Neuigkeiten

Nachwuchskräfte sind die Zukunft unserer Wirtschaft! Die IHKs starten deshalb die Betriebschallenge “Übernehmertum”, um die Übernahme von Auszubildenden öffentlich sichtbar zu machen und ein starkes Signal für die Fachkräftesicherung zu setzen.

Warum mitmachen?

Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, talentierte Fachkräfte zu halten. Die Aktion hilft, diese Erfolgsgeschichten sichtbar zu machen – und zwar genau dann, wenn in vielen Betrieben Übernahmegespräche stattfinden.

So funktioniert die Aktion

  • Wo? Auf den offiziellen Social-Media-Kanälen von Unternehmen sowie den Kanälen von Unternehmern und Unternehmerinnen selbst.
  • Wann? Ab dem 19. Mai 2025, in der Zeit vor den Abschlussprüfungen, wenn viele Auszubildende die Übernahmegespräche mit ihren Betrieben führen.
  • Wer? Mitmachen können Unternehmer, Ausbilder sowie Führungskräfte.

Machen Sie Ihr Engagement sichtbar

Posten Sie Fotos, Erfahrungsberichte oder kurze Statements Ihrer übernommenen Azubis mit dem Hashtag #übernehmertum und zeigen Sie, wie wichtig Ihnen die Fachkräfte von morgen sind. Nutzen Sie unsere Materialien, um Ihre Botschaft perfekt in Szene zu setzen.

Nutzen Sie Ihre Reichweite

Die IHKs arbeiten mit bekannten Persönlichkeiten aus der Wirtschaft zusammen, um die Aktion in den sozialen Medien groß zu machen. Auch IHK-Präsidenten beteiligen sich an der Kampagne – seien auch Sie dabei!

Jetzt mitmachen!

Lassen Sie uns gemeinsam aus unserer Unternehmenslandschaft eine Übernehmerlandschaft machen und ein starkes Zeichen für die duale Berufsausbildung und die Fachkräftesicherung in Deutschland setzen. Laden Sie jetzt die Materialien herunter und machen Sie mit!
Die aktuelle Ausbildungskampagne „Ausbildung macht mehr aus uns”, die auch unter dem Slogan „Jetzt #könnenlernen” bekannt ist, hat bundesweit gestartet. Gemeinsam werden wir das Lebensgefühl Ausbildung wecken. Sie wollen mit Ihrem Betrieb mitmachen? Auf dieser Seite finden Sie alle Möglichkeiten dafür. Ziel ist es den TikTok-Account @die.azubis und die Kampagnenseite www.ausbildung-macht-mehr-aus-uns.de zu bewerben.

Digitale Grafiken

Hier finden Sie Bilder für Social Media, Banner für Websites oder Email-Signaturen und vieles mehr:
download.ausbildung-macht-mehr-aus-uns.de

Kostenlose Werbemittel

Wir stellen Ihnen eine Auswahl an Werbemitteln kostenlos zur Verfügung. Die Bestellung ist an dieser Stelle demnächst möglich (u.a. Post-IT, Kugelschreiber, Aufkleber, "Azubi-Futter”).

Selbst gestalten

Sie sind überzeugt und wollen Ihre eigenen Flächen auch individuell für die Kampagne nutzen? Auf Wunsch können wir Ihnen nach Rücksprache den entsprechenden Styleguide mit offenen InDesign-Dateien zusenden. Damit können Sie von der Fahrzeugbeklebung, über Bauzaunbanner oder großen Fassadenbannern eigene Produkte gestalten und beauftragen. Die Kosten hierfür tragen Sie selbst. Bei Interesse wenden Sie sich bitte per Mail an online@erfurt.ihk.de.

Banner & Beachflags

Wir bieten Ihnen kostenfrei Banner in verschiedenen Motiven zur Außenwerbung z.B. an ihren Firmen-Gebäuden/-Zäunen an.
  • Bauzaunbanner 340x173cm
  • Gerüstbanner 250x100cm
  • Beachflag/Dropflag Größe M (243cm mit Fuß)
  • Beachflag/Dropflag Größe L (305cm mit Fuß)
Sie haben Interesse? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an krombholz@erfurt.ihk.de mit der gewünschten Anzahl, Bannertyp/Beachflaggröße.

“Wir bilden aus” – Aufkleber/Grafik (kostenfrei von der IHK)

Unter krombholz@erfurt.ihk.de können Sie bei uns als Ausbildungsbetrieb der IHK Erfurt die Aufkleber und Grafikdatei "Wir bilden aus" bestellen.

