Aus- und Weiterbildung

Neuer Ausbildungsvertrag ab 01. August 2022

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union verabschiedet. Das Gesetz tritt zum 1. August 2022 in Kraft. Es führt zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz und somit zu einer Anpassung des Musterausbildungsvertrages.

Die AG Bildungsrecht hat in einer Sondersitzung am 7. Juli 2022 über die notwendigen Änderungen im Musterausbildungsvertrag beraten. Im Downloadbereich finden Sie den neuen Musterausbildungsvertrag barrierefrei als PDF. Die neuen Mindestangaben in der Vertragsniederschrift gelten mangels einer Übergangsregelung ab dem 1. August 2022. Das bedeutet, die alte Vertragsvorlage kann unproblematisch für Ausbildungsverträge, die vor dem 1. August 2022 geschlossene wurden (mit Beginn der Berufsausbildung nach dem 1. August 2022) verwendet werden.
Den aktuellen Vertrag finden Sie im Downloadbereich oder direkt hier.