die Regelungen noch in nationales Recht überführt werden, wobei der vorübergehende Schutz den Betroffenen erlaubt, ohne separate Anträge in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Die Entscheidung bietet nicht nur den Geflüchteten Sicherheit, sondern auch deutschen Unternehmen ein Jahr zusätzliche Planungssicherheit. Besonders positiv könnte sich dies auf den deutschen Arbeitsmarkt auswirken, da bisherige Schwierigkeiten beim Erwerb eines Aufenthaltstitels nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz damit umgangen werden können. mehr Info

Informationen zu Geflüchteten aus der Ukraine

sind in FAQs des NUIF zusammengefasst. Die Bundesagentur für Arbeit hat mehrsprachige Infos „Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine“.

FiF ist ein gemeinsames Projekt der Thüringer IHKs und HWKs. Es wird mit Mitteln des Freistaates Thüringen finanziert.

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