Rechtliche Hinweise

Sämtliche zur Verfügung gestellten Werbemittel sind Teil der IHK-Ausbildungskampagne und dürfen nur im Rahmen der Ausbildungskommunikation genutzt und verbreitet werden. Eine Bearbeitung oder Individualisierung der Werbemittel ist nur bei dafür ausgewiesenen Materialien und Stellen gestattet. Jegliche andere Nutzung, insbesondere in einem anderen Kontext oder zu einem anderen Zweck, ist ausdrücklich untersagt. (Quelle: thjnk/DIHK)





Digitalisierung, Nachhaltigkeit und neue Prüfungsanforderungen sowie eine höhere Bedeutung von Dienstleistungsorientierung und Kommunikation waren die Hauptgründe für eine Modernisierung der Ausbildungsordnung für Floristen. Sie tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Die Floristik hat jahrhundertelange Tradition und ist häufig mit sehr persönlichen Anlässen verbunden. Floristen gestalten demnach Tisch-, Hochzeits-, Trauer-, oder Raumfloristik. Gestaltungstechniken sowie Dienstleistungsorientierung und Kommunikation haben sich in den vergangenen Jahren fortlaufend weiterentwickelt und zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten geführt. Ebenfalls an Bedeutung gewonnen haben Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Im neuen Beruf werden die neuen Standardberufsbildpositionen umgesetzt, die für alle modernisierten Berufe gelten. Neu eingeführt wird bei den Floristen ferner die gestreckte Abschlussprüfung – damit entfällt die bisherige Zwischenprüfung.

Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) daher im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung zum Floristen und zur Floristin modernisiert. Sie tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Eine fundierte Ausbildung ist maßgeblich für den beruflichen Erfolg. Das hängt aber nicht allein vom Elan des Lernenden, sondern auch von der Qualifikation des Lehrenden ab. Deswegen lädt die IHK Erfurt zum "Tag des Ausbilders" ein. Die IHK Erfurt bietet mit dieser Veranstaltung jedes Jahr den Ausbildern die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und durch interessante Gespräche den Erfahrungsaustausch zu intensivieren.

Merken Sie sich den 21.10.2025 vor.

Das BVaDiG wurde am 23. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist zum 1. August 2024 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird das Berufsbildungsgesetz (BBiG) entsprechend aktualisiert. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die berufliche Bildung moderner und inklusiver zu gestalten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Der elektronische Berufsausbildungsvertrag und Empfangsnachweis

Um einen zeitgemäßen, vollständig medienbruchfreien digitalen Prozess zu ermöglichen, ist der in § 11 Absatz 1 BBiG verankerte Ausschluss der elektronischen Form beim Ausbildungsvertrag aufgehoben worden. Zudem wird die Abfassung der wesentlichen Inhalte des Ausbildungsverhältnisses in Textform ermöglicht. Dabei muss sichergestellt sein, dass sich der Vertragstext beim Empfänger abspeichern und ausdrucken (zum Beispiel als PDF) lässt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen wie Abkürzungen oder Verlängerung der Ausbildungszeit.

Darüber wird gemäß § 11 Absatz 2 BBiG bei elektronischer Abfassung des Vertragstextes der Empfang an Auszubildende und deren gesetzliche Vertreter und Vertreterinnen zu dokumentieren (Empfangsnachweis) sein. Auszubildende sind verpflichtet, den Empfang des Vertragstextes zu bestätigen. Der Vertragstext und der Empfangsnachweis sind von den Ausbildungsbetrieben für die Dauer von drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem das Ausbildungsverhältnis beendet wurde, aufzubewahren.

Die elektronischen Kontaktdaten (zum Beispiel E-Mail) des Auszubildenden, der gesetzlichen Vertreter sowie des Ausbildenden sind verpflichtend anzugeben.
Wichtig: Weiterhin ist es möglich, dass der Ausbildungsvertrag handschriftlich von den Vertragsparteien unterschrieben wird. An diesem Verfahren hat sich nichts geändert.

Mobiles Ausbilden

Es wurde festgelegt, dass Ausbildungsinhalte in einem angemessenen Umfang auch im Rahmen mobiler Ausbildung vermittelt werden können. Dabei müssen die Ausbildungsinhalte und die Orte, an denen sich die Auszubildenden und ihre Ausbilder oder Ausbilderinnen jeweils aufhalten, für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten auf Distanz eignen. Der Arbeitgeber muss die erforderliche Hard- und Software kostenlos zur Verfügung stellen. Ausbilder bzw. Ausbildungsbeauftragte müssen zu betriebsüblichen Zeiten erreichbar sein. Mobiles Ausbilden sollte zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden (bzw. gesetzlichen Vertretern) vorab vereinbart werden. Für das mobile Ausbilden braucht es ein methodisch-didaktisches Konzept für den Einsatz digitaler Medien und Technologien. Weitere Informationen können auch der Hauptausschussempfehlung Nr. 179 des BIBB entnommen werden.

Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Ausbildungszeit

Die Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen und Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte wird nach § 15 BBiG auf die Ausbildungszeit angerechnet. Neu ist, dass auch die Wegezeiten ausdrücklich zur Arbeitszeit zählen. Die Regelung ist zusätzlich auf die Teilnahmen an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte und Prüfungen erweitert worden.

