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Nr. 1309550
Integration von Flüchtlingen
Förderung der beruflichen Integration ausländischer Fach- und Arbeitskräfte (FIF)
Das Gemeinschaftsprojekt der Thüringer Wirtschaftskammern unterstützt die Thüringer Unternehmen beim Matching zwischen vakanten Stellen und ausländischen Bewerbern. In dem Projekt engagieren sich 6 Integrationsberater- es wird seit 2015 von der IHK Erfurt geleitet.
Menschen mit Fluchthintergrund mit Wohnsitz in Thüringen: mit Aufenthaltserlaubnis, mit Gestattung oder Duldung, Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz, die keinen Leistungsbezug der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erhalten.
Menschen mit Migrationshintergrund aus der EU oder aus Drittstaaten mit Wohnsitz in Thüringen, die keinen Leistungsbezug der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erhalten.
Dabei nutzen wir das Thüringer Dolmetschprogramm, welches die kostenfreie Unterstützung durch Dolmetscher ermöglicht.
Zur Ausbildungsaufnahme wird das Sprachniveau B2 empfohlen.
Für Unternehmen (mit Sitz in Thüringen)
Wir beraten Sie zu diesen Themen:
Integration ausländischer Arbeitskräfte in Ausbildung oder Arbeit, wenn sie ihren Wohnsitz bereits in Thüringen haben,
Gesetzgebungen, wie z. B. Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Berufsbildungsgesetz (auch Verweisberatung),
Fördermöglichkeiten und Unterstützungsleistungen während der Beschäftigung,
Unsere Webinar-Reihe „Integration gemeinsam meistern (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 711 KB)“ beleuchtet alle Aspekte der Beschäftigung von migrantischen Personen. Experten geben Tipps zu oben benannten Themen und Personalverantwortliche können sich austauschen.
Das „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ (NUIF) bietet ebenfalls Veranstaltungen an.
Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Geflüchtete: Auswirkungen auf Betriebe und Beschäftigung
Der Europäische Rat hat beschlossen, die Sonderregelungen für den vorübergehenden Schutz von Ukrainern in der EU bis mindestens März 2026 zu verlängern. Dies betrifft etwa eine Million Schutzsuchende in Deutschland. Aktuell müssen die Regelungen noch in nationales Recht überführt werden, wobei der vorübergehende Schutz den Betroffenen erlaubt, ohne separate Anträge in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Die Entscheidung bietet nicht nur den Geflüchteten Sicherheit, sondern auch deutschen Unternehmen ein Jahr zusätzliche Planungssicherheit. Besonders positiv könnte sich dies auf den deutschen Arbeitsmarkt auswirken, da bisherige Schwierigkeiten beim Erwerb eines Aufenthaltstitels nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz damit umgangen werden können. mehr Info