Digitales Ausbildungszeugnis

Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis kann seit dem 1. August 2024 mit Einwilligung der Auszubildenden in elektronischer Form erteilt werden (§ 16 Absatz 1 Satz 2 BBiG).

Ausbildungsnachweis/Berichtsheft

Ausbildungsnachweise können nach § 13 Nr. 7 BBiG schriftlich oder elektronisch geführt werden.
Die digitale Vorlage der Ausbildungsnachweise findet im Rahmen der Anmeldung zur Abschlussprüfung statt. Der Ausbildungsnachweis muss künftig über den Ausbildenden vorgelegt werden.

Validierungsverfahren von beruflichen Kompetenzen

Mit dem Gesetz sollen berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung mit Abschluss erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, festgestellt und bescheinigt werden können. Diese „Validierung“ soll die Kompetenzen im System der beruflichen Bildung anschlussfähig machen. Zu dem Verfahren soll zugelassen werden können, wer das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer im Referenzberuf vorgesehen ist, in diesem tätig war. Auf Anregung des Bundesrates wurde eine Altersgrenze von 25 Jahren festgelegt.

Mobilitätsförderung für Auszubildende

Zur Mobilitätsförderung sowie zum Ausgleich regionaler Disparitäten wird jungen Menschen, die bislang keinen Wohnortwechsel in Betracht gezogen haben, ein Anreiz geboten, ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildungsaufnahme in einer anderen Region zu verlassen.
Bezuschusst wird die Ausbildungsaufnahme in einer anderen Region durch monatlich zwei Familienheimfahrten während des ersten Ausbildungsjahres durch die Bundesagentur für Arbeit. Es ist hierfür unerheblich, ob die Familienheimfahrten tatsächlich erfolgt sind.
Voraussetzungen
Damit wir die Ausbildungsaufnahme bezuschussen können, müssen folgende Punkte auf dich zutreffen:
  1. förderfähige Berufsausbildung
  2. die Ausbildungsstätte liegt außerhalb des üblichen Tagespendelbereiches (mindestens zwei Stunden Wegezeit für Hin- und Rückfahrt) und
  3. deshalb ist dein Umzug vom bisherigen Wohnort erforderlich.
Deine Beratungs- oder Integrationsfachkraft der Agentur für Arbeit hat nach vorangehender Beratung festgestellt, ob der Zuschuss geeignet ist, die Entscheidung für eine wohnortferne Ausbildung zu unterstützen. Daher ist dein erster Schritt zu einem Zuschuss ein Beratungsgespräch.
Wichtig: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf den Mobilitätszuschuss.
Weitere Informationen und Online-Antrag gibt es bei der Agentur für Arbeit online.

Digitales mobiles Ausbilden

Digitales mobiles Lernen in der Ausbildung hat sich als pädagogisches, methodisches und didaktisches Element bewährt. Gesetzlich ist ausdrücklich geregelt, dass auch eine unmittelbare Vermittlung der Ausbildungsinhalte ohne gleichzeitige Anwesenheit der Auszubildenden und ihrer Ausbilder oder Ausbilderinnen am gleichen Ort möglich ist. Daher kann diese Form der Ausbildung als ergänzender und optionaler Baustein in die Berufsausbildung integriert werden.

Mobiles digitales Ausbilden ist nicht gleichbedeutend mit Homeoffice im rechtlichen Sinn. Im Bezug auf Homeoffice (Telearbeit) ist der Lernort für den Auszubildenden verbindlich zu Hause definiert, unter anderem mit Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und der erforderlichen technischen Ausstattung.

Der rechtliche Rahmen

Eine unmittelbare Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist in angemessenem Umfang auch als digitales mobiles Ausbilden ohne gleichzeitige Anwesenheit der Auszubildenden und ihrer Ausbilder oder Ausbilderinnen am gleichen Ort möglich, wenn
  1. für die Vermittlung Informationstechnik eingesetzt wird,
  2. die Ausbildungsinhalte und die Orte, an denen sich die Auszubildenden und ihre Ausbilder oder Ausbilderinnen jeweils aufhalten, für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten auf Distanz geeignet sind und
  3. die Qualität der Vermittlung derjenigen bei gleichzeitiger Anwesenheit der Auszubildenden und ihrer Ausbilder oder Ausbilderinnen am gleichen Ort gleichwertig ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Ausbilder oder die Ausbilderin jederzeit zu den betriebsüblichen Zeiten für den Auszubildenden oder die Auszubildende erreichbar ist, den Lernprozess steuert und begleitet sowie die Lernfortschritte kontrolliert (§ 28 Absatz 2 Satz 2 BBiG).
Was ist ein „angemessener Umfang“?
Der Begriff macht deutlich, dass digitales mobiles Ausbilden nicht uneingeschränkt möglich ist. Digitales mobile Lernen und Ausbilden ist als Option gedacht. Dies bedeutet, dass eine rein bzw. ausschließlich digitale mobile Ausbildung nicht möglich ist.
Der Gesetzgeber hat sich bewusst gegen eine konkrete Festlegung des Umfangs entschieden. Der Maßstab ist auch hier die Qualität der Vermittlung der vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte. Es ist jeweils für den konkreten Einzelfall zu entscheiden, welcher Umfang des mobilen Ausbildens angemessen ist. Es gelten dieselben Kriterien wie in der Präsenzausbildung.

Die konkreten rechtlichen Voraussetzungen

Das digitale mobile Ausbilden ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten wird Informationstechnik eingesetzt.
Informationstechnik ist als Oberbegriff für Hardware, Software und IT-Services zu verstehen. Gemeint sind also zum Beispiel Laptops, Handys, PC, Telefon, E-Mail, Teams, Zoom, E-Learning-Plattformen, Apps.
Die Ausbildungsinhalte und die Orte, an denen sich die Auszubildenden und ihre Ausbilder oder Ausbilderinnen jeweils aufhalten, sind für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten auf Distanz geeignet.
Zum einen müssen die Ausbildungsinhalte für die Vermittlung auf Distanz geeignet sein. Dabei sind auch die zur Verfügung stehenden digitalen Möglichkeiten zu berücksichtigen.
Zum anderen müssen die Orte, an denen sich die Auszubildenden und ihre Ausbilder oder Ausbilderinnen jeweils aufhalten, für die Vermittlung auf Distanz geeignet sein. Wann ein Ort geeignet ist, wird durch das Gesetz nicht näher konkretisiert. Als geeignet sind jene Orte anzusehen, an denen eine Ausbildung entsprechend den Erfordernissen möglich ist, die an eine Ausbildung im Betrieb gestellt werden.
Die Qualität der Vermittlung ist derjenigen bei gleichzeitiger Anwesenheit der Auszubildenden und ihrer Ausbilder oder Ausbilderinnen am gleichen Ort gleichwertig.
Die Qualität der Vermittlung ist insbesondere dann gleichwertig, wenn der Ausbilder oder die Ausbilderin
  • jederzeit zu den betriebsüblichen Zeiten für den Auszubildenden oder die Auszubildende erreichbar ist,
  • den Lernprozess steuert und begleitet
  • sowie die Lernfortschritte kontrolliert.
Zu beachten ist die am 20. Juni 2023 beschlossene Empfehlung (Nummer 179) des Hauptausschusses des BIBB.
Oberstes Gebot beim digitalen mobilen Ausbilden ist, dass die Standards der dualen Berufsausbildung und die Qualität der Ausbildung gehalten werden. Für den Umfang und für die Art des digitalen mobilen Ausbildens gelten die Vorschriften des BBiG zur Eignung von Ausbildungsstätte, Ausbildungspersonal und zur Überwachung entsprechend weiterhin. Hierfür muss das Ausbildungspersonal bei Bedarf qualifiziert und ein methodisch-didaktisches Konzept für den Einsatz digitaler Medien und Technologien erstellt werden.
Die für das digitale mobile Ausbilden nach zusätzlich erforderliche Hard- und Software sind für die Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die gesetzliche Regelung (§ 14 Absatz 1 Nummer 3 BBiG) präzisiert die von den Ausbildenden kostenlos zur Verfügung zu stellenden Ausbildungsmittel im Hinblick auf das nach § 28 Absatz 2 BBiG ermöglichte digitale mobile Ausbilden.
Hierfür zusätzlich erforderliche Hard- und Software ist vom Betrieb für die Auszubildenden entsprechend auch außerhalb der Ausbildungsstätte zur Verfügung zu stellen.

Digitales mobiles Ausbilden beinhaltet folgende Eigenschaften

  • Der Lernort der Ausbildung wird sowohl für Auszubildende wie auch für Ausbilder freier wählbar.
  • Die Vermittlung von Ausbildungsinhalten kann auch außerhalb der Ausbildungsstätte, z. B. in angemieteten Räumen oder den Privaträumen des Auszubildenden oder Ausbilders erfolgen.
  • Einsatz digitaler Plattformen
  • Zusätzliche Unterstützung durch XR (extended reality)
  • Art und Umfang können alle Kompetenzen des Ausbildungsrahmenplans umfassen.
  • Die Eignung zum Digitalen mobilen Ausbilden kann während der Probezeit von beiden Seiten (Azubi und Ausbildungsbetrieb) überprüft werden.

Anforderungen an digitales mobiles Ausbilden

  • Die Grundsätze für eine Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbilders gelten unvermindert weiter.
  • Eine Kommunikation zwischen Auszubildenden und Ausbilder ist jederzeit möglich.
  • Der Ausbilder prüft in regelmäßigen Abständen ob entsprechende Ausbildungsinhalte durch seine Auszubildenden mobil erlernt werden können.
  • Wechsel zwischen dem mobilen Ausbilden und der betrieblichen Vor-Ort-Ausbildung muss jederzeit möglich sein.
  • Die Auszubildenden werden auch beim mobilen Ausbilden durch den Ausbilder ordnungsgemäß angeleitet und kontrolliert.
  • Der Ausbildungsbetrieb stellt erforderliche Hard- und Software für den Auszubildenden kostenfrei zur Verfügung.
  • Alle weiteren gesetzlichen Regelungen greifen, z. B. die Ausbildungsberatung und die Überwachungspflicht nach § 76 BBiG durch die örtlich zuständige IHK, das Führen des Ausbildungsnachweises usw.

IHK Empfehlungen zum digitalen mobilen Ausbilden

  • Ausbildungsbetrieb entscheidet, ob er mobiles Ausbilden anbietet oder nicht – freiwillige Ergänzung zur herkömmlichen Ausbildung.
  • Nachweis gegenüber IHK, dass Ausbildung in gleicher Qualität möglich ist.
  • Ausbildungsbetrieb entscheidet, in welchem Umfang und für welche Ausbildungsberufe das Angebot unterbreitet wird.
  • Art und Umfang des mobilen Ausbildens legt der Ausbildungsbetrieb im Idealfall bereits vorab im betrieblichen Ausbildungsplan fest.
  • Mobiles Ausbilden kann sowohl der Vermittlung neuer als auch der Vertiefung bereits erworbener Ausbildungsinhalte dienen.
  • Diese Empfehlung bezieht sich ausdrücklich nur auf den betrieblichen Teil der Ausbildung und ist keine Empfehlung für die Organisation des Berufsschulunterrichts.
  • Denkbar wäre, perspektivisch entsprechend den zeitlichen Richtwerten im Ausbildungsrahmenplan eine Empfehlung für den inhaltlichen und zeitlichen Umfang mobilen Ausbildens vorzusehen.
Die weitere Ausgestaltung zum mobilen Ausbilden wurde von der IHK-Organisation in einem Impulspapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 431 KB) zusammengefasst.

BiBB-Empfehlung zum planmäßigen „Mobilen Ausbilden und Lernen”

Ausgehend vom Bedeutungszuwachs Mobilen Ausbildens und Lernens als mögliche Ergänzung der betrieblichen Ausbildung in Präsenz hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) eine Empfehlung für die betriebliche Praxis sowie die zuständigen Stellen bekannt gegeben. Empfehlung vom 20. Juni 2023 zum planmäßigen „Mobilen Ausbilden und Lernen“, BAnz AT 14.07.2023 S4.

Studenten haben ihren Studentenausweis und Azubis ihre AzubiCard!
Denn zum Start der Ausbildung erhält jeder Auszubildende im Zuständigkeitsbereich der IHK Erfurt seine eigene AzubiCard. Und weil es möglichst einfach sein soll, wird diese digital im Azubi-Infocenter bereitgestellt. So kann man sie jederzeit auch mobil abrufen und vorzeigen.
Mit der AzubiCard können Auszubildende von zahlreichen regionalen und bundesweiten Angeboten profitieren. Zu den Angeboten gelangen Sie über die AzubiCard-Website.
Die AzubiCard ist zwar keine Fahrkarte, aber Sie können damit im Bereich des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) unter Umständen vergünstigte Fahrscheine erwerben. Dazu beachten Sie bitte folgende Informationen.
Unternehmen haben mit ihren Angeboten und Vergünstigungen die Möglichkeit, die Karte als kostenfreies Marketinginstrument zu nutzen und so gezielt die Zielgruppe der 14- bis 24-Jährigen anzusprechen. Sie sind Unternehmer und wollen ebenfalls ein Angebot offerieren? Ein entsprechendes Formular finden Sie hier oder schicken Sie uns einfach ein E-Mail.
Achtung: Die personengebundene AzubiCard dient zur Vorlage bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, um ggf. Ermäßigungen und Sonderkonditionen zu erhalten. Ein Rechtsanspruch ist ausgeschlossen.
Novellierung Industriekaufleute: Update für das Flaggschiff der industriellen Ausbildung
Die Ausbildungsordnung der Industriekaufleute nebst schulischem Rahmenlehrplan wird ca. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; der Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft.

Novellierung Industriekaufleute: Update für das Flaggschiff der industriellen Ausbildung

Die inhaltliche Modernisierung des Ausbildungsberufes „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen: Der novellierte Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Einer der vertragsstärksten und wichtigsten kaufmännischen Berufe der Industrie erfährt damit sein ‚Update‘, um die künftigen Kompetenzanforderungen der Wirtschaft und die aktuellen Standards der beruflichen Erstausbildung abzubilden. Zugleich wird Bewährtes fortgeführt – nicht zuletzt die Berufsbezeichnung.

Premiumberuf erfreut sich branchenübergreifender Beliebtheit

Die Ausbildung im Beruf der Industriekaufleute blickt auf eine stolze Tradition zurück: allein seit der letzten Überarbeitung des Berufes im Jahr 2002 starten rund 16.000 Absolventen jährlich ihre Ausbildung in dem kaufmännischen „Premiumberuf“ der Industrie. Das hohe Renommee des Berufes resultiert u. a. aus der Vielfalt der ausbildenden Branchen und Betriebe, den facettenreichen Gestaltungsmöglichkeiten in der betrieblichen Ausbildung und einer vielerorts professionellen Verzahnung mit den anspruchsvollen Inhalten der Berufsschule. Die Ausbildung gilt somit als praxisorientierte Alternative zu einem betriebswirtschaftlichen Bachelorstudium und bietet Absolventen ein sehr gutes Sprungbrett ins Berufsleben.

Industriekaufleute: Generalisten der Vielfalt

Die bewährte Grundausrichtung der Ausbildung wird mit der Neuordnung fortgeführt. Generalistisch formulierte Lernziele entlang der industriellen Wertschöpfungskette prägen daher auch künftig den Beruf. Die breit aufgestellten Kernkompetenzen werden in der ersten Ausbildungshälfte u. a. in folgenden Berufsbildpositionen erworben:
  • Leistungserstellung planen und koordinieren,
  • Logistik und Lagerprozesse planen und steuern,
  • Beschaffung planen und steuern,
  • Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
  • Vertriebsprozesse umsetzen,
  • Personalprozesse umsetzen,
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Um unter dem breiten Dach des Berufes die verschiedensten Branchen- und Unternehmensrealitäten abstrahieren und abbilden zu können, wurden die Lernziele technikoffen und generalistisch formuliert. Zu kleinschrittige Lernzielformulierungen und langatmige Schachtelsätze konnten weitestgehend vermieden werden, was auch die Verständlichkeit des Ausbildungsrahmenplans in der betrieblichen Praxis erhöht.

Einsatzgebiete: Spezialisierung in der abschließenden Ausbildungsphase

Die ersten Ausbildungsjahre dienen der Orientierung und dem fundierten Kompetenzerwerb in den verschiedenen betrieblichen Teilbereichen und Abteilungen. Auf diese Kernkompetenzen (siehe oben) aufsetzend erfolgt die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet. Die Dauer des Einsatzgebietes ist idealtypisch mit einem zeitlichen Umfang von ca. 6 Monaten vorgesehen. Nicht selten trägt die Wahl des Einsatzgebietes den während der „Grundausbildung“ festgestellten individuellen Begabungen und Vorlieben der Auszubildenen Rechnung und kann perspektivisch auf eine Verantwortungsübernahme nach Ende der Ausbildung vorbereiten. Zugleich kann das Einsatzgebiet auch ein erster Fingerzeig in Richtung der beruflichen Weiterbildung nach Ende der Erstausbildung sein.
Die Neuordnung strafft die zur Auswahl stehenden Eisatzgebiete wie folgt:
  • Vertrieb,
  • Marketing,
  • Beschaffung,
  • Logistik,
  • Personalwirtschaft,
  • Leistungserstellung
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • […]
Wichtig: Von der Auflistung abweichende Einsatzgebiete (siehe […]) können nach wie vor festgelegt werden, wenn in ihnen die notwenigen Kompetenzen gleichwertig vermittelt werden können. Mit Blick auf die derzeit übliche betriebliche Praxis decken die in der Verordnung genannten Einsatzgebiete den benötigten Bedarf bereits gut ab.

Neue Standardberufsbildpositionen

Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen werden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Diese sind wie nachfolgend aufgeführt während der gesamten Ausbildungszeit integrativ zu vermitteln:
  • Organisation des Ausbildungsbetriebes Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt
  • Über die bereits gesetzten Standardberufsbildpositionen hinaus formuliert der Beruf spezifische Inhalte zu den Themen
  • digitale Geschäftsprozesse,
  • Kommunikation und Zusammenarbeit,
  • projektorientiertes Arbeiten sowie
  • internationale Handlungskompetenz.

Gestreckte Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird die „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte:
Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos.
Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.
Wichtig: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betriebliche und schulisch) fit gemacht werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleiben stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.

Dualer Partner Berufsschule: Rahmenlehrplan

Die betriebliche Ausbildung der Industriekaufleute wird durch einen qualitativ hochwertigen und anspruchsvollen Unterricht durch den „dualen Partner Berufsschule“ ergänzt. Grundlage ist der KMK-Rahmenlehrplan. Dieser liegt ebenfalls komplett überarbeitet vor und ist in 13 Lernfelder für den berufsbezogenen Unterricht gegliedert. Aufgrund der Bildungshoheit kann es zu landesspezifischen Anpassungen kommen – der KMK-Rahmenlehrplan ist jedoch als fachlicher und zeitlicher Mindestmaßstab zu betrachten.
Die schulischen Lernfelder (LF) für die IK-Ausbildung gliedern sich wie folgt:
  • Das Unternehmen vorstellen und die eigene Rolle mitgestalten
  • Projekte planen und durchführen
  • Kundenaufträge bearbeiten und überwachen
  • Beschaffungsprozesse planen und steuern
  • Wertströme buchhalterisch dokumentieren und auswerten
  • Leistungserstellung planen, steuern und kontrollieren
  • Logistik- und Lagerprozesse koordinieren, umsetzen und überwachen
  • Kosten- und Leistungsrechnung zur Vorbereitung untern. Entscheidungen durchführen
  • Marketingkonzepte planen und umsetzen
  • Jahresabschluss vorbereiten, auswerten und für Finanzierungsentscheidungen nutzen
  • Geschäftsprozesse an gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
  • Personalprozesse planen, steuern und kontrollieren
  • Betriebliche Problemlösungsprozesse innovativ durchführen
Die Abfolge der LF 3 bis 12 orientiert sich ausgehend vom Kundenauftrag an den betrieblichen Grundfunktionen bzw. Geschäftsprozessen. LF 2 ermöglicht bereits früh in der Ausbildung den Erwerb methodischer Grundkompetenzen für eine lösungsorientierte Projektbearbeitung. Diese Kompetenzen sind „spiralcurricular“ in den danach folgenden LF zu verstetigen und zu vertiefen. Im Sinne eines umfassenden Projektmanagements können sie besonders im LF 13 „Betriebliche Problemlösungsprozesse innovativ durchführen“ genutzt werden. Die Inhalte der Lernfelder 1 bis 7 sind prüfungsrelevant für Teil 1 der Abschlussprüfung und zeitlich prioritär zu vermitteln.
Ein gute Verzahnung der beiden Lernorte Betrieb und Schule trägt wesentlich zu dem Gelingen einer Ausbildung bei. Die Praxis zeigt, dass sich eine planvolle Lernortkooperation zwischen den beteiligten Akteure vor Ort regelmäßig auszahlt.
Fazit: Weitere Erfolgsgeschichte des modernisierten Berufes liegt in der Hand der Betriebe
Die Marke „Industriekaufmann/-frau“ bleibt erhalten. Auszubildende können in der Vielfalt der Branchen in den Beruf starten. Sie werden als „Schnittstellenmanager“ für die Leistungserstellung entlang der industriellen Wertschöpfungskette mit offenen Lernzielformulierungen ausgebildet. Die künftige Entwicklung des Berufes und Ausbildungsgestaltung liegt wesentlich in Hand der Betriebe: Sie können weiterhin eine - auch über die Mindestinhalte hinausgehende - qualitativ hochwertige Ausbildung anbieten und sich damit die Fachkräfte von morgen sichern.
Bei Fragen rund um den modernisierten Beruf, zu den Ausbildungsvoraussetzungen und der neuen gestreckten Abschlussprüfung stehen wir als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

Die Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe trat zum 1. August 2022 in Kraft. Sie trägt dem differenzierter, anspruchsvoller und digitaler gewordenen Arbeitsumfeld Rechnung.
Gleichzeitig treten die bisherigen Verordnungen aus dem Jahr 1998 außer Kraft; bestehende Ausbildungsverhältnisse haben aber Bestandsschutz und werden nach den bisher gültigen Verordnungen zu Ende geführt.
Die Novellierung der Ausbildungsgrundlagen ist allerdings nur ein Baustein auf dem Weg zur Sicherung der Ausbildungsqualität und des Fachkräftebedarfs.
Die modernisierten Berufe sind:
  • Fachkraft Küche
  • Koch/Köchin
  • Fachkraft für Gastronomie (Schwerpunkt: Systemgastronomie oder Restaurantservice)
  • Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
  • Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
  • Hotelfachmann/Hotelfachfrau
  • Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement
Die modernisierten Berufsbilder sind von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung und bewegen sich in einem vielfältigen Spektrum von Betrieben. Unterschiedliche Betriebskonzepte und Organisationsstrukturen erfordern von den Fachkräften ein hohes Maß an Flexibilität, interkultureller Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent, Zukunftsorientierung sowie ein Grundverständnis für unternehmerisches Handeln.
Im Mittelprunkt der beruflichen Handlungsfähigkeit stehen weiterhin die Gästeorientierung und die Gästezufriedenheit. Mit Blick auf die wachsende Bedeutung kommunikativer Kompetenzen und ressourcenschonendem Arbeiten wurden die neuen Berufsbildpositionen „Anleitung und Führung von Mitarbeitenden“, „digitalisierte Arbeitswelt“ sowie „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ in allen dreijährigen Berufen aufgenommen.

Struktur der Ausbildungsberufe

Struktur_Ausbildung
Copyright: Peter Minrath

Küchenberufe

Als neuer zweijähriger, theorieentlasteter Beruf wird die „Fachkraft Küche“ eingeführt. Jugendliche können somit zunächst im zweijährigen Beruf starten und später gemeinsam mit dem Betrieb entscheiden, ob im dritten Jahr zum Koch/zur Köchin aufgesattelt werden soll. Absolventen der Küchenberufe kümmern sich um das Wohlbefinden der Gäste. Sie lenken Warenflüsse und wirken bei der Lagerhaltung mit. Sie wählen Lebensmittel nach ernährungsphysiologischen, sensorischen und technologischen Eigenschaften aus. Sie berechnen Warenmengen und Rezepturen. Sie bereiten unter Verwendung verschiedener Vorbereitungsarbeiten und Garverfahren Speisen zu und präsentieren diese den Gästen. Bei ihren Tätigkeiten berücksichtigen sie Hygienestandards, das Lebensmittelrecht und den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Darüber hinaus sind angehende Köche für das Planen und Durchführen von Veranstaltungen zuständig. Sie beraten Gäste und berücksichtigen bei der Speisen- und Menüauswahl deren Wünsche und Bedürfnisse. Sie setzen Vorgaben der Personal- und Kostenplanung um und reflektieren das Ergebnis aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Damit tragen sie zum Erfolg des Unternehmens bei.
Künftig wird es ferner die Option einer bundesweiten Zusatzqualifikation zur Vertiefung für vegetarische und vegane Küche geben.

Gastronomieberufe

Der zweijährige Ausbildungsberuf Fachkraft für Gastronomie wird künftig mit den Schwerpunkten Systemgastronomie und Restaurantservice ausgebildet. Wie bei den Küchenberufen ist hier das Aufstiegsmodell von zwei- und dreijährigem Beruf angelegt. Unabhängig vom Schwerpunkt können alle Fachkräfte für Gastronomie im Anschluss an die abgeschlossene Berufsausbildung noch das dritte Ausbildungsjahr zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie absolvieren.
Im Bereich Restaurants und Veranstaltungsgastronomie hat der aufbauende dreijährige Beruf eine Stärkung der Produktkompetenz erhalten. Kennzeichnend für den Beruf ist die serviceorientierte Betreuung und Beratung am Tisch des Gastes zur Speisen- und Menüauswahl, das Arbeiten an der Bar und das Planen und Durchführen von Veranstaltungen, auch hinsichtlich des Personaleinsatzes.
Die Fachleute für Systemgastronomie haben im dritten Ausbildungsjahr u. a. eine inhaltliche Akzentuierung in den Bereichen Systemorganisation und -management, Personalprozesse sowie kaufmännische Kompetenzen erhalten. Arbeiten im Bereich Beschaffung und Marketing gehören ebenso zum modernisierten Berufsbild. Bei ihren Tätigkeiten berücksichtigen sie Hygienestandards sowie Aspekte des Lebensmittelrechts und der Nachhaltigkeit.
Künftig wird es (inhaltlich auf Erstausbildungsniveau) eine bundesweite Zusatzqualifikation Bar und Wein geben; diese kann auch in den Hotelberufen gewählt werden.

Hotelberufe

Die zielgruppenorientierte Vermarktung von Dienstleistungen und Angeboten sowie eine qualitätsorientierte Gästebetreuung sind typische Handlungsfelder der Hotelfachleute und der Kaufleute für Hotelmanagement. Absolventen der Hotelberufe verkaufen und organisieren das gastronomische Angebot und Veranstaltungen im Hotel. Sie planen Arbeitsprozesse, leiten diese an, führen diese durch und kontrollieren sie. Die Ausbildungsinhalte der Hotelfachleute sind künftig kaufmännischer ausgerichtet und fokussieren u.a. auf die Organisation des Empfang- und Reservierungsbereiches, die Durchführung von Veranstaltungen und das Arbeiten im F&B-Bereich. Die Bereiche Service und Wirtschaftsdienst wurden auf die grundlegenden Aufgaben gekürzt.
Kaufleute für Hotelmanagement sind tätig in der Entwicklung, Konzeptionierung, Gestaltung und Durchführung von Dienstleistungen und Angeboten. Sie arbeiten sowohl strategisch als auch operativ und steuern den Hotelbetrieb nach betriebswirtschaftlichen Kriterien. Die Hotelberufe sind aus der bisherigen Berufsgruppe mit den anderen gastgewerblichen Ausbildungsberufen herausgelöst.
Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie auch unter www.dehoga-ausbildung.de

Gestreckte Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird in allen dreijährigen Berufen eine „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte: der erste Teil der Prüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach dem Absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet. Die Abschlussprüfung der zweijährigen Ausbildungsberufe gilt jeweils als Teil 1 des darauf aufbauenden dreijährigen Berufes und kann bei Fortführung angerechnet werden. Ferner gibt es bei einigen Berufen eine Rückfalloption, wonach ein zweijähriger Berufsabschluss unter Umständen auch dann zuerkannt werden kann, wenn die Abschlussprüfung des dreijährigen Berufs nicht bestanden wurde.

Beschulung

Die gemeinsame Beschulung aller sieben gastgewerblichen Berufe im ersten Ausbildungsjahr ist grundsätzlich möglich. Im zweiten Ausbildungsjahr kann ferner eine gemeinsame Beschulung der drei Gastronomieberufe untereinander, der beiden Hotelberufe untereinander bzw. eine gemeinsame Beschulung der Küchenberufe erfolgen.